Beiträge von TJtoGJ
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Warum auch immer kann ivh nicht alle Bilder öffnen, aber anscheinend sind doch nur die Halterungen des unteren (unlackierten) Verkleidungsteils rausgebrochen. Wenn dir 138€ für ein Neuteil wirklich zuviel sind, bleibt nur eine Bastelarbeit mit Verstärkungen und Poppnieten, die wahrscheinlich nicht besonders gut aussehen wird. Ausbessern bei einem Profi wird über den Arbeitslohn den Teilepreis übersteigen und bei unlackierten Teilen auch nicht unsichtbar sein.
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Der TÜV trägt nichts ein, sondern nimmt den ggf. Umbau ab und bescheinigt das dann für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle, wie der "Eintrag" richtig heißt. Kein Polizist kann die Fahrzeugpapiere anfechten (es sei denn, sie wären gefälscht).
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Hast keinen Beifahrer oder eine Beifahrerin, die bei entsprechend schlechten Wetter mit nassem Schnee hin und wieder zum Scheinwerferreinigen rausgeschickt werden können? Oder zum LED-Licht eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten.
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Bergregionen mal ausgenommen, wie oft schneit es noch so heftig, dass sich die Scheinwerfer zusetzen? ich denke, Fahren bei Dunkelheit kommt bei den meisten deutlich öfter vor.
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Und wenn du mal einen Kasten Bier kaufst, werden die Flaschen einzeln in dem kreativen Setzkasten verstaut?
Es gibt doch so Raumteiler für den Kofferraum, vielleicht ist auch was für den Jimny dabei. Notfalls baut man sich einen und kann den freien Teil neben dem Hundeplatz viel flexibler Nutzen. Hier ein Beispiel:
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Ich finde es ökologisch vorbildlich, Radfahrer vorzuspannen. Da entfallen nicht nur die Emissionen eines Verbrennungsmotors, sondern auch das lästige Hufgetrappel früherer Kutschpferde.
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Das kannst du doch wohl selbst in die Suchmaschine deiner Wahl eingeben.
"geolandar g015 215/75/R15 lt"
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Du kannst die Räder auch ohne Zierkappen mit den Originalmuttern montieren.
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Solchen spitzfindigen Formulierungen haben die Arbeitsgerichte längst einen Riegel vorgeschoben. Im vorliegenden Fall ist der Ärger mehr als verständlich, aber bevor die Werkstatt an den Pranger "Internet" gebunden wird, natürlich anonym, wäre es mindestens angebracht, die Klärung mit dem Serviceberater abzuwarten. Gibt es da kein Ergebnis, kann man die Innung einschalten oder, wenn man sich eines Betrugs ganz sicher ist, einen Sachverständigen einschalten und den Gerichtsweg beschreiten.
Hinzu kommt, dass so eine Sache in einem Forum schnell eine Eigendynamik entwickelt und aus einem geschilderten Verdacht (wobei hier ja gleich der Betrug unterstellt wurde) durch andere eine "große Sache" mit Lychgedanken gemacht wird.
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Noch einfacher wäre es, das Sichtfeld durch Entfernen des "Blendstreifens" zu erweitern und bei Bedarf eine ordentliche Sonnenbrille aufzusetzen. Aber auch das ist Deutschland. Wenn einem etwas nicht passt, soll der Staat es richten. Und dann über die Steuern jammern.
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Es macht keinen Unterschied bei der Zulassung, aber für den Hängerbetrieb, wenn man Reifen- und/oder Fahrwerksmodifikationen mit Höherlegung plant. M1G ist von den Vorschriften für die Kugelkopfhöhe befreit.
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Dann ist doch schon das CoC fehlerhaft, denn ein Fahrzeug kann ja nicht gleichzeitig zwei Klassen zugeteilt werden. Das hätte Suzuki verbockt (siehe Unterschrift im Dokument). Viel Erfolg beim Kampf mit der Verwaltung, mit "Gesinnung" hat das allerdings nichts zu tun.
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Das KBA übermittelt der Zulassungsbehörde zur Vereinfachung des Verfahrens einen "technischen Datensatz", der in die ZB hineinkopiert wird (allerdings erst seit 2019). Es steht natürlich nicht der komplette Inhalt des CoC in der ZB. Das bedeutet aber nicht, dass etwas gestrichen wird. Z.B. ab Werk freigegebene Alternativbereifungen müssen dem CoC entnommen werden und stehen, anders als nachträgliche Änderungen per Einzelabnahme, nicht in der ZB. Umso spannender, was da beim FJ passiert ist.
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Was wurde denn da gestrichen?
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COC ist die Bescheinigung der Konformität zur EU. Das Papier ist somit nur innerhalb der EU wichtig und nur für Fahrzeuge, die außerhalb der EU gefertigt werden.
Auch Fahrzeuge, die in der EU gefertigt werden und für den hiesigen Markt bestimmt sind, benötigen und bekommen das CoC.
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Der Hinweis, Schrauben gleich "richtig" anzuziehen ist sehr berechtigt. Es ist auch schon Profis passiert, dass z.B. beim Radwechsel die Schrauben nur locker eingedreht wurden, es dann wegen irgendeiner Ablenkung (Kaffeepause, dringender Anruf etc.) nicht mehr zum korrekten Endanzug kam und der Kunde sich im günstigen Fall später über das merkwürdige Fahrverhalten gewundert hat. Fehler, die dann auf nicht richtig befestigte Polanschlüsse zurückzuführen sind, finden sich in allen Kfz-Foren.
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Nach Tante Google hat der Jimny NFZ HSN 7102 und TSN AFL. Das sollte doch der Versicherung reichen. Bei den PKW ist er natürlich nicht zu finden, unabhängig von der Frage PKW oder LeichtLKW im Versicherungsvertrag. Sonst gibt es auch noch andere Versicherer. Und, nichts persönliches, über die Suchmaschine kann man auch herausfinden, warum man die Zulassungsbescheinigung besser nicht Unbekannten zur Verfügung stellt.
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Mehr als das zweite Bild habe ich nicht. Rausgefeilt wurde der "Halbmond" links neben dem Pin für die Abdeckung. Der Schlossbügel sitzt dann zwischen dem Blech am Haken und dem Träger und verhindert, dass die Entriegelung vollständig betätigt werden kann.
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Wollte Knuffel wissen, wo man die Kugel verstauen, oder wie man die gegen ungefugte Abnahme sichern kann? Wenn die Konstruktion nicht verändert wurde: