Ist das Eibach Gutachten der Federn/Spurverbreiterung auch für meinen GJ gültig?

  • Hallo zusammen, es kommt immer alles anders als man denk :rolleyes: Eigentlich wollte ich am Anfang noch nichts am Fahrwerk meines Jimny machen. Da nach nachdem Unterbodenschutz / Hohlraumversiegelung der Fahrwerkumbau aber "Drecksarbeit" wird mache ich es vorher.

    Mein Jimny bekommt am Samstag 215/75/15 Geolandar G015 Reifen und ist sonst im Originalzustand. Ich wollte wie Malouk (Hier, Hier) im Beitrag "Nur die Federn Tauschen am GJ" geschrieben hat nur die Federn tauschen. Das sollte ja schon merklich das Fahrverhalten verbessen. Ob ich auch noch Spurplatten verbaue weiss ich noch nicht oder ist das zwingen nötig beim Federntausch?

    Lange Rede... das Gutachten der Federn gilt für EG Betriebserlaubnis ab e6*2007/46*0253*.., auf meinen COC steht e6*2007/46*0253*05 das sollte eigentlich passen.
    Aber bei den Spurverbreiterungen steht beim Gutachten: GJ Suzuki Jimny 1.5 e6*2007/46-2017/1347*0253*.. VIN-Code: JSAGJB74V... / GJ Suzuki Jimny 1.5 e6*2007/46-2018/1832*0253*.. VIN-Code: JSAGJB74V... Mein Jimny hat e6*2007/46*0253*05 VIN:JSAGJB74V00208848. Da ich keine Ahnung von Gutachten haben frage ich mich ob das so passt :/ Ich habe Eibach schon geschrieben aber die antworten nicht, darum meine Frage hier.

  • Du kannst auch nur die Federn tauschen, aber es ist eben dann nochmal eine Abnahme nötig wenn Du dann später die Spurplatten drauf machen willst.

    Das mit den Gutachten sollte passen so wie ich das sehe. ;)

  • Ich würde da vorab mit dem TÜV-Menschen drüber reden, ob das mit der E6-Nummer so ok ist.

    Bei meinem Wunschfahrwerk passte diese Nummer auch nicht, daher keine Freigabe vom Hersteller und auch keine Freigabe vom TÜV.