Bei der nächsten Knolle wie gehabt Einspruch einlegen und auf die vorangegangenen Einsprüche hinweisen.
Am besten die ganzen Einsprüche als Kopie beifügen und sollte es Schreiben geben, wo deine Einsprüche angenommen wurden, diese auch als Kopie beifügen.
Dann darf dort auch sehr gerne der Satz
"Sollten sie (das Ordnungsamt) mich weiterhin illegal auf diese Weise belästigen, dann werde ich für jede zukünftige und unberechtigte Forderung über meinen Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 50.000 € an den/die jeweilige(n) Sachbearbeiter(in) übersenden. Sollten die Forderung ohne Nennung einer sachbearbeitenden Person mir zugestellt werden, dann geht die Haftung direkt auf die Leitende Person des Ordnungsamtes über."
Sollte das Ordnungsamt nicht innerhalb von zwei Wochen gehen diese zukünftige Forderung widersprechen, bei der nächsten Knolle mit den gesammelten Werken einen Anwalt aufsuchen und den direkt mit der Eintreibung der Abmahngebühr, sowie dem erneuten Einspruch beauftragen.