Posts by chappie

    Vielleicht geht das ESP ja gar nicht ganz aus...
    Meiner ohne ESP ist sehr mit Vorsicht zu genießen, wenn's glatt ist, bei Regen kein Problem.


    Entweder du hast esp oder es ist aus. Ein bisschen esp gibt es nicht, Frauen sind ja auch nicht ein bisschen schwanger [emoji6][emoji12]



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    Bisher ist keiner da, suzuki wird sicherlich auch irgendwann etwas erneuern wenn sie den am Markt halten wollen. Und ihr werdet sehen, kommt am ein neuer, hatten am Ende wieder alle recht oder doch nicht? Wie gesagt, ich habe einen Jimny, das reicht so erstmal



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    Vielleicht hat aber ein freundlicher Nachbar dich bei der Polizei angeschwärzt, weil dein Hänger dort "ewig und dauerhaft" parkt und er sein Auto nicht mehr abstellen kann.
    Parkraum ist knapp und da werden so manche Nachbarn erfinderisch.


    Ja, kann durchaus sein, meine Nachbarn haben alle mehrere Autos und haben immer keine lust die Fahrzeuge aufs Grundstück zu stellen, scheint immer einige Menge mehr Aufwand zu sein [emoji6][emoji849]



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    Ich verstehe ja die Argumente, enge Straßen, etc, aber ich wohne in Berlin, überall sind Autos geparkt, mein Hänger ist schmaler als ein pkw die Straße ist gerade, es sind geflektoren angebracht... gut er steht jetzt als letztes in einer Reihe. An einer Einfahrt. Also eigentlich kann man da nicht gegen fahren... ich mache nachher mal ein photo



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    Bezugnahme auf Satz 2 und dann verstehe ich nicht warum die Anhänger dann nicht ab Werk mit entsprechender zusatzfunktion ausgestattet sein müssen, ich schreib ja auch kein gesetzt das ein motorisiertes Fahrzeug eine bremsanlage haben muss und dann werden di3 Autos ohne Bremse verkauft (blödes Beispiel?)



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    Und was ist hiermit???



    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln


    (1) Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.
    (2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
    1.
    eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder
    2.
    eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte oder
    3.
    eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder
    4.
    je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.
    An Fahrzeugen, die nicht breiter als 2 000 mm und nicht länger als 6 000 mm sind, dürfen sowohl die Parkleuchten nach Nummer 1 einer jeden Fahrzeugseite als auch die nach Nummer 3 zu einem Gerät vereinigt sein.
    (3) Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 und Satz 2 müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass der unterste Punkt der leuchtenden Fläche mehr als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm von der Fahrbahn entfernt sind. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Leuchten darf vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm entfernt sein.
    (4) Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 müssen während des Betriebs am Bordnetz anschließbar oder mit aufladbaren Stromquellen ausgerüstet sein, die im Fahrbetrieb ständig am Bordnetz angeschlossen sein müssen.
    (5) Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1 000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, dass sie mit dem Umriss des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.




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    Hallo,
    die haben doch bestimmt ein Photo gemacht. Dann wird sich das schon klären. Über 3.5t sowieso und bei jedem Anhänger vorne und hinten eine Parktafel.
    Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
    GRuss
    Heinz


    Meines Erachtens ist der §51c eine kann aber keine muss Regel. Da steht „dürfen“ aber nicht „müssen“ und falls es eine muss Regel ist, warum werden die Hänger dann ohne Schild verkauft?



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