Beiträge von AchwasAchwo

    Ja, ich kenne einen der einen kennt, der kennt einen, der der Bruder von dem ist, den der Nachbar auf der anderen Straßenseite kennt, der aber weggezogen ist. Also zurück zum Bruder, dessen Schwager sein Arbeitskollege hatte mal im Supermarkt einen getroffen, der dummerweise mit dieser Frage gar nix zu tun hat und nicht einmal einen Jimny fährt.



    Aber der Kollege hier, der schläft in seinem Jimny: https://matsch-und-piste.de/ei…imny-gj-fuer-alle-faelle/

    Inkl. Bettbild.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Ich finde das die Diskussion ob beispielsweise ein Dachzelt vom Gewicht her gefahren werden darf, oder ähnliches vollkommen OK. Auch wie der eine oder andere seinen 4x4 einsetzt, alles OK, kann man drüber sprechen.


    Was aber einer bereit ist zu bezahlen ist für mich, wenn es nur darum geht ob man das selbst vernünftig findet oder selbst auch bezahlen kann oder will, völlig irrelevant. Würde ich gar nicht drüber diskutieren wollen, das ist sozusagen "Privatsache". Wer meint Betrag X ausgeben zu müssen, bitteschön. Was haben andere damit zu tun?


    Davon ab, wie soll ich mich dann fühlen, wenn man mit dem Jimny nicht in den Urlaub fahren können sollte....es geht deutlich unbequemer, auch auf 3.500 km...











    Wenn man will, dann muss man....


    Gruß

    AchwasAchwo

    Ich habe mich mit dem Garmin Tread Overland intensiv beschäftigt und werde demnächst Schulungen dafür anbieten. Es stellt eine starke Verbesserung zum Garmin Overlander dar. Es ist für mich, als nicht Garmin-Privat-Anwender, immer noch kompliziert, der komplexen Menüführung zu folgen, aber wer sich darauf fokussiert oder das schon kennt, der kriegt das in den Griff.


    Im Grunde zahlt man den Preis für das Gerät und die Karten. Das Gerät gefällt mir sehr gut. Die Apps sind kostenlos für jedes Android zu haben (Die Garmin Overlander basieren auf einem gekapselten Android).


    Gut finde ich im Vergleich zum Overlander, dass das Konzept der zwei Navi-Apps in aufgegeben wurde und es nur eine Navi-App gibt, in der alle Navigationsarten zusammengefasst wurden (und seit einem Softwareupdate) auch bei der Routenplanung gemischt verwendet werden können. Auch die KArtenunterstützung, insb. bei den Satellitenkarten, wurde verbessert.


    Als Fazit bleibe ich jedoch dabei, dass man die ganze Garmin-Navigiererei günstiger und besser haben kann und vor allem mit einer wesentlich größeren Anzahl an Karten und Funktionen für eine Bruchteil des Geldes. Wenn man nicht unbedingt ein gehärtetes Gerät braucht....da liegt der Preis begraben.


    Mein Favorit, mit dem ich mittlerweile seit gut 10 Jahren arbeite und sehr zufrieden bin, ist für mich nach wie vor die Referenz am Markt. Und ich gucke mir regelmäßig an, was andere machen. Mit dem Garmin muss ich mich beschäftigen, da es einen guten Markt hat und entsprechend oft anzutreffen ist.


    Das Overlander habe ich damals noch vor dem Verkaufsstart zu sehen bekommen und für untauglich befunden. Daraufhin habe ich ein paar Vorschläge an Garmin geben dürfen, davon wurden im Tread ein paar Dinge umgesetzt.


    Was ich am Tread gut finde ist, das es eine Lücke schließt, die ich in meinen Navi-Seminaren immer wieder feststelle....die Lücke zwischen ich lasse alles automatisch routen und ich mache alles alleine. Diese Lücke schließt das Garmin Tread und deshalb mag ich es sogar. Zudem ist es eine gute Wahl für LKW-Leute, da es entsprechende Fahrzeugangaben zu Länge/Höhe/Breite und Gewicht berücksichtigt.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Dabei ist mir aber auch bewusst das es durchaus legal ist weil getestet und für passend befunden worden ist. Jedoch habe ich das Gefühl das bei der Festlegung der Grenzwerte nicht immer pures Wissen zugrunde gelegt worden ist sondern vielleicht auch mal der Würfel herhalten musste.

    Auf welcher Grundlage basiert diese Annahme? Beschäftige Dich doch mal mit dem Thema und den Prüfverfahren. Ich muss das aus beruflichen Gründen. Ernsthaft. Deine Meinung in Ehren und Dein persönliches Empfinden kann und will ich Dir nicht absprechen. Es wird genau so sein, wie Du es sagst.

    Aber es ist zunächst "nur" Dein Empfinden. Mehr nicht. Das Ausmessen eines Scheinwerfers basiert auf objektiven Fakten und Fakten stehen für sich. Die sind vollkommen unabhängig von Meinungen.


    Warum soll da gewürfelt worden sein? Was wäre das Motiv? Die große Verschwörung? Mit dem Bau von blendenden Scheinwerfer wird man nicht reich. Nein. Es gibt keine Scheinwerfer-dürfen-Blenden-Lobby...ernsthaft jetzt mal. Es ist unstrittig, das es Lobbisten gibt und die Einfluss nehmen...ja, aber bitte nicht bei jedem Furz und Feuerstein gleich so etwas dahinter vermuten. So viel Milliarden sind im Scheinwerfermarkt für Frontscheinwerfer nicht zu holen, dass sich die Finanzierung einer Scheinwerferlobby-Mafia lohnt....ich kann mir das überhaupt gar nicht vorstellen, wie ein Lobbist, mit einem Tagessatz von 2,500 Euro, mit einem EU-Politiker (zumal das gar nicht von der EU sondern von der UN kommt) da sitzt und zum Essen einlädt um sie zu überreden, die Blendgrenze hochzusetzen.....was ist das für ein Szenario.....???


    Sorry, aber da bin ich raus. Natürlich blenden Scheinwerfer. Gründe haben wir aufgeführt. Ich gebe Dir da vollkommen Recht und belassen wir es dabei, wie Du es auch sagst.


    Ich bedanke mich für Dein Lob, das freut mich sehr. <3


    Gruß

    AchwasAchwo

    Allerdings biimn ich beim Preis Leistungs Verhältnis immer skeptisch, denn ich denke die Halbbarkeit ist in den Meisten Fällen (so auch im Haushalt) eher deutlich weniger als Angegeben. So jedenfall meine Erfahrung mit LED

    Bitte, bitte vergleiche nicht Haushalts-LED mit bestimmten LED-Fahrzeugscheinwerfern.....nein, nein, nein....das geht doch überhaupt nicht zusammen.


    Es ist ein erheblicher Unterschied zwischen einem Haushalts-LED-Konsumerprodukt und einem Fahrzeugscheinwerfer. Erheblich!


    Hersteller, die ausschließlich LED-Scheinwerfer für die Fahrzeugindustrie herstellen unterliegen einer völlig anderen Qualitätskontrolle und müssen eine ganz andere Qualität abliefern als einer der LED-Haushaltlicht herstellt. Da geht es um vertraglich vereinbarte Qualität und auch gesetzlichen Anforderungen. Die Entwicklung einer LED-Fahrzeugleuchte kann gut 1/2 Million Euro kosten.....eine Haushaltsleuchte ist ein billiges Massenprodukt, also ich meine erhebliche Massen....dafür ist es auch billiger...geht es kaputt schreit keiner, wird halt getauscht.


    Ein weiterer Unterschied ist, ob die jeweilige LED-Leuchte nur für den Fahrzeughersteller oder für den Konsumermarkt gedacht ist. Konsumerprodukte sind i.d.R. nicht so qualitativ hochwertig. Sidn sie es, sind sie auch sehr teuer (und dann schreien wieder alle Abzocke). Am besten fährt man mit Leuchten, die für die den Fahrzeug-OEM gedacht sind, aber auch in den Konsumermarkt verkauft werden. Da bekommt man eben OEM-Qualität. Das funktioniert aber meisten nur bei Modulscheinwerfern in Standardgrößen, wie 5,45", 7", 70 mm, 90 mm usw. Da Leuchten immer häufiger integraler Bestandteil des Designs und des Markengesichts werden, ist es quasi unmöglich eine Audi-LED-Leuchte in irgendein anderes Modell zu bauen. Bei Standardgrößen geht das. Da kommt auch unsereins in den Genuss einer guten Qualität.


    Im LED-Bereich gibt es keine Überraschungen mehr. Die Chipqualitäten und Charakteristiken sind bekannt, seit Jahren und Jahrzehnten. Der Hersteller kann ziemlich genau einstellen, wie lange die Leuchte leben soll. Das ist alles bekannter Scheiß. Je mehr Leistung, je kürzer lebt die Leuchte unter gleichen Einbaubedingungen. Verbesserungen werden z.B. durch bessere Linsen erzielt. Dann kann entweder die Leistung bei gleichem Licht reduziert werden (= längere Lebensdauer) oder die Leistung gleich bleiben und bessere Lichtperformance rausgeholt werden.


    Gruß

    AchwasAchwo

    So ist es.


    Nur ein Detail: neben dem "B" darf das auch ein "F3" sein. Und das "E" muss 2x drauf sein. 1 x für die R10 und 1 x für alle Lichtfunktionen.


    GrußAchwasAchwo

    Aber ich sehe das Problem einfach da das man irgendwann vor lauter Licht einfach nichts mehr sieht, eben wiel die Augen überreizt werden. Und das ganz ohne direkte Blendung, dann fängt man an nachts Sonnebrillen zu tragen.

    Ähhh, nein....wieso? Wie ich gesagt habe, das ist alles nach oben limitiert, Völlig unbegründete Angst.



    Bedeutet ein "Mehr" an Licht damit auch das man schneller fahren kann (als man vielleicht darf) um dann auch noch passend zum stehen zu kommen?

    Ja, bedeutet es. Aber wenn jemand zu schnell fährt, ist es schon etwas weit hergeholt dafür dem besseren Licht die Schuld zu geben. Bitte an dieser Stelle nicht vergessen, dass jede moderne Bremse den Bremsen aus den Geburtstagen des Halogenlichts überlegen ist. Die Autos haben heute auch mehr Leistung. Mit anderen Worten, Du kannst schneller fahren, weiter leuchten aber auch viel schneller stehen als vor Jahrzehnten. Auch die Entwicklung von Bremsen, Reifen und Fahrwerken ist nicht stehengeblieben.

    Die Zeiten mit 30 PS Käfer und Trommelbremse sind vorbei. Ich sehe da aber überhaupt keinen tragfähigen Zusammenhang zwischen Leistung, Bremsen und Beleuchtung....


    LED leuchtet nicht zwangsweise weiter aus (obwohl es das oft tut). Aber in jedem Fall liegen die Helligkeitsgrenzen weiter. D.h. wo Halogen die Fläche mit X Lumen ausleuchtet, leuchten LED und Xenon X Lumen +Y Lumen heller aus.


    Ich kann da beim besten Willen keinen Nachteil für gutes legales Licht erkennen.


    Gruß

    AchwasAchwo

    LED hat klare, messbare Mehrwerte:


    - kälteres Licht = besseres Kontrastsehen, Details werden sichtbarer

    - hellere Ausleuchtung auf größere Distanz = Sicherheit

    - schärfere Hell-Dunkel-Grenze (weniger Blendung)

    - weniger Stromverbrauch (o.k, das macht sich nur für den Fahrzeughersteller in seiner CO2-Bilanz bemerkbar)


    Im Gelände

    - wasserdicht (je nach Modell

    - Scheibe platzt nicht im Gegensatz zu Glas


    Das stärkste Argument ist aber die hellere Ausleuchtung auf größere Distanz. Wir produzieren Umbausätze auf LED für LKW. LKW fahren bis heute größtenteils (wirklich überwiegend) mit Halogen (und Linse anstatt Reflektor). Warum? Weil sie ein für LED untaugliches Spannungsnetz haben.


    Die Leute die unsere Umrüstsätze kaufen, klagen unisono über unbrauchbares Halogen-Licht und schlechte Ausleuchtung. Früher gab es keine andere Technologie, da wurde legalisiert, was eben damals ging. Wir sind aber 40 Jahre weiter. Du kannst gerne einmal eine Woche bei uns mitmachen, da wirst Du mindestens einen Anruf von Wohnmobilfahrern bekommen, die für 500.000 Euro ein Mobil gekauft haben. Aber eben mit Halogen.


    Dann fahren die los und stellen fest, dass das Licht einfach nur schlecht ist. Legal, aber schlecht. Dabei sollte auch in Betracht gezogen werden, dass wir alle älter werden und unsere Nachtsehfähigkeiten abnehmen. Gerade bei den Wohnmobilfahrern haben wir es oft mit älteren Menschen zu tun, die sich subjektiv schlichtweg mit ihrem Licht nicht sicher fühlen. Die fahren dann z.B. einen PKW mit Matrixscheinwerfern, Xenon oder LED und setzen sich dann in Ihren Morelo o.a. und sehen...nix mehr.


    Und es gibt nicht nur deutsche Städte. Es gibt zahlreiche ländliche Regionen ohne Straßenbeleuchtung, dafür mit Wildwechsel. Straßen durch Wälder, wo kaum Mondlicht hinkommt. Gehen wir nach Skandinavien, z.B. Schweden, wirst Du feststellen, dass die großzügigere Regelungen für Licht haben, denn die Wissen was es bedeutet Monate lang nur ein paar Stunden Dämmerung zu haben und ansonsten im Dunkeln zu fahren. Hier kommt z.B. dann auch der geringere Ermüdungseffekt von kälterem Licht zum Tragen.


    Nach der schlimmen Ahrtalflut haben zig DLRG und Freiwilige Feuerwehren auf unsere LED-Umrüstsätze (und Zusatzbeleuchtung) umgestellt. Warum (ich habe ja mit den Leuten gesprochen)?

    Weil a) bei direkt Beteiligten die Scheinwerfer (auch die mit Überdrucksystem) abgesoffen sind. Die ganzen Dichtungen waren zu alt und zu spröde. Und b) weil die jetzt erstmalig in einem komplett dunklen Gebiet (ohne jeglichen Strom und Licht) durch kaputtes Gelände fahren mussten (Sicherheit). Da haben die sehr schnell gemerkt, was ein gutes helles Licht mit hohen Kontrastwerten wert ist. So kann halt das raus ragende Moniereisen oder ein zu tiefes Loch besser erkannt werden, wenn man schon 4 Stunden durchs Gelände wühlt und ggf. schon körperlich hart ran musste.


    Wenn da alles auf Dich nicht zutrifft, ist LED nicht Deine Lösung. Aber es gibt andere Menschen in anderen Regionen unter anderen Umständen die haben da eine ganz andere Einstellung zu.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Und ich darf hier auch noch darauf hinweisen das mittlerweile die Blendgefahr, durch die enorme Helligkeit stark zugenommen hat.

    Abblend- und Fernlicht sind reglementiert. Da kann nicht einfach "noch heller" gemacht werden. Insofern nimmt die Helligkeit nicht wirklich zu. Der Effekt dürfte eher in der Farbtemperatur zu finden sein.


    Xenon und LED kommen viel näher an das Tageslichtniveau (5000 - 7000 Kelvin)a heran, sie erzeugen kühleres Licht. Halogen kommt da nicht hin, da es halt auf Glühfäden basiert, wo nur ca. 10% der Energie sichtbar sind und der Rest als Infrarot (Wärme) abgestrahlt wird. Deshalb liegt Halogen immer noch bei niedrigeren Kelvinwerten (warmes Licht).


    Und das ist der Grund: Das Helligkeitsempfinden des Menschen ist an die Farbwahrnehmung gekoppelt. D.h. kälteres Licht wird als heller empfunden als warmes, selbst wenn es gleich stark ist.


    Die Blendwirkung hängt bei zugelassenen Scheinwerfern also nicht unbedingt von der Stärke ab. Würden sie unzulässig blenden, wären sie nicht zugelassen (siehe oben Lichtverteilungsdiagramm, genau da wird das gemessen). Ist der Scheinwerfer zugelassen, blendet er nicht unzulässig.


    Was aber passiert ist, das Scheinwerfer nicht gereinigt werden und zusätzliches Streulicht erzeugen. Oder sie sind falsch eingestellt. Nicht umsonst müssen Scheinwerfer über 2.000 Lumen (das Licht was in alle Richtungen den Scheinwerfer verlässt) eine Reinigungsanlage besitzen, da auf diese Art durch Schmutz verursachte Blendungen vermieden werden sollen.


    Oder Leute mit H4-LED-Leuchtmittel fahren, die für den betreffenden Scheinwerfer nicht zugelassen sind oder das Leuchtmittel selbst nicht zugelassen ist.


    Hier spielt die Abstrahlcharakteristik und die Geometrie eine Rolle. H4-LED-Leuchtmittel kommen ja in Reflektorscheinwerfer rein. Da müssen die Leuchtquellen an einer ganz bestimmten Stelle stehen, eine bestimmte Dimension haben und das Licht in einer bestimmten Art abstrahlen, damit es vom Reflektor korrekt auf die Straße umgelenkt werden kann. Passt das nicht (ist die Leuchtquelle woanders, zu groß, zu klein zu breit etc). erzeugt das eben unzulässige Reflektionen. Umgekehrt gilt das auch für den Reflektor. Ist er eher weniger gut oder liegt er gerade an den Zulassungsgrenzen, kann es sein, dass er mit LED-Leuchtmittel nicht mehr zulässig ist. Deshalb muss Osram ja auch jede Kombination einzeln zulassen.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Wir haben die H4-Osram Nightbreaker in ein Prüflabor gegeben, wo Fahrzeugleuchten nach UN-ECE homologisiert werden. Wir wollten wissen, warum die Nightbreaker nur eine nationale Zulassung (Wellensymbol) und keine UN-ECE-Zulassung (E-Kennzeichen) haben.


    Das Ergebnis war (das Prüfzeugnis liegt mir vor und kann bei mir eingesehen werden), dass die H4 Nightbreaker LED nur im Fernlichtbereich die UN-ECE R112 (Abblend- und Fernlicht) schafft. Im Abblendbereich hat sie zuviele Streuanteile (in Zone III = Blendfgefahr) und das Licht schafft nicht die Farbanforderung (es ist nicht weiß genug). Zudem liegt der asymmetrische Teil zu weit rechts und das Licht ist sehr inhomogen, was als störend empfunden wird. Dennoch, zwischen Halogen und vollintegriertem LED ist es das beste, was man bekommen kann. Aber die Qualität reicht nicht an vollintegrierte LED-Scheinwerfer heran. Auch das relativiert in meinen Augen den "günstigen" Preis.


    Das ISO-Lux zeigt sehr gut den asymmetrischen Teil und dazu noch das Lichtverteilungsdiagram.


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    46644731fx.jpg


    Gruß

    AchwasAchwo

    Wenn Du eine Spurverbreiterung machst, ändert sich der Lenkrollradius. Den spürt man, wenn man z.B. auf der verschneiten Autobahn, auf der in der Mitte der Schneematsch liegt, die Spur wechselt. Manche Autos fühlen sich dabei schlecht an und es zerrt ordentlich im Lenkrad, andere fühlen sich gut an.


    Ein größerer positiver LRR (=Spurverbreiterung) sorgt dafür, dass die Bremsmomente etwas außerhalb der Lenkachse liegen und eine Hebelwirkung entsteht. Es fühlt sich nicht mehr neutral an, wenn das Vorderrad den Schneematsch trifft. Das spürst Du dann in der Lenkung. Du musst kräftiger gegenhalten, damit es nicht verreißt.


    Durch Höherlegungen veränderst Du den Nachlaufwinkel und die Spur (Und wenn vorhanden auch den Sturz). Die Spur (und wenn vorhanden der Sturz) bringen eine Vorspannung in die Achse, so dass alles Spiel verschwindet und sich alles schön stramm anfühlt. Zudem werden Momente generiert, die den Geradeauslauf stabilisieren.

    Bei moderaten Höherlegungen kein Problem. Übertreibt man es, nehmen die stabilisierenden Momente durch Spur (und wenn vorhanden Sturz) und Nachlauf ab und die Rückstellkräfte die Dein Lenkrad wieder gerade stellen, werden auch kleiner. Insgesamt wird das Fahrverhalten schwammiger.


    So etwas will also mit bedacht gemacht sein. Das Straßenverhalten verbessert sich in der Regel nicht durch Höherlegen, sondern durch Anpassung der Dämpfer, Federn und Stabilisatoren und vor allem, durch die richtigen Reifen.


    Für Defender gibt es sogar extra gedrehte Achskugeln und gebogene Längskenker, die bei starken Höherlegungen die verstellten Winkel wieder zurückdrehen.


    Höherlegungen dienen der Geländegängigkeit (in Grenzen, da die Bodenfreiheit nicht verändert wird), der Optik und bei angepassten Federn dem Erhalt der Geländegängigkeit bei Beladung.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Denke mal, nicht jeder hat mal eben 2000 Euro für andere Scheinwerfer übrig.

    Da sind die Osram oder Philips LED s doch ne günstige Alternative.

    Ist das so?


    Nunja....schaut man in das offizielle Produktdatenblatt von Osram finden sich folgende Angaben:


    Lebensdauer

    B3: 1.500 h

    TC: 2.500 h


    B3 ist die Angabe zum Ausfall von 3% der Produktionsmenge und TC gibt den Weibull-Wert an, der Ausfall von 63,2% der Produktionsmenge (wo auch immer dieser krumme Wert herkommt).


    Alle Alternativen, die zunächst teurer wirken, wären je nach der eigenen Lebensdauer (z.B. Nolden 7" 30.000 h) in 63,2% der Fälle günstiger. Im Falle der Nolden (einen anderen Vergleich habe ich gerade nicht, kann aber jeder selbst suchen) hätte man also 12 Mal mehr Lebensdauer. Bei einem Preis von 110 Euro das Paar Nightbreaker LED kommen wir also auf einen Preis von 1.320 Euro zu 789 Euro für die 7" von Nolden.


    (Auch wenn die Nolden vielleicht nicht in den Jimny passen, aber bei vielen anderen Fahrzeugen überschneidet sich das ja, es geht mir um die generelle Aussage, die seien ja günstiger, nur weil der Kaufpreis niedriger ist)


    Jetzt kann man nur spekulieren, wann der Rest ausfällt. Geben wir denen 5.000 h, dann lägen wir bei den H4 Nightbreakern bei 660 Euro zu 789 Euro. Der Anstieg der Ausfälle scheint jedoch nicht linear zu sein, wenn von 0 auf 3% 1.500 h liegen und dann auf 63,2% nur 1.000 h. Da sind 5.000 h großzügig gesehen.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Wo ist die Angabe der Lichtfunktion? So wie die hier abgebildet sind, sind das Arbeitsscheinwerfer, d.h. sie dürfen nicht im Straßenverkehr und nicht mit anderen Fahrzeugleuchten zusammen betrieben werden. Vielleicht mal auf dem Gehäuse nachsehen, aber da wird nichts sein, weil der aaSoP (amtlich anerkannter Sachverständige oder Prüfer) bei der HU das ja im eingebauten Zustand ablesen können muss.


    Fehlt die ECE R10, dürfen sie nicht einmal angeschlossen werden.


    P.S.

    Ich hatte neulich lustige Imitate einer Tagfahrleuchte aus China in der Hand, mit lustigen Prüfzeichen "CCC" z.B. Hoffentlich fackeln die in der Karre nicht mal ab...das Zeug wird ja über 100 Grad heiß...In solchen Momenten kommt mir immer John Ruskin und sein "Law of Business" in den Sinn...


    Gruß

    AchwasAchwo

    Ich wühle mich gerade dazu durch die Verordnungen. Geht auch als "Frontschutzsystem" bzw. das ist natürlich ebenfalls geregelt, ein Rammschutz ist ein Frontschutzsystem, wenn es die erforderlichen Nachweise in Bezug auf den Passantenschutz einhält. Zur Freude von Bürokraten hier einmal die Forderungen aus der Verordung VO 78/2009 in Kürze:


    Überschrift An Frontschutzsystemen sind folgende Prüfungen durchzuführen:

    5.1

    Eine der folgenden Prüfungen mit Bein- oder Hüftprüfkörper nach 5.1.1 oder 5.1.2 ist durchzuführen:

    5.1.1

    Beinprüfkörper gegen das Frontschutzsystem:

    Alle Prüfungen sind mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 40 km/h durchzuführen.

    5.1.1.1

    Für ein Frontschutzsystem, das für den Anbau an Fahrzeuge genehmigt wurde, die den Anforderungen von Abschnitt 2 entsprechen, darf der größte dynamische Kniebiegewinkel höchstens 21,0°, die größte dynamische Knie-Scherverschiebung höchstens 6,0 mm und die am oberen Ende des Schienbeins gemessene Beschleunigung höchstens 200 g betragen.

    5.1.1.2

    Für ein Frontschutzsystem, das für den Anbau an Fahrzeuge genehmigt wurde, die den Anforderungen von Abschnitt 3 entsprechen, darf der größte dynamische Kniebiegewinkel höchstens 19,0°, die größte dynamische Knie-Scherverschiebung höchstens 6,0 mm und die am oberen Ende des Schienbeins gemessene Beschleunigung höchstens 170 g betragen.

    5.1.1.3

    Für ein Frontschutzsystem, das nur für den Anbau an Fahrzeuge genehmigt wurde, die weder den Vorgaben von Abschnitt 2 noch den Vorgaben von Abschnitt 3 entsprechen, können die Prüfanforderungen von 5.1.1.1 und 5.1.1.2 durch die Prüfanforderungen von 5.1.1.3.1 oder 5.1.1.3.2 ersetzt werden.

    5.1.1.3.1

    Der größte dynamische Kniebiegewinkel darf höchstens 24,0°, die größte dynamische Knie-Scherverschiebung höchstens 7,5 mm und die am oberen Ende des Schienbeins gemessene Beschleunigung höchstens 215 g betragen.

    5.1.1.3.2

    Am Fahrzeug sind zwei Prüfungen durchzuführen, eine mit angebautem Frontschutzsystem und eine ohne Frontschutzsystem. Beide Prüfungen sind nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde unter gleichartigen Umgebungsbedingungen durchzuführen. Die Werte für den größten dynamischen Kniebiegewinkel, die größte Knie-Scherverschiebung und die am oberen Ende des Schienbeins gemessene Beschleunigung sind aufzuzeichnen. Der am Fahrzeug mit angebautem Frontschutzsystem gemessene Wert darf 90 % des am Fahrzeug ohne Frontschutzsystem gemessenen Werts nicht überschreiten.

    5.1.2

    Hüftprüfkörper gegen den Stoßfänger:

    Alle Prüfungen sind mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 40 km/h durchzuführen.

    5.1.2.1

    Die Summe der an einem Punkt des Zeitintervalls auftretenden Aufprallkräfte darf höchstens 7,5 kN, das auf den Prüfkörper einwirkende Biegemoment darf höchstens 510 Nm betragen.

    5.1.2.2

    Für ein Frontschutzsystem, das nur für den Anbau an Fahrzeuge genehmigt wurde, die weder den Vorgaben von Abschnitt 2 noch den Vorgaben von Abschnitt 3 entsprechen, können die Prüfanforderungen von 5.1.2.1 durch die Prüfanforderungen von 5.1.2.2.1 oder 5.1.2.2.2 ersetzt werden.

    5.1.2.2.1

    Die Summe der an einem Punkt des Zeitintervalls auftretenden Aufprallkräfte darf 9,4 kN und das auf den Prüfkörper einwirkende Biegemoment 640 Nm nicht übersteigen.

    5.1.2.2.2

    Am Fahrzeug sind zwei Prüfungen durchzuführen, eine mit angebautem Frontschutzsystem und eine ohne Frontschutzsystem. Beide Prüfungen sind nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde unter gleichartigen Umgebungsbedingungen durchzuführen. Die Werte für die Summe der an einem Punkt des Zeitintervalls auftretenden Aufprallkräfte und für das auf den Prüfkörper einwirkende Biegemoment sind aufzuzeichnen. Der am Fahrzeug mit angebautem Frontschutzsystem gemessene Wert darf 90 % des am Fahrzeug ohne Frontschutzsystem gemessenen Werts nicht überschreiten.

    5.2

    Hüftprüfkörper gegen Fronthaubenvorderkante:

    Die Aufprallgeschwindigkeit beträgt 40 km/h. Die Summe der an einem Punkt des Zeitintervalls im oberen und unteren Teil des Prüfkörpers auftretenden Aufprallkräfte sollte einen möglichen Zielwert von 5,0 kN und das auf den Prüfkörper einwirkende Biegemoment einen möglichen Zielwert von 300 Nm nicht überschreiten. Beide Ergebnisse sind zu Überwachungszwecken aufzuzeichnen.

    5.3

    Prüfkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform gegen Frontschutzsystem:

    Diese Prüfung wird mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 35 km/h unter Verwendung eines Kopfform-Prüfkörpers für Kinder/kleine Erwachsene mit einem Gewicht von 3,5 kg durchgeführt. Der aus dem zeitlichen Verlauf der am Kopfform-Prüfkörper gemessenen Beschleunigung errechnete HPC-Wert darf in keinem Fall 1 000 übersteigen.

    6

    Vorschriften für Konstruktion und Anbau von Frontschutzsystemen:

    6.1

    Die folgenden Vorschriften gelten für Frontschutzsysteme, die als Originalteile an Neufahrzeugen angebracht sind, und für Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einheiten zum Anbau an bestimmte Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden sollen.

    6.1.1

    Die Teile des Frontschutzsystems müssen so gestaltet sein, dass alle starren Oberflächen, die von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser berührt werden können, einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen.

    6.1.2

    Die Gesamtmasse des Frontschutzsystems einschließlich aller Träger und Halterungen darf nicht mehr als 1,2 % der Höchstmasse des Fahrzeugs betragen, für das es bestimmt ist, höchstens jedoch 18 kg.

    6.1.3

    Die Oberkante des an ein Fahrzeug angebauten Frontschutzsystems darf nicht mehr als 50 mm über der Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante liegen.

    6.1.4

    Das Frontschutzsystem darf die Breite des Fahrzeugs, an das es angebaut ist, nicht vergrößern. Beträgt die Gesamtbreite des Frontschutzsystems mehr als 75 % der Fahrzeugbreite, müssen seine Enden nach innen zur Außenfläche des Fahrzeugs hin gebogen sein, um die Gefahr des Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder das Frontschutzsystem in die Karosserie einbezogen ist oder das Ende des Bügels so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt werden kann, und der Zwischenraum zwischen dem Ende des Frontschutzsystems und der umgebenden Karosseriefläche höchstens 20 mm beträgt.

    6.1.5

    Vorbehaltlich von 6.1.4 darf der Zwischenraum zwischen den Bauteilen des Frontschutzsystems und der unter ihnen liegenden Karosseriefläche höchstens 80 mm betragen. Unterbrechungen der allgemeinen Kontur der darunter liegenden Karosserie (wie Öffnungen in Gittern und Lufteinlässe usw.) bleiben unberücksichtigt.

    6.1.6

    Damit die Schutzwirkung des Fahrzeugstoßfängers erhalten bleibt, darf der Längsabstand zwischen dem vordersten Teil des Stoßfängers und dem vordersten Teil des Frontschutzsystems an keiner Stelle mehr als 50 mm betragen.

    6.1.7

    Die Wirksamkeit des Stoßfängers darf durch das Frontschutzsystem nicht nennenswert vermindert werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Stoßfänger von nicht mehr als zwei vertikalen und von keinem horizontalen Bauteil überdeckt wird.

    6.1.8

    Das Frontschutzsystem darf nicht vor die Senkrechte geneigt sein. Die oberen Teile des Frontschutzsystems dürfen um nicht mehr als 50 mm nach oben oder hinten (zur Windschutzscheibe hin) über die Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante des Fahrzeugs bei abgebautem Frontschutzsystem hinausragen.

    6.1.9

    Auch nach Anbringen eines Frontschutzsystems muss das Fahrzeug alle Anforderungen der einschlägigen Typgenehmigungsvorschriften erfüllen.



    So liebe Konstrukteure, alles klar, oder? Dann Rohre, Flex und Schweißgerät gezückt und kurz zusammengebraten!


    Gruß

    AWo

    Deshalb müssen Fahrzeuge mit serienmäßiger LED-Beleuchtung eine Scheinwerferwaschanlage haben 😎😎😎

    Hallo,


    nö. Abblendlichtscheinwerfer müssen nur dann eine Scheinwerferreinigungsanlage haben (und eine automoatische Leuchtweitenregulierung), wenn sie über 2.000 Lumen (Soll-Lichtstrom) aussenden. Das ist ganz klar geregelt. So ziemlich alle Xenon und einige LED kommen über 2.000 lm. Auf EU-Ebene wird sogar diskutiert diese Grenze fallen zu lassen.


    Wer es selber nachlesen möchte:

    Regelung UN-ECE R48, Punkt 6.2.9 und 6.2.6.2.2

    ( https://eur-lex.europa.eu/lega…_.2016.265.01.0125.01.DEU )


    Zur Vereisung von LED-Scheinwerfern: Ja, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und bis ca. -6, 7 Grad ist das ein Problem, wenn es gerade schneit. Unterhalb dieser Temperaturen, wie die skandinavischen Länder (und meine eigenen Tests) zeigen, ist das kein Problem mehr, da der Schnee zu trocken ist. Ein weitere Problem ist die Einbaulage. Beim Jimny ist der Hauptscheinwerfer in einer Art Trichter, so dass der Schnee nicht zur Seite weg kann.


    Herstellerseitig wirst Du keine beheizten LED-Leuchten finden, da sich das negativ auf die Flottenemission auswirkt. Es wurde mal diskutiert, ob aktive Kühlung (per Lüfter) genutzt werden sollte, um die warme Luft nach vorne zum Abschlussglas zu bringen. Das ist aber verworfen worden, da aktive Kühlung (= Lüfter) kaputt gehen kann (passive = Kühlrippen, geht nicht kaputt) und eine Reparatur nicht möglich ist. Hersteller sehen daher dieses Problem als keines, dass massenhaft auftritt und deshalb adressiert werden muss. Im Aftermarket gibt es Hersteller, die das anbieten, aber auch dort sind es nur sehr wenige.


    Gruß

    AchwasAchwo

    Moinsens!


    Bei der Hauptuntersuchung macht das keine Probleme? Gibt es ein Gutachten, ABE etc. dazu?


    Mein letzter Kenntnisstand war, dass schon beim Defender seit vielen Jahren nur noch stark gepolsterete Bügel, wenn überhaupt, zulässig waren. Blanke Stahlbügel gingen gar nichgt mehr.


    Aber jetzt sehe ich da Jimnys mit Stahlbügel stehen....


    Gruß

    AchwasAchwo