Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass ich den Body-Lift ohne jegliche Papiere in Nigeria eintragen lassen kann, aber hier in Deutschland macht das keiner. Kann man auch verstehen, welcher Gutachter würde schon eine Gewährleistung für die Funktion eines Bauteils übernehmen, das keinerlei Prüfzeugnis hat. Ich bin selber Gutachter (nicht Kfz) und würde das auch nicht machen.
Die Firma Gollek hat bis vor einigen Jahren die Body-Lifts ohne Prüfzeugnis einetragen bekommen (die ostdeutschen TÜV hatte da offenbar Ausbildungsbedarf bezüglich Gewährleistung), mittlerweile hat er aber siene Teile zertifizieren lassen und bekommt sie demzufolge auch eingetragen.
Mir bleibt also nichts anderes übrig, als den 7,5 cm BL wieder auszubauen und mir bei Gollek einen zertifizierten einbauen zu lassen, der dann auch eintragungsfähig ist. Der Online-Shop, wo ich den nicht zertifizierten BL gekauft hatte, hat in der Zwischenzeit auch den Vermerk "Einzelabnahme möglich" von seiner Seite gelöscht.
Nun zu der anderen Frage. Ich fahre die originale Untersetzung mit den großen Rädern. Ich habs an langen Steilhängen ausprobiert und mir ist bisher der Saft noch nicht ausgegangen. Auch auf griffigem Boden drehen alle 3 Räder noch durch am Steilhang (vordere Sperre fehlt noch). Also ich glaube, dass ich keine kürzere Untersetzung brauche.
Onroad fahre ich die Cooper Winterreifen in 215/75 15.