Alles anzeigenWollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben, aber imho hat Blue Note recht.
1. Hundetrainer Ausbildung ist jetzt nicht wirklich anspruchsvoll...(Teilweise reichen 14 Tage Praxis) Wenn ich jetzt 2 Bücher Lese und öfter mal in der Hundeschule bin habe ich einen ähnlichen Wissensstand wie ein frischer Hundetrainer (ohne jetzt jemanden zu nahe treten zu wollen)
2. Kann man bei zig tausend Anbietern machen mit sehr unterschiedlichen inhalten.
3. Versucht er mich abzuwerten (bezeichnung als Laie ohne Informationen) und seine Meinung als "Hundetrainer" aufzuwerten
4. Hat er als Blue Note damals im off topic vom "Hundepapst" (namen vergessen) geredet hat diesen die Kompetenz angesprochen obwohl eben dieser ja wohl mehr Erfahrung mit Hunden hatte, als commissario.
5. Gibt es genügend "Hundetrainer" die jährlich zu Seminaren gehen und eine andere Meinung vertreten...
Aber wenn commissario sich jetzt doch als promovierter Verhaltensforscher entpuppen sollte nehme ein paar von den Punkten zurück.
Letzter Post meinerseits bezüglich Hundeerziehung und Hundetrainer
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Einfach nur köstlich, wie Du mit jedem Satz Deine Unwissenheit weiter bestätigst und Dich damit selbst zerlegst!
Nur soviel: Die Zeiten, wo man nach 14 Tagen Crashkurs und dem Lesen von zwei Büchern Hunde gewerblich ausbilden durfte, sind schon seit 2013 vorbei! Die Tätigkeit der gewerbsmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen etc.) bedarf nach dem Tierschutzgesetz der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dabei kommt es darauf an, ob die für die Tätigkeit verantwortliche Person aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt oder durch eine eine entsprechende Sachkundeprüfung mit anschließendem Fachgespräch (in der Regel beim Veterinäramt) nachweist. Diese Sachkundeprüfung hat übrigens nichts mit dem lächerlichen Alibi-Sachkundenachweis für Hundehalter nach den Landeshundegesetzen gemeinsam, sondern ist eine mehrstündige theoretische und praktische Prüfung, die wirklich kein Spaziergang ist!
Ganz einfacher Deal: Sobald Du mir Deine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG vorlegst höre ich auf, Dich als Laie zu bezeichnen. Und wenn Du das in 14 Tagen schaffst, mache ich sogar noch einen Kniefall vor Dir