Hans-J Routinierter

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  • Bezug nehmend auf deine Antwort mit der Frage wegen Nötigung:

    Bei einer Motorrad-Werkstatt kaufte mal ein Biker eine nicht für sein Bike passende Zündkerze, obwohl die Werkstatt darauf hinwies, dass diese die Falsche sei und ein Einbau zu Schäden führen könnte. Der Biker kaufte die falsche Zündkerze und baute sie selbst auf dem Gelände der Werkstatt ein. Nach dem Einbau startete er seine Maschine und fuhr los. Irgendwann hatte er einen Motorschaden und verklagte daraufhin die Werkstatt auf Schadensersatz.

    Im Urteil zu Gunsten des Motorradfahrer hieß es in der Begründung:

    "Es reiche aus auf die möglichen Gefahren beim Ersatzteilverkauf hinzuweisen, wenn der Werkstatt bekannt ist, dass das falsche Ersatzteil verbaut werden soll. In diesem Fall jedoch wurde das falsche Ersatzteil auf dem Gelände, also unter den Augen der Werkstatt, im Fahrzeug verbaut. Dadurch hätte die Werkstatt aktiv die Abfahrt verhindern müssen und die Polizei hinzu zu ziehen um die Gefahr von Fahrzeugschäden und möglicherweise Verletzungen des Fahrers zu verhindern.


    Also kann in so einem Fall nicht von Nötigung die Rede sein, da die Werkstatt eine Fürsorgepflicht in Bezug auf die Sicherheit der Allgemeinheit im Strassenverkehr hat.