Beiträge von KarinRabe

    Hallo Ihr Lieben,


    Na, da habe ich das Ganz wohl ein bisschen zu einfach gesehen. Klingt für mich nach: Wo kein Kläger, da kein Richter. :|


    Daher erst mal vielen Dank für Euren Gedanken. Werde dann mal beim hiesigen TÜV nach den rechtlichen Vorschriften fragen.


    MfG


    Karin

    Hallo Ihr Lieben,


    jetzt ist es soweit; meine bessere Hälfte war es endlich leid, dass sein geliebter Volvo immer von meinem Hund eingesaut wurde. :shock:
    Er hat mich quasi einen Jimny "aufgezwungen". :lol: :lol:


    Jetzt steht das gute Stück mit der Ranger-Ausstattung und in Bison Brown metallic seit 1 Woche vor der Tür, und .......


    warum habe ich den nicht eher bekommen?? Das ideale Auto für mich!


    Nun kommt Männlein aber auf allerlei komische Ideen: beim Stöbern hat er dieses (geniale) Forum gefunden und möchte plötzlich das halbe Auto umbauen. :suspekt:;)


    Aber ein paar Ideen halt sogar ich für gut; daher soll demnächst erst einmal die Hohlraumversiegelung und der Unterbodenschutz verbessert werden.


    Und für den Hund soll das Auto dringend aufgerüstet werden. Daher meine Fragen:


    1. Erlischt beim Ausbau der Rückbank und Rückenlehnen sowie entsprechender Einbau einer ebene Ladefläche (Danke für die genialen Anleitungen hier im Forum :good_job: ) die Betriebserlaubnis (behauptet mein Händler)?
    2. Muss das zwingend eingetragen werden?
    3. Wenn eingetragen, kann ich dann trotzdem der Rückbank bei Bedarf wieder einbauen oder bedarf das auch wieder eine Eintragung?


    Vielen Dank an den Experten.


    Karin