Puh wenn ich mir den Preis der Radabdeckungen so ansehe werden mir die einfachen Streifen doch irgendwie immer sympatischer
Ich beschäftige mich noch nicht allzu lange mit solchen Themen deshalb nochmal eine Rückfrage. Vielleicht habe ich mich hier einfach falsch ausgedrückt. Die Spurverbreitung wird nicht eingetragen, eine Anbauabnahme durch den TÜV ist aber schon notwendig genauso wie das beim Fahrwerk der Fall ist, korrekt? Diese wird dann nicht in den Fahrzeugschein eingetragen aber der TÜV bestätigt durch die Anbauabnahme die korrekte Montage bei Teilen mit Teilegutachten. Dort würde dann natürlich auch die zu geringe Abdeckung der Reifen auffallen.