Moinsen.
Die rechtliche Seite ist, dass Du die Waffen auf dem Weg zur und von der Jagd nicht verschliessen musst, also zugriffsbereit aber entladen transportieren darfst. Das hiesse im Extremfall, dass Du in Kiel startest auf dem Weg in Dein Revier im Kempten im Allgäu und die Waffen "offen" im Wagen liegen.
Persönlich würde ich das aber nicht machen, denn man muss ja keinen Präzedenzfall schaffen. Soviel zum Rechtlichen.
Ich habe bei einem Bekannten die Lösunf gesehen, die ich mur wohl auch basteln werde:
Im Fussraum hinter Fahrer und Beifahrersitz auf ganzer Breite ein angepaster anschliessbarer Holzkasten.
Bei mir dürfte das kein Problem sein, da ich das Rückwandblech und das Originalgitter entfernt und durch ein Laderaumnetz ersetzt habe.
Um dann an die Waffen zu kommen, schiebt man lediglich die Sitze nach vorne und kann den Deckel der "Kiste" öffnen.
Das wird mein nächstes Projekt.
Alternativ mit Trenngitter bieten sich die Waffeneandhalterungen an und die Waffe in einem Gewehrsteumpf, verschlossen mit Kabelbinder.
Gruss Fronti