Servus,
gibt nicht das CoC eine vollumfängliche Aussage über alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifen und deren zugehörigen Felgengrößen?
Servus,
gibt nicht das CoC eine vollumfängliche Aussage über alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifen und deren zugehörigen Felgengrößen?
Die verbaute Höherlegung (bei +20mm vermutlich das Fahrwerk von Trekfinder?) ist nur noch nicht in den Schein übernommen aber grundsätzlich abgenommen?
Stehen in der CoC weitere Reifengrößen oder auch nur die 195/80 R15? Der Zettel sieht irgendwie so in der Art aus: https://my.eurococ.eu/files/COC%20Scan/Car/Suzuki-coc.jpg
Edit: War zu langsam beim Tippen, hat sich daher mit OffRoad-Ranger überschnitten ![]()
Servus,
gibt nicht das CoC eine vollumfängliche Aussage über alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifen und deren zugehörigen Felgengrößen?
Beim GJ/HJ gibt es von Suzuki nur diese EINE Größe sowohl im Schein wie auch im COC!
Servus,
gibt nicht das CoC eine vollumfängliche Aussage über alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifen und deren zugehörigen Felgengrößen?
ne, jedenfalls nicht in meinem, da steht nur die Standardreifen- und Felgengröße drin
Mal abgesehen davon, dass du deine aktuelle Rad-Reifenkombination nicht fahren darfst, hat deine Fahrwerkshöherlegung eine ABE oder warum ist diese nicht im Schein eingetragen?
Demnach darfst du die Reifen die du aktuell hast nicht fahren, sofern du keine ABE zur Radreifenkombination hast
War in ner Suzuki Werkstatt. Die haben die mit dem höheren Fahrwerk zusammen ausgewechselt. Danach hat ein TÜV Prüfer drüber geschaut.
alle sehr uminös wie ich finde....
Gut, wenn der TÜV-Prüfer drüber geschaut hat, sollte er auch ein entsprechendes Gutachten ausgestellt haben.
Damit musst du dann zur Zulassungsstelle und die Papiere (KFZ-Schein) ändern.
Wenn du dieses Gutachten nicht hast, würde ich sagen du bist illegal unterwegs.
Auf jeden Fall führt kein Weg an zusätzlichem Aufwand vorbei, es sei denn du wechselt zur Seriengrösse.
Aber haben meine derzeitigen Dotz Dakar R16 nicht sowieso ne ABG für den Jimny?
Siehe Auflage 11G in der ABE (! eine ABG ist was anderes, siehe https://www.ex-tec.de/unterschied-tuevgutachten-abe-abg-egb) : "Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen (...) so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen". Wie mehrfach erwähnt bezieht sich die ABE üblicherweise auf ein Fahrzeug im Serienzustand. Wurde die Rad-/Reifenkombination zusammen mit dem geänderten Fahrwerk abgenommen ist alles fein. Ansonsten...nicht.
Aber haben meine derzeitigen Dotz Dakar R16 nicht sowieso ne ABG für den Jimny?
Such doch mal die Rechnung Deiner Suzuki-Werkstatt raus, mit all den Dokumenten die sie Dir nach der Aktion mitgegeben haben.
Plus die Dokumente die der "drüberschauende TÜV-Prüfer" erstellt hat.
Dann schreib, was da alles drin steht.
Dann wissen wir wahrscheinlich mehr.
Was noch sein kann, dass du ein zurückgestelltes Gutachten/Eintragung hast. Dann darfst du die Sachen fahren, weil sie abgenommen sind und nicht unverzüglich in die Papiere eingetragen werden müssen.
Das steht auf dem Prüfzertifikat drauf. Das sollte man dann allerdings immer mit dabei haben.
Und auch zur eventuellen ABE deiner Felgen. Wenn die eine haben, und du die Felgen verbaut hast, musst du diese ABE auch immer mit dabei haben.
Aber haben meine derzeitigen Dotz Dakar R16 nicht sowieso ne ABG für den Jimny?
Ominös ist freundlich ausgedrückt. Über die Auflagen 11B und 11G im Gutachten sollten sowohl die Werkstatt als auch der TÜV-Mensch stolpern. Bei Fahrwerksänderung ist die neue Rad-/Reifenkombination in Verbindung damit zu begutachten. Das darf auch nicht jeder HU-Prüfer, sondern technische Änderungen müssen von einem dafür qualifizierten Prüfingenieur abgenommen werden. Der dann eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle zum Eintrag in die ZB erstellt. Da steht dann auch drin, ob die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder bei nächster Befassung erfolgen muss. Die Bescheinigung muss solange mitgeführt und bei Kontrollen auf Anforderung vorgelegt werden.
hab grad das gutacheten gefunden... da steht glaub ich alles drin... soweit ich das entschlüsseln kann ![]()
Dann musst du dies in die Papiere eintragen lassen!
Ohne Gang zum Prüfer bleibt dir nur diese Felgen noch einmal zu holen und diese mit AT's nach deinem Geschmack in 215/65R16 zu bestücken.
Was es da so im Angebot bei den Ganzjahresreifen gibt, das kannst du der Suche bei reifen.com entehmen.
Display MoreDann musst du dies in die Papiere eintragen lassen!
Ohne Gang zum Prüfer bleibt dir nur diese Felgen noch einmal zu holen und diese mit AT's nach deinem Geschmack in 215/65R16 zu bestücken.
Was es da so im Angebot bei den Ganzjahresreifen gibt, das kannst du der Suche bei reifen.com entehmen.
Na dann nehm ich einfach die Dotz Felgen nochmal, schwarze Sprühfolie drauf und hol die BFG AT KO3 in 215/65 R16.... alles andere ist mir glaub zu viel Action ![]()
Servus,
...Gutachten gefunden... da steht glaub ich alles drin...
leider hast du nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Prüfbericht gezeigt.
Auf dem Blatt sollte auch vermerkt sein ob eine Änderung der Zul.Bescheinigung notwendig ist.
PS: Kleiner Schönheitsfehler, dein Prüfer hat dein ORP N-Rad als LM-Rad (Leichtmetall-Rad) beschrieben. Ich dachte das sind Stahlfelgen. ![]()
Eine Höherlegung in Verbindung mit einer anderen Reifenkombination ist immer gesondert zu betrachten und abzunehmen. Habe das ja selbst gerade durch.
Die Kosten dafür sind entsprechend höher.
Ich habe die Höherlegung zuerst abnehmen lassen.
Dann kamen die großen Reifen auf Serien-Alufelgen und es wurde quasi im Verbund von der DEKRA abgenommen.
Jetzt habe ich gerade SPV montiert und muss wiederum zur DEKRA.
Mit allen drei Abnahmen bin ich dann demnächst bei der Zulassungsstelle und werde alles in die Papiere übernehmen lassen.
Display MoreServus,
...Gutachten gefunden... da steht glaub ich alles drin...
leider hast du nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Prüfbericht gezeigt.
Auf dem Blatt sollte auch vermerkt sein ob eine Änderung der Zul.Bescheinigung notwendig ist.
PS: Kleiner Schönheitsfehler, dein Prüfer hat dein ORP N-Rad als LM-Rad (Leichtmetall-Rad) beschrieben. Ich dachte das sind Stahlfelgen.
Da steht: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich"
und
ja ich habe Stahlfelgen
Display MoreEine Höherlegung in Verbindung mit einer anderen Reifenkombination ist immer gesondert zu betrachten und abzunehmen. Habe das ja selbst gerade durch.
Die Kosten dafür sind entsprechend höher.
Ich habe die Höherlegung zuerst abnehmen lassen.
Dann kamen die großen Reifen auf Serien-Alufelgen und es wurde quasi im Verbund von der DEKRA abgenommen.
Jetzt habe ich gerade SPV montiert und muss wiederum zur DEKRA.
Mit allen drei Abnahmen bin ich dann demnächst bei der Zulassungsstelle und werde alles in die Papiere übernehmen lassen.
Du kannst natürlcih auch gesammten Umbau auf einmal abnehmen lassen....