Beiträge von Forstjagd

    Ich hätte die Fahrt über 2 km Feldweg mit Schlaglöchern für schlimmer als 100 km "glatte" Autobahn gehalten.


    Hallo Johannes,


    ......wenn's mal ein Feldweg gewesen wäre :lol: wir mußten da erst mal einen fahrbaren Weg auswählen , freiräumen und abgehen ......


    Kannst Du dir das Bild eines Rothirsches auf einem Transportkorb, links und rechts nicht unerheblich überhängend, Haupt und Läufe mittels Seil am Reserverad hochgebunden auf einer Autobahn vorstellen ?? Falls ja, auch den Eindruck den dies auf evtl. anwesende Nichtjäger macht ???


    Eben .................... da war doch was Image :yay:

    Naja.....wenn denn ehemalige Jimny-Fahrer auch mitmachen dürfen....:und_weg:


    :arrow: Wobei ich ja aktuell auf der Suche nach einem Samurai Cabrio als Drittwagen bin......ist ja immerhin ein Suzuki in Anbahnung :mrgreen:

    Hallo,
    da sind leider ein paar Begriffe durchgerüttelt worden :lol:


    In einem Gutachten werden die Reparaturkosten ( = Beseitigung des entstandenen Schadens ) beziffert sowie der Wiederbeschaffungswert ( = Wert des Fahrzeuges vor Schadeneintritt ) kalkuliert . Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert spricht man von einem wirtsch. Totalschaden .


    Ist die der Fall holt der Gutachter über die Restwertbörse ein verbindliches Angebot eines Aufkäufers für das Fahrzeug im unreparierten Zustand nach Schaden ein , dies ist der Restwert


    Bei Totalschaden wird dann gerechnet Wiederbeschaffungwert - Restwert = Schadenzahlung an VN


    @Ehl : Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben ist eine Fernkalkulation für mich etwas schwierig :mrgreen: . gehe aber mal nicht davon aus, dass hier eine Abrechnung nach wirtsch. Totalschaden vorliegt. Ein Beulendoktor kostet zwar Geld , der Wiederbeschaffungswert sollte so um die 1800,- - 2.000,- bei der km-Leistung liegen . Die Reparaturkosten sollten deutlich darunter liegen .


    Bei dem Alter/Laufleistung würde ich dann eine Abrechnung nach Gutachten mit der TK in Erwägung ziehen, d.h. Erstattung der Rep.-Losten netto, also ohne MWST

    Hallo,


    ich fahre sowohl einen Jimny als auch einen 2,4 Nissan , allerdings nicht als X-Trail sondern als Terrano II .


    Für deine Zwecke vergiß den Jimny und schlag beim Nissan zu wenn der Preis stimmt ...............und zum Thema Laufleistung schau mal ins Netz mit welcher Laufleistung die Nissan Benziner noch angeboten werden und noch laufen !:mrgreen:

    Am Jimny habe ich (leider immer noch) keinen Rammschutz dran......................beim Terranobügel würde wohl eher die Waschstrasse leiden :und_weg:


    Ansonsten fahre auch ich eh in die Waschbox , nach Jagdeinsatz die einzige Möglichkeit den Wagen vernünftig "unten herum" sauber zu bekommen.........................wobei Jagd-/Forstfahrzeuge da ob ihrer erdigen "Hinterlassenschaft" da nicht so gern gesehen werden !

    Irgenwie verstehe ich die ganze Thematik nicht :oops:


    Ich bevorzuge für den Einsatz eh feststehende Messer , bis auf Sondermesser ist kein Jagdgebrauchsmesser über 12 cm, eher erheblich drunter . Von daher mache ich mir über meine Geländewagenausrüstung überhaupt keine Gedanken , ob gerade im jagdeinsatz oder nicht.....................


    Welchen Vorteil soll ein Einhandmesser gegenüber einem mit feststehender Klinge überhaupt haben ? Ich habe noch nie verstanden zu was die überhaupt gut sein sollen , sorry meine Meinung

    [quote='xrcaddy','http://www.suzuki-jimny.info/forum/index.php?thread/&postID=223853#post223853']...(der andere ist schuld
    Wie rechnet die Versicherungen die ganzen Umbauten (Bodylift, Diffsperren, Stabitrenner, Stahlflex, König-Sitze...) beim Wertausgleich ab? Wer hat Erfahrungen diesbezüglich?
    Kennt jemand die ungefähren Restwerte von Jimnys.


    Hallo,


    und gut erst einmal, dass außer Blech nichts weiter zu Schaden gekommen ist.


    Es handelt sich also um einen Haftpflichtschaden, d.h. Schadenersatzanspruch nach BGB . Der Nachweis der Schadenhöhe obliegt dem Anspruchsteller.


    Es steht Dir frei einen Gutachter auszusuchen (Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu erstatten) und diesen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen . Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird er den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall incl. allem Zubehör berechnen . Das Unfallfahrzeug wird er in die Restwertbörse einstellen , das hier abgegeben höchste Gebot ist für den Anbieter verbindlich . Die Versicherung zahlt dann den sog. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertgebot aus . Das Ganze geht ohne Nachweis der angefallenen MWST bei Wiederbeschaffung ohne MWST als Zahlung raus . Bei einer evtl. Reparatur darf der Wiederbeschaffungswert auch überschritten werden wenn das Fahrzeug nach Reparatur mind. 6 Monate auf den Halter weiterhin zugelassen bleibt .


    Ansonsten sind auch Kosten für Ab-Anmeldung, Nutzungsausfall für den Zeitraum der Wiederbeschaffung, allg. Kostenpauschale ect. ersatzpflichtig.


    Bei der Schadenhöhe würde ich die Beauftragung eines Rechtanwaltes in Erwägung ziehen, die Kosten hierfür sind ebenfalls von der Versicherung zu tragen .


    Bei weiteren Fragen kannst Du dich im Vorfeld ansonsten auch gerne per Mail an mich wenden .

    Hallo Nobody,


    zu den technischen Fragen kann ich Dir keine Hilfestellung geben.......ich weiß gerade mal wo er betankt wird :und_weg:


    Der Preis kommt mir ein bißl arg hoch vor, ich habe meinen im letzten Jahr - da war er so alt wie Deiner (Evtl.) jetzt- mit vergleichbarer Laufleistung 2.500,- bezahlt !


    Der Hinweis im Inserat "Im Kundenauftrag" bedeutet Ausschluß der Händlergewährleistung da er selbst wohl nicht als Verkäufer auftreten wird (Wofür ich nebenbei bemerkt Verständnis bei einem 14 Jahre alten Auto habe .)


    "Ex.Jägerfahrzeug" .............. der Jimny geht bei mir nicht ins Revier, dafür habe ich ein anderes Fahrzeug welches dementsprechend aussieht :lol: Unabhängig vom Pflegezustand solltest Du also bedenken bzw. versuchen herauszufinden wieviel der 90.000 km in evtl. "schwierigem" Gelände zurückgelegt wurden denn da ist der Verschleiß für ein Auto doch ein bißl höher als auf der Straße .

    Man ihr Holzwichtel ......... hört auf damit wer nun die Dickere hat ...


    Wenn ich Sandmann richtig verstanden habe hat es außer einer Baumarkt-MS nicht mal eine Axt........ ob ihm da der Hinweis mit einer Wippsäge und vorgerigem Spaltereinsatz für Meterstücke hilft ?? Ich hatte ihn nicht so verstanden als ob er mal eben einen höheren 4-stelligen Euro-Betrag ausgeben wollte um ein paar RM Holz zu machen ........ und mit verlaub haben wir wohl alle mal mit kleiner Ausrüstung angefangen.


    ....und zur Rettung des weihnachtlichen Friedens der wesentliche Hinweis Pro-MS und Contra-Wippsäge :


    Der Wippsäge fehlt einfach der Sound !!!!!!!!!:mrgreen:



    Ansonsten habe ich auch 2 Kaninchen hier im Gehege rumhoppeln und bin Jäger .........es geht !:und_weg:


    Allzeit unfallfreies Arbeiten im Holz mit was auch immer und ein frohes Fest wünscht


    Im Baumarkt ga es letztens Beile von Fiskars, die fand ich auch vom Preis ok.


    Die Fiskars-Artikel sind absolut alltagstauglich , die Kunststoffstiele fast unzerstörbar . Wenn der Pxxxxxxx das nächste mal 25% auf alles ohne Stecker anbietet zuschlagen . Ansonsten halte mal Ausschau nach einen 4to-Liegendspalter ............. für den hausgebrauch bis 15RM/Jahr reicht der locker aus und ist auf Dauer schonender .


    Anstelle einer Wippsäge würde ich dir lieber eine vernünftige MS empfehlen , ob Husqvarna oder Stihl ist Ansichtssache . Mit einer MS bist Du wesentlich flexibler als mit einer Wippsäge die im Stammduchmesser recht begrenzt ist und zudem nur stationär einsetzbar . Wenn MS bitte nicht an der PSA sparen !!

    ...... absolut bequemes Alltags-Auto, ........................ ein attraktives, schönes und praktisches Auto.


    Den zweiten Teil kann ich nur bestätigen , zum ersten Teil sei angemerkt, dass ich mich in punkto Bequemlichkeit in alte Zeiten des Käfers und R4 zurückversetzt fühle :lol: ......... aber das habe ich ja beim Kauf gewußt !