Hallo Olaf,
soweit ich es mitbekommen habe ist die Umstellung eine EU Richtline und betrifft somit DE und AT und wird nur zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichen Ausnahmen umgesetzt.
Die Begriffe sind sehr ähnlich, jedoch werden im Fahrzeugschein beide Gewichte angegeben. Im Normalfall sind die beiden Werte im Feld F.1 "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" und im Feld F.2 "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg" identisch. Wenn es jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Führerschein) sinnvoll ist das Gesamtgewicht zu reduzieren, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Ändern von Feld F.1 und F.2 auf die gleiche geringere zulässige Gesamtmasse
- Ändern von Feld F.2 auf den niedrigeren gewünschten Wert, wobei Feld F.1 die alte technisch zulässige Gesamtmasse beibehält
Beispiel:
- Kastenwagen ist zugelassen mit 4.400 kg in Feld F.1 und F.2 und soll auf 3.490 kg in Feld F.1 und F.2 abgelastet werden.
- Für die Maut gut, da eindeutig PKW unter 3.500 kg
- Verfahren zur Ablastung aufwendig, da neue Papiere und ein neues/ überarbeitetes Typenschild am KFZ erstellt werden muss. Des weiteren müssen alle Vorgaben an den Fahrzeugtyp und vorgeschriebene Zulade-Reserven für die Fahrzeugart trotz des geringeren Gesamtgewichtes eingehalten werden.
- Kastenwagen ist zugelassen mit 4.400 kg in Feld F.1 und F.2 und soll auf 3.490 kg in Feld F.2 abgelastet werden, jedoch 4.400 kg in Feld F.1 beibehalten.
- Maut als LKW, sofern man nicht in die Übergangsregel fällt
- Für den Führerschein B (Auto) in Ordnung (eventuell Probleme im Ausland)
- Verfahren zur Ablastung relativ einfach, da das meiste gleich bleiben kann und nur ein geringerer Wert im Feld F.2 eingetragen wird.
Wie das Thema Überladung zur Einordnung in die Maut und und Führerscheinklasse gehandhabt wird ist mir leider nicht bekannt. Das für mich unverständliche ist halt, das man aufgrund des Führerscheins und der im Feld F.2 "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg" auf 3.500 kg limitiert sein kann und dennoch die Maut als LKW zahlen muss da die Feld F.1 "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" oberhalb der Grenze festgelegt wurde.
Wenn ich bei meinen Ausführungen etwas vergessen habe bitte um Hinweis.