Posts by jimbu

    Nein, das ist unerheblich. Vertragspflichtig ist der Händler nach Annahme der Bestellung, damit wird im Prinzip ein Kaufvertrag begründet. Ob Suzuki liefern kann oder nicht, ist egal, weil der Händler die Lieferung zusichert. Woher auch immer er das Auto dann bekommt, ist sein Problem.


    Ich habe mit meiner RSV genau wegen dieses Sachverhalts vor Gericht gegen einen Händler auf Erfüllung geklagt und Recht bekommen.

    Für eine Klage auf Erfüllung hast Du völlig Recht. Die Frage von Kabakoenig war jedoch auf Schadensersatz gerichtet. Wenn das Fahrzeug so, wie es bestellt wurde, nicht mehr zu beschaffen ist, kann allerdings auch die Klage auf Erfüllung problematisch werden. Mit der Klage auf Erfüllung sollte man daher schnell sein, bevor der Markt (was Neuwagen angeht) leer gekauft ist. Ob bei einem Kaufvertrag über einen Neuwagen der Käufer auch einen Gebrauchten als gleichartigen und gleichwertigen Ersatz fordern kann, wäre sonst auch eine spannenden rechtliche Frage. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich persönlich eine Klage so oder so aber nicht riskieren.


    In jedem Fall sollte man den Händler durch eine Lieferaufforderung nach Ablauf der 6 Wochen laut Bedingungen in Verzug setzen. Vielleicht bewegt sich ja etwas…

    danke für eure Antworten. Ja die Bestellung wurde unterschrieben und angenommen vom Verkäufer. Wie oben schon geschrieben, habe ich von Suzuki Deutschland eine E-Mail, darin sie schreiben sieht das die Händler aufgefordert worden sind keine weitere Bestellungen entgegenzunehmen.

    Und eine Anzahlung habe ich nicht geleistet.

    wie gesagt: die entscheidende Frage ist, ob Suzuki den Händler nachweislich vor der Annahme der Bestellung informiert hat oder danach.

    "Wenn man wissentlich etwas anbietet zum kauf was es aber nicht mehr gibt ist es Betrug oder arglistige Täuschung. "

    ... Wenn der Händler eine Anzahlung verlangt und diese nicht zurückgeben kann, könnte man in der Tat von Betrug sprechen. Sonst ist es einfach nur eigene Dummheit, da der Händler sich schadensersatzpflichtig macht.

    Hallo Timo,

    hat der Händler den Auftrag denn entsprechend in der Bedingungen fristgemäß bestätigt? Nur dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dann kann nach Ablauf von 6 Wochen nach Ende des unverbindlichen Liefertermins zur Lieferung aufgefordert werden. Für den Streitfall sollte dies beweisbar sein, idealerweise mit einer Fristsetzung von weiteren 2 Wochen zur Lieferung. Dann kann gegebenenfalls ein sog. Deckungskauf erfolgen. Ohne einen "Deckungskauf" eines vergleichbaren Fahrzeuges kann kein Schadensersatz für den erhöhten Kaufpreis geltend gemacht werden. Weitere Voraussetzung ist aber auch das Vorliegen eines Verschuldens des Händlers. Wenn der Hersteller das Fahrzeug nicht liefert, hat dies der Händler grundsätzlich nicht zu vertreten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung bereits wusste, dass er das Fahrzeug nicht wird liefern können. Dies müsste dann der Käufer beweisen. Maßgeblich wäre also wann der Händler die Bestellung angenommen hat (Auftragsbestätigung) und wann Suzuki erklärt hat, dass die Lieferung eingestellt wird.

    Viele Grüße

    Update: nachdem in der Meister sich schlau gemacht hat, wird nun ein neuer E-Satz montiert…

    Dafür hast Du nicht zufällig auch die Einbauanleitung rumliegen...

    Da ich die PDC nicht verbaut habe leider nein.


    Ich kann nur noch auf Wunsch UFS Diff VA, UFS Diff HA scannen und was ich sonst noch habe muss ich mir erst einmal genauer ansehen.

    Vielen Dank für das Angebot, aber ich denke, darauf wir nicht viel für den Stoßfänger mit PDC zu sehen sein.

    Das sehe ich auch so. Das Video von Fürst zeigt, dass die beiden Stecker, die L1 und L2 entsprechen, vorher in einer Kunststoffbox an der Stoßstange eingesteckt sind. Die entsprechenden Stecker kommen dort nach meiner Meinung auch wieder rein.

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    40006243nl.jpeg


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    40006245wc.png


    40006246pi.png

    Habe versucht, dies aus dem Video abzufotografieren, leider schlampt der Filmer bei der Wiedermontage der Stoßstange etwas.


    Ich kann halt nicht nachvollziehen, warum zwei Stecker vorher in einer Box waren, nur zwei Stecker nach dem Einbau des E-Satzes wieder für die Lampen anzuschließen sind und dann Steckverbindungen außerhalb der Box zurückbleiben.

    Vielen Dank BlackCat, dann bin ich mal gespannt, wie die Werkstatt mir das erklärt... Wahrscheinlich wollen die mir dann erzählen, dass die PDC, die (auch original Suzuki) verbaut ist, schuld ist. Dafür hast Du nicht zufällig auch die Einbauanleitung rumliegen... :love:

    Hallo zusammen,

    eine Frage an alle, die eine originale Anhängerkupplung haben, idealerweise beim Freundlichen montiert: sieht das bei Euch auch so aus wie auf den Fotos hier?

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    40005827mg.jpeg


    Ich habe meinem Freundlichen den Auftrag erteilt, eine Anhängerkupplung zu montieren. Statt der originalen Kupplung hat er jedoch eine Kupplung von Westfalia angebaut, die viel zu kurz ist, um einen Fahrradträger darauf zu montieren. Im Rahmen der Nachbesserung hat er nun die richtige Kupplung montiert. Beim Elektrosatz hatte ich ihm gesagt, er könne den anderen drin lassen. Dies möchte ich natürlich nicht, wenn dieser nicht richtig montiert ist. Es kommt mir komisch vor, wenn die Stecker so „nackt im Wind“ hängen, wenn dies nicht der Montage nach Herstellervorgabe (Montageanleitung Suzuki) entspricht.


    Müssen die Steckverbindungen nicht in der schwarzen Box verschwinden?


    Vielleicht kann mir auch jemand von Euch, der selbst montiert hat, die Einbauanleitung des E-Satzes per PN schicken?

    Die Ösen habe ich auch verbaut. Für die Befestigung habe ich die mitgelieferten Edelstahlschrauben gegen verzinkte getauscht, nachdem ich hier im Form das gelesen hatte:


    Ich würde mir das noch einmal überlegen mit dem Folieren, wenn Dir das für das Dach gefällt. Mein Folierer (hießt das so?) hat das Dach foliiert, an der Regenrinne (innen) Halt gemacht dann außen um die Regenrinne herum einen neuen matten Folienstreifen gezogen. Bin damit sehr zufrieden.

    Siehe auch hier: Regenrinne

    Völlig richtig: Der Versicherungsnehmer wird nur in groben Fällen und auch nur mit einer Begrenzung der Höhe nach für den Schaden in Regress genommen (z.B. bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Überfahren einer roten Ampel...).


    Was die Belastung der Allgemeinheit angeht, ist es zwar grundsätzlich richtig, dass natürlich alles, was im Rahmen der Regulierung aufgewandt wird, bei den Prämien eingepreist wird. Deswegen versuchen natürlich die Versicherungen auch, den Aufwand gering zu halten und die Geschädigten über ihre "Schadenssteuerung" zu Vertragswerkstätten und eigenen Sachverständigen zu lotsen und davon abzuhalten, zum Anwalt zu gehen und kürzen Ansprüche so gut sie können. Was die Versicherer durch die Schadenssteuerung und die vielfach unberechtigte Kürzung von Ansprüchen sparen, wiegt die Ausgaben für Anwälte wahrscheinlich mehrfach auf.


    Ob man sich als Geschädigter dem Wohlwollen desjenigen aussetzen will, dem es im Wesentlichen darum geht, möglichst wenig für Schäden auszugeben und dann auch noch den Sachen hinterherlaufen und Korrespondenz führen möchte oder ob man dies durch einen Interessenvertreter (Anwalt) regeln lassen möchte, um der die Materie kennt und fundiert beraten und Ansprüche geltend machen kann, muss jeder selbst entscheiden.

    na dann drücke ich die Daumen...


    Ich kann von einem Schaden berichten, bei dem ein Sixt-Fahrzeug im Vorbeifahren drei geparkte Fahrzeuge beschädigt hat. Alles polizeilich dokumentiert. Sixt hat nach Schadensmeldung über 4 Monate für die erste (unzureichende) Zahlung gebraucht. Nach weiteren 3 Monaten kam dann eine (noch immer unzureichende) Nachzahlung. Erst weitere 4 Monate später kann dann die letzte Zahlung. Insgesamt hat die außergerichtliche Abwicklung in dieser aus meiner Sicht völlig klaren Sache damit über 11 Monate gedauert!


    Bei einem anderen Schaden war etwas über einen Monat nach Klageerhebung das Geld da, nachdem vorher 3 Monate nichts passiert war.

    Hatte ich das richtig verstanden, dass hier ein Sixt-Fahrzeug reingefahren ist?


    Sixt regelt die Schadensabwicklung üblicherweise selbst. Das geht dann in der Weise, dass sehr lange nichts passiert. Die lassen einen am ausgestreckten Arm verhungern.


    Wenn der Unfallhergang klar und beweisbar ist (polizeiliche Unfallaufnahme, schriftliche Erklärung des Unfallgegners, Zeugen, Fotos etc.) und Du eine Rechtsschutzversicherung hast: nicht lange abwarten sondern sofort Klage erheben, wenn 4 Wochen nach Bezifferung des Schadens nichts passiert!

    Sorry,dann nochmal mit dewr Angebotsseite.


    https://de.aliexpress.com/item…t.0.0.769e3c00XceSzX&mp=1

    Bei der Variante des Einbaus hätte ich Probleme mit dem Austritt des Vorhang – Airbags an der Seite. Das wurde im Zusammenhang mit der Verlängerung der Haltegriffe an anderer Stelle schon mal thematisiert. Die andere Art, solche Verkleidungen anzubringen, (Angebot aus den Niederlanden (https://explore-glazing.nl/en/products/suzuki-jimny-gj ) beinhaltet immer den Austausch der Scheibe.