Auch von mir ein willkommen und Grüße aus Schleswig-Holstein.
Wenn man eine abnehmbare AHK nach dem Gebrauch nicht abnimmt, besteht die Gefahr dass man bei einem Auffahrunfall mit der gegnerischen Versicherung Probleme bekommt.
Gibt es da auch handfeste Beweise für?
Dazu hab ich nichts belastbares gefunden.
Da ich nur meine Anhänger fahre (bzw. geplant einen anderen) habe ich eine Box auf der Anhängerdeichsel eines meiner Anhänger montiert und da liegt mit Spanngurten etc. drin.
Meine Kupplung (ich glaub von Westfalia) wird immer lockerer, wenn ich die ständig montiert lasse. Nehm ich die ab und montiere die wieder, ist sie wieder fest. Bis ich wieder fahre...
flo