Zusatzscheinwerfer mit Original-Lichtmaschine

  • Was will man denn mit som Gehäuse anstellen...?
    ich glaube nicht, dass man jeden Tag mit dem Baseballschläger drauf geht...:?::psst:


    du weißt wirklich nicht wozu ein gutes gehäuse nützlich ist??????


    am dach oder front montiert schlagen halt öfters mal äste dagegen.
    wer nie mit ästen in kontakt kommt, weil er eh keine kratzer haben will, dem kann das gehäuse natürlich auch egal sein.


    es ist wie mit allem, blackdriver: wenn jemand die vorteile nicht als vorteile versteht brauch man es auch nicht zu erklären.

  • ich hab auch Licht auf dem Dach und das sind Scheinwerfer für 30 euro das Stück und habe auch mit Ästen zu tun.
    Aber bis so ein grosser Ast...der muss ja vorher von jemanden gebogen und losgelassen werden damit der so einschlägt das das Gehäuse kaputt geht.


    Ich hab meine Scheinwerfer einfach nicht so fest gezogen damit sie einfach zurück knicken...im falle dessen aber bis jetz war es nicht der Fall, das die nach hinten geknickt oder kaputt gegangen sind.


    Wenn man jetz vieleicht mit Augenbinde und 80 Sachen durch den Wald fegt kann ich mir das vieleicht vorstellen aber sonst...?!

  • wenn dir was einfaches ausreicht, ist das doch in ordnung.
    ich hatte es schon mehrmals: riß im gehäuse oder scheibe > wasser kommt rein > birne kaputt

  • Ich nicht...und ich fahre schon nicht so, das ich den Scheinwerfern jetz jeden Ast umfahre...ausser der ist so dick und stark, das der ganze Jimny nicht durchpasst.
    Aber so tiefe dicke hängende Äste hab ich noch nie gesehen.


    Manchmal verfängt sich einer drin, aber das war es auch schon gewesen :mrgreen:

  • Damit hat's sich für mich erledigt. Wenn's für MICH wäre, dann würd ich das Risiko eingehen, für meinen Vater aber nicht...


    Wie so ziemlich jeder Arbeistscheiwerfer, werf mal nen blick in die Stvo, die wenigsten hier fahren ein Müllwagen oder Abschlepper.


    Also müssen die Arbeitsscheinwerfer seperat geschaltet sein.


    Das gilt auch für Hella FF oder so wenn du sie am Auto montierst

  • Sobald du seperat geschaltete Scheinwerfer am Auto hast darfst du die laut Gesetz nicht auf der Straße anmachen. Dabei ist vollkommen egal ob das jetzt Fern- oder Arbeitsscheinwerfer sind, mit oder ohne E-Prüfzeichen.
    Erlaubt sind zwei zusätzliche Fernscheinwerfer (mit Prüfzeichen) die am originalen Fernlicht mit dran hängen.

  • Es gibt natürlich auch Fernscheinwerfer als LED TÜV zugelassen, allerdings verbuch ich die jetzt nicht mehr unter bezahlbar. Zudem hat man im Gelände den Nachteil das man nur Löcher ins dunkel brennt aber keine richtige Geländeausleuchtung wie bei Arbeitsscheinwerfer hat.


    Die Zukunft gehört aber sicher den LED und in ein paar Jahren wird jedes Auto serienmäßig damit kommen


    http://www.allradteile24.com/p…r--rund--100mm--paar.html

  • Blackdriver
    Du darfst nur zwei Nebelscheinwerfer haben. Zur Schaltung kannst du mal hier nachlesen:
    http://www.tuev-sued.de/upload…pp-pkw-beleuchtung-v2.pdf



    Zur Ausleuchtung kann ich nur sagen, ich habe zur Zeit vier billige 55W Fernscheinwerfer auf dem Dach. Für die paar Euronen sind die Teile super. Allerdings merkt man schon, dass sie vor allem weit nach vorne strahlen, der Boden direkt vor dem Auto ist nur mittelmäßig ausgeleuchtet. Das lässt sich zwar mit den Nebelscheinwerfern etwas ausgleichen ist aber trotzdem nicht so super. Da wäre ein Arbeitsscheinwerfer schon deutlich besser.

  • Da steht aber nix von Zusammenschalten.


    Da steht nur, dass sie gemeinsam Abblenden müssen.
    Das kann man so schalten.
    Aber meine sind auf dem Dach und nicht Nebeneinander also extra Schalter.;)

  • Meinst du mit Zusammenschalten die Fernlichter? Laut Text rechts im Kasten müssen beim Einschalten der zusätzlichen Fernlichter die Rücklichter,Kennzeichenbeleuchtung und die blaue Lampe im Armaturenbrett für Fernlicht angehen. Im Originalzustand also auch die Fernlichter.




    Hier werden übrigens auch mal kurz Arbeitsscheinwerfer erwähnt:
    http://www.tuev-sued.de/upload…lkw-beleuchtung-12-07.pdf


    Es gab mal noch eine ausführlichere Anleitung mit Skizzen was man wo ans Auto bauen kann und darf. Irgendwie hat der Tüv aber seine ganze Seite umgebaut...

  • Mir fällt gerade so auf, wenn ich diesen Frontschutzbügel nicht verändern darf, wie kann ich denn hier noch Scheinwerfer befestigen? Ich hatte ja bisher ganz naiv gedacht, Gewinde in den Bügel schneiden und ab dafür, aber das scheint ja auch wieder nicht zulässig zu sein...


  • Besuche doch mal den TÜV,


    die sind auf Grund von ständig tiefer und breiterlegungen und anderen Unnützen zeugs immer gerne für Nützliche Sachen zu haben...:up:


    ausser sie haben einen schlechten Tag:mrgreen:

  • Hallo Gemeinde


    Frontscheinwerfer dürfen laut TÜV nur in einer bestimmten Höhe und Breite an der Stosstange befestigt werden (gesetz. Bestimm.)


    Also vorsicht! beim mont. von Zusatzscheinwerfer .

  • Habe jetzt zwei Hella FF300 mit jeweils Ref 17,5 als Fernlicht auf dem Rammschutz verbaut. Laut Dekra kein Problem. Geschaltet mit einem 70A-Relais. Nichtmal im Leerlauf sinkt die Spannung unter 13,6V, mit eingeschalteten Scheinwerfern. Ist also ok.