In meiner ABE steht drin "Mitteilung über - die Erteilung der Typgenehmigung für ein Frontschutzsystem, das als selbstständige technische Einheit in Verkehr gebracht werden soll nach der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 ..." .
Daraus schließe ich das mein Frontbügel alleine zu betrachten ist und keine Auswirkungen auf andere Anbauteile wie z.B. AHK hat.