Wandsbecker Würfel hat vollkommen recht!
Zitat:
"In Sachen Reifen ist relativ viel erlaubt: das Gesetz schreibt lediglich die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor und eine gleiche Reifengröße vor (außer es ist im Fahrzeugschein ausdrücklich erlaubt).
Verboten ist die Kombination von Diagonal- mit Radialreifen, auch Mischbereifung genannt.17.02.2021" google
ansonsten gerne in STVO nachlesen:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…al_nrw.cgi?xid=4922291,85
§ 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen
Maßgebend ist hier § 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort steht geschrieben, dass geeignete Winterreifen vorgeschrieben sind, wenn es zu „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ auf den Straßen kommt.
Bußgeld Katalog kennt auch keine Strafe für Fahren mit einem Notreifen