Meine "geile Sau"

  • Wenn du den LED Balken einzeln und getrennt von den normalen Scheinwerfern schaltest,
    interessiert sich die Rennleitung und der TÜV nicht die Bohne um die Dachlampen.
    Das sind Arbeitslampen und gut ist !!

  • Aber nicht in Luxemburg. Da darf man vorne nur zwei zusätzliche Lampen haben die aber in einer bestimmten Distanz zu den anderen sein müssen und auch zwischen den Lampen muss ein bestimmtes mass eingehalten werden. Davon abgesehen gilt die Lightbar als eine Lampe somit von vornherein nicht erlaubt.
    Ich habe sie an einen separaten Stromkreis angeschlossen und somit unabhängig vom Fernlicht.



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