Beiträge von Malouk

    Das ist natürlich Pech wenn Du dir schon nach einer Woche einen Steinschlag eingefangen hast.

    Aber das liegt bestimmt nicht an der Frontscheibe des GJ, die ist nicht empfindlicher wie andere.

    Mein GJ hat jetzt über 12600 km gelaufen und zum Glück noch keinen sichtbaren Steinschlag an der Frontscheibe abbekommen.;)

    Hallo,

    ich hätte auch mal eine Frage, man sieht von Konkurrenten bei YouTube ein video die in Gaggenau auf dem Testgelände mit ihrem Geländewagen werben 100% Steigung zu fahren. Mich würde Interessieren was kann der Jimny? hat das schon jemand versucht?

    Liebe Grüße

    Timo

    Das wäre eine Steigung von 45°, die sollte der GJ auch schaffen?

    Der GJ hat immerhin gegen mehrere Konkurrenten beim Skipistenwettbewerb im Bergauffahren mit Abstand gewonnen.;)

    Gestern habe ich die Batterie ans Ladegerät angeschlossen. Heute morgen fühlte ich mich in der Garage dann an die Einfahrt ins Mittelmeer, konkret Passieren des Europa Leuchtturms auf Gibraltar, erinnert. Die Tagfahrlichter leuchteten fröhlich im Gleichtakt 10

    Sekunden auf, wie besagtes Leuchtfeuer. Auslöser waren offenbar die Impulse bei der Erhaltungsladung der inzwischen vollen Batterie. Also nächstes mal die Sicherung der Spannungsversorgung für das Osram Steuergerät ziehen. Nach diesen Erfahrungen empfehle ich auch eher etwas mehr Geld für die Nolden in die Hand zu nehmen, oder den Quatsch ganz zu lassen. Nebelleuchten bringen bei LED

    Scheinwerfern nur einen geringen Mehrwert und das gelbere Halogenlicht der Serien TFL ist nicht so dramatisch, weil die ja nicht zusammen mit den Hauptscheinwerfern leuchten (sollen).

    Hört sich ja spannend an. Da werde ich die Tage mal testen ob ich meine auch als Leuchtfeuer benutzen kann.;)

    Für einen Benziner finde ich die Kupplung des GJ nicht ungewöhnlich.

    Aber bei jedem Fahrzeugtyp ist halt die Kupplung nicht immer gleich und die Umstellung Gewöhnungssache.

    Wer fast täglich verschiedene Fahrzeuge bewegt der gewöhnt sich schnell um, wer nur selten wechselt für den kann es sich auch schonmal heftig anfühlen.;)

    Was ist denn an dem Cobra-Gutachten deiner Meinung nach teilweise falsch? Konnte bisher keinen Fehler finden.:/

    Lieber Richard, ich bitte um Verständnis, daß ich mich dazu im Interesse des Forumsfriedens nicht weiter äußern möchte. Was ich dazu zu sagen hatte, habe ich gesagt. Ok, eines doch noch: In diesem Thread geht es um Rockslider bzw. Rockcrawler. Die Cobra Produkte gehören damit gar nicht erst in diesen Thread. Das sind teilweise sehr dekorative Schwellerrohre oder Trittbretter, je nach Geschmack. Aber mit Rockslidern haben die nichts zu tun, dafür wurden sie auch nicht gemacht. In echtem Gelände mit "Feindkontakt" sind das die ersten Teile die wegfliegen oder zumindest stark verformt werden. Aber jeder soll sich an sein Auto schrauben, was ihm gefällt! Das meine ich jetzt wirklich ernst und nicht ironisch. Solange der Besitzer zufrieden damit ist, ist doch auch alles gut.

    Lieber Andreas, wenn die Diskussionen hier sachlich fundiert geführt werden sehe ich den Forumsfrieden in keinster Weise gefährdet und nur weil hier verschiedene Meinungen teils auch hartnäckig vertreten werden ist das doch nicht schlimm solange keiner jemand anderen persönlich angreift oder beleidigt und bei diesem Thema dürfte es dafür auch überhaupt keine Veranlassungen geben.;)


    Klar geworden dürfte doch für jeden jetzt das es unterschiedliche Formen und Materialien beim Schwellerschutz gibt und einige eher nur für die Optik sind und kaum eine Schutzfunktion haben und einige einen brauchbaren Schutz beim harten Offroadeinsatz bieten.

    Dann gibt es eben welche die werden mit Gutachten ausgeliefert und auch welche ohne Gutachten.

    Unklarheiten scheint es noch nur bezüglich der erforderlichen Unterlagen zu geben wenn man Schwellerschutze anbauen möchte bei denen keine Gutachten dabei sind bzw. ob man überhaupt den Anbau prüfen oder genehmigen lassen muss. Das sind jedoch rechtliche Dinge die je nach Bundesland bzw. auch je nach Prüfer unterschiedlich gehandhabt werden könnnen. Deshalb werden wir da wohl keine 100%ige Aussage finden die EU weit Gültigkeit hat?:/


    Dafür habe wir ja auch die vielen Überwachungsorganisationen und das KBA, die dann die evtl. Gesetzesänderungen als Infos bekommen und dann bei Ihren Prüfungen überwachen und umsetzen, damit wir alle möglichst sicher im Straßenverkehr sind.

    Damit das für alle möglichst klar und verständlich wird und jeder weiß was möglich ist gibt es für einiges auch Gutachten, welche meistens auch von den Prüforganisationen in Verbindung mit dem KBA erstellt werden.

    Sollte so ein Gutachten dann mal teilweise falsch sein oder gesetzlich ändert sich was, dann wird es mit einer Ergänzung oder Nachtrag geändert oder gar für ungültig erklärt.


    In diesem Thread war ja die Eingangsfrage wer denn evtl. welchen Schwellerschutz anbauen möchte usw. und im Laufe der Diskussionen kamen dann auch die rechtlichen Fragen auf was erlaubt ist usw.

    Da es dazu unterschiedliche Erfahrungen und Meinungen hier gibt hat das bei dem einen oder anderen zu Verunsicherungen geführt was denn nun richtig ist und was nicht.


    Wenn Du dann schreibst das ein Gutachten teilweise falsch ist dann solltest Du auf die Nachfragen hin auch benennen was falsch ist, ansonsten trägst Du nur noch zu noch mehr Verunsicherung bei.


    Deshalb wäre es schon sehr hilfreich wenn Du Fehler in dem Gutachten gefunden hast diese auch zu benennen. Dann könnte man den Ersteller darauf aufmerksam machen und das Gutachten korrigieren lassen.;)


    Ich sehe es übrigens genauso wie Du, das jeder an seinem Fahrzeug schrauben kann wie er möchte.:) Jeder muss ja auch selbst alles verantworten was er da dran tut. Wäre ja auch langweilig wenn jeder genau das gleiche Fahrzeug hätte.


    Und genau deshalb gibt es doch dieses Forum mit so einem Tread wie diesem! Um sich zu informieren was man alles machen kann und sich mit den vielen Infos die Entscheidungen einfacher zu machen und einen Überblick zu erhalten was alles erlaubt ist und was nicht und seine Erfahrungen mit anderen zu teilen.8)

    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es folgendermaßen:


    1. Wenn ich Schwellerrohre von Cobra an den GJ baue erlischt die Betriebserlaubnis und ich muß mit dem Gutachten vom TÜV-Nord eine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO machen lassen.


    2. Wenn ich die Rockslider für den FJ von Horntools anpasse und an den GJ baue erlischt die Betriebserlaubnis nicht da es ja kein Gutachten dafür gibt, somit brauche ich auch keine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO machen lassen.


    3. Wenn ich zwei Metallrohre aus Vollstahl mir so anpasse und an den GJ montiere das nichts nach außen übersteht erlischt die Betriebserlaubnis nicht da es ja kein Gutachten dafür gibt, somit brauche ich auch keine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO machen lassen.


    Ich würde ja 2. und 3. glauben wenn mein Fahrzeug irgendwo im Ausland zugelassen wäre, aber in Deutschland glaube ich das nicht.


    Wer hat denn jetzt mal einen Link zu dem Gutachten der Rockslider für den FJ?

    Die AZV muss aber auch eine E-Prüfnummer haben und im Fahrzeugschein steht "WW.AHK LT.EGTG", wenn beides passt dann kann sie montiert werden und die Montageanleitung/ABE ist mitzuführen.

    Bei der nächsten HU kann der Prüfer die Unterlagen sehen wollen und die korrekte Montage prüfen (muss er aber nicht), eingetragen werden muss sie nicht, da ja ABE.;)

    [...]

    Solange nicht ausdrücklich irgendwo gesetzlich festgelegt ist, daß keine Eintragung notwendig ist, ist der TÜV die Allmacht.

    Eine Sache, die ich auch nicht verstehe - aber isso.

    So, jetzt mal Klartext. Hast Du einen FJ oder GJ? Dann zeige bitte mal ein Foto davon. Und dazu bitte einen Fahrzeugschein (egal von wem) wo ein Rockslider eingetragen ist. Die werden nicht eingetragen, weil sie es nicht müssen. Ist das für Dich so schwer zu verstehen? Du postest hier ständig nur irgendwelches in keiner Weise nachprüfbares Hörensagen aus irgendwelchen anderen Foren oder Google Recherchen, das hier gewiss niemandem weiterhilft weil es keine Substanz hat. Poste bitte mal nachprüfbare Belege für Deine Behauptungen, dann können wir weiterreden. Dein Alter würde mich übrigens auch noch interessieren.

    Wir wollen hier doch nicht streiten wer Recht oder Unrecht hat, sondern Informationen austauschen, also seit doch bitte weiterhin nett zueinander.:* Jeder muss seine Umbauten an seinem Fahrzeug selbst verantworten und entscheiden ob er etwas eintragen lässt oder eben nicht, unabhänig davon ob es Pflicht ist oder eben nicht und selbst ggf. die Konzequenzen tragen.8)


    Ich kann noch nicht mit dem Eintrag im Fahrzeugschein vom GJ dienen, da ich die Schwellerrohre noch nicht gekauft habe, aber kommt noch irgendwann. Aber im Teilegutachten vom TÜV-Nord für die Schwellerrohre steht folgendes:


    "0.Hinweise für den Fahrzeughalter

    Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme

    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

    Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich aner-kannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahmevorzuführen.

    Einhaltung von Auflagen und Hinweisen

    Die unter 3. und 4. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.

    Mitführen von Dokumenten

    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Ände-rungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere

    Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen."


    Wer es jetzt immer noch nicht glaubt kann sich hier das Teilegutachten komplett ansehen.


    Jetzt würde mich ja mal interessieren was in dem Teilegutachten der Rockslider für den FJ genau steht?

    Da der GJ dort ja wohl nicht mit drin steht gilt es für diesen dann auch nicht, aber ein Prüfer könnte es als Anhalt nehmen und damit einen Prüfbericht zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erstellen, sofern dort drin steht das diese erlischt.;)


    Und ich denke nicht das das Material den Unterschied machen soll ob es eingetragen werden muss oder nicht, aber die Materialart ist ja im Gutachten aufgeführt und bei massivem Vollstahl könnte es evtl. jetzt Probleme geben, so wie mit den Frontschutzbügeln. Da sind jetzt nur noch welche aus dünnen Rohren zugelassen und die aus Vollstahl leider verboten worden.;)


    Ich hoffe wir sind jetzt wieder auf der sachlichen Ebene angekommen?

    Wir wollen doch nur Informationen austauschen und niemanden Belehren.:)

    Malouk


    =O Das ist doch die Overdose sieht man da noch was ? Da hat ja auch noch das Smartphone gefehlt mit dem wahrscheinlich das Foto gemacht wurde


    Als ich das Bild gestern gesehen habe mußte ich spontan an das Bild denken FOTO

    Also ich sehe noch alles, nur die Scheibenwischer sind verdeckt.;)

    Tja das von Dir verlinkte Bild zeigt ein zerstörtes Cockpit, aber das hatte wohl kaum etwas mit irgendwelchen Zusatzinstrumenten zu tun? Die Ursache dürfte ein kräftiger Aufprall von hinten gewesen sein?

    In einem Jumbojet sind noch einige Instrumente mehr vorhanden und der Pilot hat deswegen trotzdem keine Probleme.

    Man muss sich halt während der Fahrt einfach auf das Wesentliche konzentrieren können und das kann ich.8)