Hallo,
ich weiss das auch so, dass der der rückwärts fährt, alleiniger Unfallverursacher ist.
Aber diesen Unfall würde ich auf jeden Fall einem RA übergeben, der wirds ja dann wissen,
Gruss Michael
Denke ich auch, bei Nachrang - das steht auch in der Stvo - darf der mit Nachrang besetzte Rückwärts-Rausfahrer herankommendes Auto nicht mal zum bremsen nötigen.
Faktenbasierte Beweislage:
Ich fahr mit Vorrang in die Kreuzung ein, dort querendes Auto war schon fast über der Kreuzung drüber, ich es erwischte es aber mit dem letzen Zentimeter an seiner Heckstoßstange, die fetzte es komplett weg, und Teile seines verrostenden Kofferraumes gleich dazu, das sah schlimm aus.. Kotflügel und Stoßstange waren bei mir beschägt.
Der Typ rief verärgert die Polizei, und dieser schilderte er, das er de facto schon über der Kreuzung als ich kam.
Da sagte der Bulle: Hörn's auf mit dem suddern, sie dürfen das herankommende Auto nicht mal zum bremsen nötigen..
Schuldlage: 100% bei dem Nachrangfahrzeug