Die Bestimmungen für die Beleuchtung unterscheidet sich für Krad, PKW und LKW.
Genau kann man das in der Broschüre "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" lesen.https://www.yumpu.com/de/document/view/10430116/lichttechnische-einrichtungen-an-kraftzeugen-und-deren-anhangern
So gibt es Beleuchtungsarten und Anbringungsregeln, die man nicht vom Krad zum PKW und umgekehrt übertragen kann.
So wie ich das auf die Schnelle lese, sind seitliche Reflektoren erst bei einer Fahrzeuglänge von > 6 m vorgeschrieben. Ob diese bei einer geringeren Fahrzeuglänge zwar nicht vorgeschrieben sind, aber vorhanden sein dürfen, erschließt sich daraus aber nicht. Seitliche Reflektoren müssen gelb sein und dürfen nicht dreieckig sein.
Wo ich auch Bedenken habe, ist die Anbauhöhe. Wenn bauliche Gegebenheiten das nicht vorgeben, lese ich da eine Maximalhöhe von 1,5 m heraus. Auf jeden Fall muss das symmetrisch zur Fahrzeugachse sein.
Wie auch immer. Muss jeder selbst wissen. Meine Meinung ist nur, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass jeder Polizist das locker sieht. Ist der mal übel drauf, stellt der gleich eine Mängelkarte aus und zwingt einem damit zum TÜV. Wer weiß, was der noch alles findet. Bei bestimmten Mängeln kann ein Polizist das Fahrzeug auch an Ort und Stelle stilllegen. Dann wird das teuer. Das sicherlich nicht bei einer ungünstig montierten Box auf dem Dach, die auch einfach abzunehmen ist. Dennoch würde ich da nicht das Glück herausfordern und somit keine offensichtlichen Gründe liefern.
Nebenbei erwähnt - mein Geschmack ist das nicht und sieht nach Bastelarbeit aus, als wenn man da die Box in der Garagenecke übrig hatte. Außerdem würde ich mir da die Frage stellen, ob das wenigstens einen kleinen Nutzen hat und brauchbar ist oder ob das auf den Träger soll, weil man das einfach geil findet.
Letztlich habe ich mich vor etwa zwei Jahren mal mit einem Sachverständigen von der Dekra (auf einem Biktertreff) unterhalten. Mittlerweile sehen die Prüfstellen Arbeitslichter an rein privaten Autos kritisch, insbesondere wenn diese nach vorn leuchten. Er nannte zwar keine Handhabe das zu unterbinden, weil Arbeitslichter prinzipiell keiner Einschränkung unterliegen. Aber wenn ich mein Jagdwagen zum TÜV fahre, ist der aus diesem Grund voller Werkzeug, einschließlich Motorsäge. Auch aus diesem Grund habe ich die o.a. Broschüre im Auto liegen, wenn mir da mal ein Polizist dumm kommt.
Bei meinem neuen Truck habe ich es bei zwei kleinen 12 W Arbeitsscheinwerfer belassen, die auch nur nach hinten leuchten.
Ob diese Broschüre der letzte Stand ist, weiß ich nicht. Bei Zusatzscheinwerfern für Fernlicht ist sie das nicht. Denn die aktuell erlaubte Referenzzahl ist 100 und nicht 75, wie angegeben.