Neue Führerscheinanpassung

  • Nun ja, der ADAC bringt es auf dem Punkt: "Das Ablaufdatum bezieht sich „nur“ auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“).", vgl.§ 2 Abs. 1 StVO.


    Mithin drohen "nur" 10 EUR "Verwarngeld" und auch bei Unfall und anschließender Leistung der Versicherungen keine weiteren Konsequenzen.


    ABER ... Folgen bei vertraglichen Beziehungen sind möglich, wie beim Ersatzauto vom ADAC - eigene Erfahrung, ohne Ablaufdatum auf dem Führerschein. Wahrscheinlich gilt das generell bei Autovermietern, üblerweise vielleicht am Flugplatz im Ausland. Sofern das Dokument sogar ein ersichtlich abgelaufenes Gültigkeitsdatum hat, wird ein Automieten (oder Ersatz vom ADAC) wohl unmöglich. Es sichern sich die Vermieter schlicht selbst ab.


    Der ADAC schreibt aber nichts von LKW oder Trecker, da hier - trotz Besitzstandswahrung - echte Verschlechterungen beim Umtausch erfolgen. Das müßte mal jemand ausklagen: So mit LKW, aufgrund seiner alten Fahrerlaubnis aber mit abgelaufenem Führerschein und ohne Umtausch fahren, sich erwischen lassen und dann noch nach § 21 StVG belangt werden. Das wäre eine Spielwiese für pensionierte Juristen ... da sollte es schon Literatur geben ^^

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

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