Das mag sein, aber ich hab keinen Bock, mich da auf irgendwelche -möglicherweise ungerechtfertigte oder rechtswidrige aber zweifellos nervige- Diskussionen mit irgendjemand einlassen.
Am besten wendest du dich an die Kollgen vom TÜV Süd und fragst nach dem Teilegutachten mit der Nummer 18-00148-CP-BWG vom 22.10.18. Die müssten dir das ja dann zur Verfügung stellen können.
Gruß, Christian
ich hab heute vom TÜV eines bekommen und zwar TÜV SÜD 2. Neufassung zumTeilegutachten 18-00148-CP-BWG-02 vom 20.05.21.
Allerdings weiß ich nicht, wie man es hier hochlädt...