Neue Führerscheinanpassung

  • Das ist aktuell mit einer einstweiligen Verfügung gestopt!

    Der PSA-Konzern hat zusammen mit Mercedes und Toyota Klage dagegen eingereicht, da diese EU-Bestimmung im Nutzfahrzeugmarkt große Unstimmigkeiten gegenüber der darüber vorhandenen EU-Richtlinien aufweise.

    Na da bin ich mal gespannt, ob es eine ähnliche Klage wegen der aktuellsten FührerscheinBestimmung der EU gibt!

    Denn laut der alten sollte ich erst ab 2026 meinen rosa Lappen eintauschen müssen, was Punkt 2 der EU-Bestimmung jedoch aufhebt.

    Aber laut der neuesten Novelle gilt ein definitives Muss für ab dem 1.1.2025 mit weitreichenden Konsequenzen für den Verlust der Fahrerlaubnis für ältere Personen!

    Was in meinen Augen definitiv plant so auch bei anderen Rechtsbereichen zukünftig das sogenannte Gewohnheitsrecht abschaffen zu können!

  • Dsa ist eine Sache die ich auch nie verstanden habe. Warum - um alles in der Welt - müssen Führerscheine umgetauscht werden? Da gibt es nullkommanull Gründe dafür. Und zahlen muß man den Mist auch selbst, das ist nicht nachvollziehbar.

  • Gleiche Begründung wie bei anderen Ausweisen. Die Menschen werden älter und verändern ihr Aussehen. Statt Führerscheine zu tauschen könnte man für die Identifikation der Person eine Mitführpflicht des Personalausweises einführen, aber dann wird auch gemault. Bei allem, von dem Verkehrsteilnehmer so sagen, dass es schon immer so gewesen sein soll, sie noch nie etwas davon gehört haben und sich sonstwie unwissend zeigen, müsste eigentlich statt Tausch des Dokuments gleich ein befristeter Führerschein eingeführt werden, der erst nach erfolgreich absolvierter theoretischer Prüfung zur aktuellen Vorschriftenlage, einem aktuellen Sehtest und einem Auffrischungskurs in erster Hilfe neu erteilt wird. Der Führerschein ist weder ein Menschenrecht noch eine staatliche Versorgungsleistung. ;)

  • In der vorletzten EU-Verordnung, mit der eine EU-Führerschein-Datenbank vollständig gemacht werden soll!

    Schrieb in Punkt 1 den Umtausch vor und damit die Akzeptanz, dass der Führerschein, welcher für die jetzt zum Umtausch Gezwungenen, nur noch 10 Jahre gültig ist, bei vielen ist er noch unbefristet gültig und darüber hinaus den Verlust zum Führen von bestimmten Fahrzeugen bedeutet.


    Dafür wurde immer mit der Begründung ein nicht erfolgter Umtausch würde bei Kontrollen zu einem Bußgeld führen, jeder ältere Führerscheininhaber zu Umtausch genötigt!


    In den Medien, bei ADAC und den Politmarionetten wurde jedoch immer Punkt 2 der Verordnung verschwiegen und dieser besagt, dass der Führerscheininhaber nicht wechseln muss, wenn er sich durch den Tausch schlechter stellt.


    Für die EU-Datenbank kann die EU auch die örtlichen Führerscheinstellen kontaktieren und dann müssten die Führerscheinstellen halt aus Datenschutzgründen das OK von den noch nicht in der EU-Datenbank gelisteten Führerscheininhaber einholen und danach die Daten in der EU-Datenbank dann einpflegen.


    Man will aber eine Möglichkeit schaffen aus Lust und Laune, getreu dem Motto "Der Führerscheininhaber passt mir nicht und deshalb verweigere ich die Neuerteilung!", den älteren Bürgern oder Bürgern mit der falschen Einstellung den Führerschein einfacher versagen zu können.


    Dafür braucht es aber in der BRD nicht die EU-Verordnung, denn zumindest das Führerscheinrecht, welches galt als ich 1986 meinen Führerschein machte, hatte genügend Möglichkeiten die Fahrerlaubnis zu entziehen und ja dies auch ohne Gerichtsverfahren.

    Man musste nur Beweise vorlegen, die die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges anzweifelten und besonders wenn genügend Bußgeldbescheide oder Anzeigen vorlagen, so konnte damals die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis vorübergehend widerrufen bis der Inhaber durch die Erfüllung von Auflagen seine Fahreignung nachwies oder die vorläufige Widerrufung wurde zu einer dauerhaften Widerrufung umdeklariert.


    Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu nicht äußern.

  • In den Medien, bei ADAC und den Politmarionetten wurde jedoch immer Punkt 2 der Verordnung verschwiegen und dieser besagt, dass der Führerscheininhaber nicht wechseln muss, wenn er sich durch den Tausch schlechter stellt.

    Hast Du einen Link zu dieser Verordnung?

  • Ohne Realitätsabschirmung durch den Aluhut kann man erkennen, dass der Umfang der alten Fahrerlaubnisse erhalten bleibt und damit niemand schlechter gestellt wird. Es geht allein um das Format. Und den alten Lappen mit Jugendfoto darf man als persönliche Erinnerung behalten.

    Führerscheinklasse 3
    Das gilt beim rosa und grauen Führerschein der Klasse 3.
    www.adac.de

  • Hier könnt ihr weiter diskutieren ohne ein anderes Thema zu zerreden.

    Total langweiliger original GJ Automatik in der Aufbauphase ...


  • Ohne Realitätsabschirmung durch den Aluhut kann man erkennen, dass der Umfang der alten Fahrerlaubnisse erhalten bleibt und damit niemand schlechter gestellt wird. Es geht allein um das Format. Und den alten Lappen mit Jugendfoto darf man als persönliche Erinnerung behalten.

    https://www.adac.de/verkehr/ru…ch-fuehrerscheinklasse-3/

    Das ist so nicht richtig!

    Ich habe einen privaten Führerschein der Klasse 2, dieser wird ausschließlich privat genutzt. Dieses jahr werde ich 50 und muss zwangsweise den Führerschein tauschen. Mit dem Tausch wird von mir verlangt das ich eine kostenpflichtige Medizinische Untersuchung machen muss um die Klasse 2 zu erhalten. Diese muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Mit dem neuen Führerschein bin ich also deutlich schlechter gestellt. Die Untersuchung kostet Geld, da ich kein Berufskraftfahrer bin muss ich selber zahlen. Das ist für mich eine Verschlechterung.

    Die Leute mit Klasse 3 haben mit dem Umtausch eine Verschlechterung in der Tonnagen bei den Anhängern.

  • Hallo Flo74,


    also ich hatte auch den Kl 2 (damals durch Bundeswehr erhalten) und nur privat genutzt (also ebenfalls kein Berufskraftfahrer). Dieser Eintrag im Führerschein müsste doch aber sowieso ein Ablaufdatum mit Erreichen deines 50.sten haben. Insofern würden die von Dir ja bereits beschriebene Maßnahme für die Verlängerung nötig werden, unabhängig davon ob der Lappen getauscht werden muss oder nicht.


    Gruß vom Ochsenkarrentreiber

  • Die Befristung für den LKW Führerschein (alt Kl.2 / neu C) bis zum 50. Lebensjahr unabhängig ob der privat oder beruflich genutzt wird, gab es auch schon vorher. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre hatte und hat das ärztliche Attest zur Voraussetziung. Macht schon angesichts des Gefahrenpotenzials durch das bewegte Fahrzeuggewicht Sinn und wäre eigentlich für alle Fahrzeugklassen angebracht. Aber diese Diskussion wird regelmäßig mit Rücksicht auf die Rentnerlobby abgewürgt. Die Alte PKW Kl. 3 wird nicht nur in die neue Klasse B umgeschrieben, es gibt die C1 und C1E ohne Zusatzprüfung obendrauf und damit darf man alles fahren, was auch mit der Kl.3 erlaubt war.

  • (...) dass der Umfang der alten Fahrerlaubnisse erhalten bleibt und damit niemand schlechter gestellt wird.

    Nun, aus meinen Führerscheinklassen A, B, C, M und T der DDR wurden "A", mit AM, A1, A2 sowie "B", mit BE korrekt umgesetzt. Jedoch wurden die weiteren Klassen mit C1 und C1E und L verändert. Trotz viel "Besitzstand", neue Bedingungen:


    - LKW nur noch innerhalb der BRD und nur bis 7,5 Tonnen sowie keine Personen an Bord.

    - Trecker nur noch bis 40 km/h


    Tatsächlich ärgerlich ist allerdings die nunmehrige Befristung: Aktuell immerhin noch 15 Jahre.


    Dabei geht es weiter voran und das ist für die hiesige Senioren interessant: "Der Entwurf sieht nämlich vor, dass ab dem 60. Lebensjahr der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig ist, ab 70 nur noch fünf und ab 80 nur noch zwei Jahre. Danach muss der Führerschein auf eigene Kosten jedesmal erneuert werden - ob man ihn wieder bekommt, will die EU von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängig machen."

    https://www.focus.de/_id_208701204.html


    Das alles mag der eine oder andere für gut und richtig halten, ist jedoch von "erhalten bleiben" und "niemand schlechter gestellt" etwas entfernter, als mancher meint.

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

  • Trotz viel "Besitzstand", neue Bedingungen:


    - Trecker nur noch bis 40 km/h


    Das alles mag der eine oder andere für gut und richtig halten, ist jedoch von "erhalten bleiben" und "niemand schlechter gestellt" etwas entfernter, als mancher meint.

    Traktor wurde in die Klassen L & T aufgeteilt. Für mich eine deutliche Verschlechterung, da für T plötzlich eine Gesundheitsprüfung gefordert wird ab 50, und dies nur in Deutschland! Da ist nichts mit Vereinheitlichung in Europa! X(


    Hab das Zitat etwas gekürzt. ;)

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Da es in der heutigen Zeit für einen Polizisten überhaupt kein Problem darstellen sollte wenn er eine Abfrage bezüglich des Führerscheins macht (Hat der Mann/die Frau einen Führerschein? Wurde die Fahrerlaubnis eingezogen? Muß er ne Brille tragen? Hat er/sie den Schein schon mal weg gehabt? Was darf er/sie überhaupt fahren?....) reicht im Falle einer Kontrolle auch ein uralter Führerschein aus! Letztlich muß nur festgestellt werden um welche Person es sich handelt, und dies wäre theoretisch auch mit einem Perso möglich! Daher sehe ich persönlich keine Notwendigkeit die Führerscheine umzutauschen.

  • (...) sehe ich persönlich keine Notwendigkeit die Führerscheine umzutauschen.

    Ja, wozu umtauschen? Da riskiere ich lieber die 10 € Bussgeld ... Das war auch zuerst mein Plan. Dann hatte ich eine Panne (mit der Familienkutsche) und der ADAC wollte für den kostenlosen Leihwagen meine Fahrerlaubnis ... Gattin bekam ihn.


    Die Praxis ist da so ein Ding ;)

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

  • Ihr vergesst das "gültige Fahrerlaubnis" zwei Merkmale enthält:

    1. Die Fahrerlaubnis als solche. Die bleibt dir auch ein Lebenslang bestehen, solange die Gesetzgebung (wie z.B. die Erlaubnis ab einem gewissen Erstellungsjahr das führen von Motorräder bis 125ccm, oder den Gesundheitscheck bei "LKW"/bzw., Entzug durch gerichtliche Anordnung) diese nicht ändert.

    2. Ob das bedruckte "Papier/Plastikkarte" kein Ablaufdatum hat.


    Nur wenn beide Merkmale erfüllt sind, hast du eine gültige Fahrerlaubnis.

    Dein Personalausweis wird auch mit dem Ablaufdatum ungültig, obwohl der Mensch incl. Wohnort, immer noch der gleiche ist.

    Den musst du auch auf eigene Kosten wieder erneuern, wobei die Kosten nicht das "Papier/Karte" betreffen, denn das bleibt Eigentum des Staates.

    Der Verwaltungsaufwand für die Erstellung des Personalausweises wird dir in Rechnung gestellt.

  • 2. Ob das bedruckte "Papier/Plastikkarte" kein Ablaufdatum hat.

    Erstens stimmt, zweitens ist Quatsch, da ein Führerschein lediglich "sichtbarer Nachweis" der Fahrerlaubnis (FE) ist, und die FE verlierst Du nicht durch Ablauf des Gültigkeitsdatums des Führerscheins. Das ein abgelaufener Führerschein für sich gesehen eine mit einem Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt, ist eine völlig andere Baustelle.

    Dementsprechend hast Du dann keine gültige Fahrerlaubnis, sonder einen gültigen Führerschein -).

    Mir ist keine Inspektionsrechnung zu teuer........... :)

  • Ich verstehe deine Ausführungen nicht ganz.


    Denn wenn das Papier bzw. Plastikkarte vom Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, musst du tätig werden.

    Denn mit der Ausstellung einer neuen Karte, werden auch gewisse Anforderungen an evtl. Gesundheitscheck geknüpft. (EU Regeln, die teilweise in D anders ausgelegt werden)

    Auch wirst du dir an keiner Vermietstation ein Fahrzeug mieten können wenn das vorgelegte Dokument abgelaufen ist.


    Ergo: Punkt 2 von mir hat sehr wohl ein Einfluß, wenn auch nicht im Sinne von "fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis". Aber das hatte ich in Pkt.1 beschrieben.

  • Ich glaube, es könnte sein, dass ich vielleicht meinen „alten“ Führerschein rechtzeitig verliere und dann deswegen einen neuen beantragen muss…