Im Grunde genommen ist ein Schnorchel gar nicht eintragunspflichtig da er die Fahrzeughohe und Breite nicht verändert.
Auch sollte er keien Gefahr für Fussgänger darstellen...
Ein Snorkel war schon immer eintragungspflichtig, lag aber oft in einer Grauzone und viele Prüfer hatten schlicht keine Ahnung.
Es galt schon immer, jede bauliche Veränderung ohne ABE muss angenommen werden.
Nachträglich angabrauchten Snorkel hatte nie eine nötige Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nach § 22 Betriebserlaubnis oder Bauartgenemigung für Fahrzeugteile. Taubenreuther hatte das als erste auf dem Schirm und hatten in den 2000er Jahren schon ein Sammel-Gutachten für den Safari-Snorkel erstellt.
Beim Benz G muss der Snorkel nicht eingetragen werden, der hat eine MB ABE.....wird aber trotzdem in die Papiere aufgenommen.
Wir sind aber beim Jimny bzw bei Suzuki und da gibt es keine Snorkel mit ABE.