Beiträge von Onkelchen




    Hi,


    diese Kombination hat sich bei uns bisher bewährt:


    http://offroadreifen.com/reife…65-5-5x15-ET5-5-139-7.php


    Aktuell 645,- Euro für 4 Stück (Reifen und Felge), montiert und gewuchtet und per Spedition direkt auf den Hof gebracht.


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Mein Benziner macht auch nicht wirklich Probleme mit Wohnwagen(QEK Junior ca. 400kg Reisegewicht) dahinter. Fahre auch schonmal 110km/h mit dem Gespann :mrgreen:



    Hmmm ...


    wenn ich das richtig weiß, hat der QEK junior keine hydraulischen Stoßdämpfer.
    Damit hat er 1. keine 100 km/h Zulassung und 2. überschreitest Du damit ohnehin die 0,3*Leergewicht des Jimny.


    Ergo: Du bist mit 110 km/h bereits 30 km/h zu schnell unterwegs, was u.U. teuer werden kann.



    Viele Grüße
    Onkelchen

    Ich habe folgendes im Netz gefunden: http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html


    Laut diesen kriterien erfüllt der Jimny den Status eines Geländewagens und ich dürfte im meinem Santana Jimny einen Anhänger mit einer Masse von 2130 kg (zul. Gesamtgewicht meines Jimnys 1.420 kg) ziehen.



    Hi,


    nein, das darf er nicht.
    Der Gesetzestext deckelt nur nach oben und bestimmt, dass es keinen PKW-Geländewagen in .de geben kann, der mehr als das 1,5-fache ziehen darf.
    Fahrzeugspezifisch kann aber auch eine geringere Anhängelast gelten, jedoch niemal einen höhere.


    Beim Jimny sind in den Papieren 1300kg Anhängelast gebremst eingetragen.
    Somit gilt diese Anhängelast von 1300 kg ungeachtet des Gesetzestextes.


    Die fahrzeugspezifische zul. max. Anhängelast hängt nicht nur vom D-Wert der Anhängekupplung ab, sondern auch von der Zugfähigkeit und der Bremsleistung des ziehenden Fahrzeugs.
    Die Zugfähigkeit ist beim Jimny nicht das große Problem, da durch die Untersetzung die geforderten 12% (und 8% bei zusätzlichem Eintrag) auch bei mehr als 1300 kg + vollgeladenem Zugfahrzeug erreicht werden dürften.


    Eine Auflaufbremse bremst systembedingt niemals sein volles Eigengewicht ab, sondern immer nur einen Teil. Den Rest muss das Zugfahrzeug mitbremsen.
    Da sind beim Jimny aufgrund der Bremsauslegung und auch aufgrund des geringen Radstandes die Grenzen gesetzt. Der kurze Radstand verringert die stabilität des Gespanns bei eine Vollbremsung, die Auslegung der Bremsen setzen bei der Vollbremsung sowie auch bei Fahrten mit viel Bergabpassagen, unruhigem Verkehrsflusses auf Landstraßen, Autobahnen usw. die Grenzen.


    Daher ist vom Hersteller des Fahrzeugs neben der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs auch immer ein max. Zuggesamtgewicht bestimmt.


    Du könntest die Anhängelast steigern, indem Du den Jimny ablastest ... wenn da die Grenzen nicht sowieso schon sehr eng wären.


    Bei Fahrzeugen mit mehr Zuladungsreserven geht sowas durchaus.
    Mein "Dicker" z.B. hat eine Tonne Zuladung. Ich könnte ihn auf eine halbe Tonne geduzieren und das freiwerdende Gewicht der zul. Anhängelast zuschlagen ... solange die absolute Grenze von 3,5 Tonnen Anhängelast hinter PKWs nicht überschritten wird.


    Kurz und gut:
    Suzuki hat für den Jimny 1,3 Tonnen gebr. Anhängelast bestimmt und das gilt.


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Hi,


    sorry für die direkten Worte, aber ...


    Riffelblech und -applikationen sieht immer nach "da wollte jemand Rostlöcher vertuschen und hat's nicht g'scheit gekonnt" aus.


    Ich würd's vermeiden wo immer es geht, weil's immer nur nach laienhaften Pfusch aussieht.


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Hi,


    die Untersetzung ist (ausser wenn man die Kraft braucht) auch dann immer gut, wenn langsam gefahren werden soll.


    Auf der Ebene sowie bergauf und vor allem auch bergab.


    Viele Grüße
    Onkelchen


    Ich schätze direkt an die Batterie wird nicht die beste Idee sein da hier doch noch eine Sicherung vorhanden sein sollte.


    Hi,


    doch. Das ist die beste Idee.
    Denn nur so kannst Du wirlich die Batteriespannung messen.


    An der Sicherung des Zigarettenanzünder hängt oftmals auch noch das Radio oder andere Komfortsachen.


    Somit hast Du auf der Leitung zum Zigarettenanzünder einen Spannungsabfall, je mehr Verbraucher an sind, je größer.
    Navi, Handyladegerät usw. hängen ja auch gerne am Zigarettenanzünder.


    Somit ist die einzige Möglichkeit für eine saubere Messung, eine eigene Messleitung direkt zur Batterie. Die Sicherung macht nichts aus, da der Strom auf der Messleitung vernachlässigbar gering ist.


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Die Umlufteinstellung hat halt den Vorteil, dass man die bereits erwärmte Luft weiter erwärmt anstatt sie rauszublasen und neue kalte Luft wieder erwärmen zu müssen.
    Dies entspricht übrigens auch der Empfehlung von Webasto.



    Der Gedanke des "Stromsparens" durch nur schwach fächelnden Lüfter ist zwar im ersten Moment verständlich, aber ...
    was ist sparsamer, 15 Minuten heizen mit Lüfter auf Stufe 2 oder 30 Minuten heizen mit Lüfter auf Stufe 1 ?


    Die Standheizung selber braucht ja auch Strom. Je länger sie läuft, je mehr.


    Viele Grüße
    Onkelchen

    ... die erwärmt werden muß, beim V6 ist das dann schon mal eine Stunde.[..]
    Bei dem Jimny reicht um 0°C ca. 20 min. Bei -5°C brauch man schon eine halbe Stunde.



    Hi,


    willst Du Dein Wasser vor dem Losfahren abkochen ? :shock:


    Bei -5°C ist unser Jimny nach 15 Minuten abgetaut, mollig warm und fast auf Betriebstemperatur, mit der Webasto Evo 4 mit 4,2 KW.


    Der R6 vom Toyo braucht bei -5 Grad höchsten eine halbe Stunde bis alles mollig warm und abgetaut ist.


    Dieser R6 ist ein Diesel mit 4,2 Litern Hubraum, 15 Litern Kühlwasser, 11 Litern Motoröl und rund 400 kg Motoreigengewicht.
    Heizung: Webasto Thermotop C mit 5 kW.


    Nach einer Stunde hat die Heizung beim R6 selbst bei -15 Grad Außentemteratur bereits auf Teillast geschaltet ...



    Es erstaunt mich, dass Du so lange Vorheizzeiten brauchst ... :?:


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Hi,


    wenn man vor hat was zu kaufen oder bauen, oder sich einfach mal rundum informieren will, ist die Messe wirklich sehenswert.
    Da immer auch irgendwie ein Campingplatz mit organisiert ist, bietet es sich gleich für ein kleines Treffen an.


    Leider liegt sie dieses Jahr nicht nur mit dem Därr-Treffen sondern auch noch mit dem Afrika-Festival in Würzburg zeitgleich.
    Für letzteres liegen die Konzertkarten für Samstag abend bereits zuhause ... :)


    Viele Grüße
    Onkelchen


    Mit der Beschilderung ist auch so eine Sache. Soweit mir bekannt ist, sind auch unbeschilderte Wege nur dann für die Benutzung frei, wenn sie zum normal befahrbaren Wege- und Straßennetz gehören.


    Nö.
    Das scheitert schon an der Definition "normal befahrbar".
    Ist "normal" für einen VW-Käfer oder auch für einen auf Mindestmaß tiefergelegten Golf ?


    Es gibt bei uns noch ein paar Ortsverbindungsstraßen, die nicht asphaltiert sind und auf denn Du mit zitiertem Golf nicht weit kämst.


    Trotzdem sind die dem normalen Straßenverkehr gewidmet. Teilweise sogar mit Ortswegweisern.
    Wird ein Weg oder eine Straße eingezogen also "entwidmet", tritt dies durch die entspr. Beschilderung (Verkehrszeichen) in Kraft.


    Verkehrzeichen unterliegen der Sichtbarkeitserfordernis.


    Wenn ein Weg also vom Staßenverkehr eingezogen wurde und das Schild aufgestellt wurde, ist dies in Kraft getreten.
    Verschwindet nun das Schild, bleibt die Einziehung weiterhin in Kraft.


    Es kann folglich sein, dass Du Dich dort verbotenerweise mit Deinem Auto aufhälst, dies kann aber nicht geahndet werden, da die Beschilderung nicht sichtbar war.
    Außer: Man kann Dir Ortskenntnis nachweisen und nachweisen, dass Du es gewusst hast oder unzweifelhaft hättest wissen müssen, dass Du dort nicht fahren darfst.


    Das gilt z.B. genauso für verschwundene oder zugeschneite Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ortstafeln usw. usw.



    In BaWü kommt dann sogar noch das grundsätzliche Waldbefahrungverbot lt. Landeswaldgesetz dazu, das sogar eigens dafür ein eigenes Schild definiert.


    Trotzdem gibt es einige Waldwege, die man ein Stück weit reinfahren darf und dann erst nach einer gewissen Strecke (manchmal gar erst nach einigen Kilometern) der Waldweg als solcher durch besagtes Schild kenntlich gemacht wird. Oft ist direkt davor ein Wanderparkplatz angelegt.
    Jeder Waldeigentümer resp. -besitzer kann Strecken seines Waldes vom grundsätzlichen Befahrungverbot ausnehmen.


    Nach Rückarbeiten sehen diese Wege manchmal schlimmer aus als manche Trophystrecke. Trotzdem darf man den Parkplatz anfahren ...


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Meine Empfehlung:


    Sage (früher: Sage-KHK)


    http://www.sage.de/sb/default.asp


    Guter direkter Service, schnelle Aktualisierung auf sich verändernde Gesetzeslagen, vom Finansministerium anerkanntes Formularwesen, DATEV-Schnittstelle für die Datenübergabe an einen Steuerberater (der sowieso irgendwann kommt)
    Ganz praktisch, wenn man die unterjährige Arbeit selber macht und einmal im Jahr den Steuerberater für den Abschluss drüber schauen lässt ...


    Fibu und Wawi, vom Angebotswesen bis zum Mahnwesen durchgängig ... Waren- und Lagerwirtschaft ... Finanz- und Anlagenbuchhaltung.

    Eigentlich alles, was das kleine Unternehmen braucht ...


    -> Unterstützt sogar den Übergang von EÜR auf Bilanzierung ...


    Viele Grüße
    Onkelchen

    Bin mal gespannt ...


    Ich auch.


    Aber ... Kühlerdicht ist bekannt für solche Schei... ääh ... Probleme.


    Schließlich heisst es ja auch "Kühler dicht". :) :)



    Das Zeug gehört zu den Partisanentricks, die als Notlösung okay sind.
    Wenn nicht unbedingt nötig, sollte man aber lieber die Finger davon lassen ...


    Viele Grüße
    Onkelchen