Sodala, der Drops is nun gelutscht...
Das Gute vorneweg, es wurde alles abgenommen und eingetragen
Allerdings kann ich nicht ganz genau sagen, wie er das gemacht hat. Ich habe die Dokumente für eine Abnahme nach §19(2) und §21.
In der Auflistung steht, dass die Zugvorrichtung den Vorschriften entspricht
Ich musste nach der Abnahme neue Papiere holen und da ist der Würfel immer noch ein 01.
Wenn ich das im Vorgespräch richtig verstanden habe, ist es nicht möglich einen länderspezifischen Fahrzeugschlüssel in einen europäischen umzuwandeln.
Ich gehe daher davon aus, dass die Abnahme anhand der Vorgaben aus der Rili 2007/46/EG; Anhang II; Nr. 4.1 als Einzelabnahme erfolgt ist.
Jedenfalls hab ich keine Einschränkungen o.ä. bekommen.
Ich hätte Euch gerne mehr Details geliefert, aber leider habe ich den Prüfer nicht mehr persönlich getroffen.
Wenn ich das jetzt noch mit den Bildern gebacken bekommen, dann stell ich Euch meinen kleinen im Raptor-Kleid noch im Detail vor