Ladungssicherung

  • Hast Du vom TüV auch den Segen dafür bekommen, dass Du das Trenngitter nach hinten versetzt hast?
    Bei einem Nutzfahrzeug (Typ N1) muss die Hälfte des Radstands als Laderaum zur Verfügung stehen.
    Bei einem Radstand muss die Nutzfläche also noch 112,5 cm betragen. Kanst Du das einhalten?

  • Hast Du vom TüV auch den Segen dafür bekommen, dass Du das Trenngitter nach hinten versetzt hast?
    Bei einem Nutzfahrzeug (Typ N1) muss die Hälfte des Radstands als Laderaum zur Verfügung stehen.
    Bei einem Radstand muss die Nutzfläche also noch 112,5 cm betragen. Kanst Du das einhalten?

    Das Gitter interessiert den TÜV nur bei Firmenfahrzeugen, wegen der Ladungssicherung.

    Das mit der räumlichen Größe interessiert eher den Zoll, wegen eines Steuervergehen, aber es ist fraglich, ob dies auch bei privat genutzten HJotts kontrolliert wird.


  • So rein interresse halber, wo steht diese Vorschrift mit dem Verhältnis aus Radstand und Laderaumlänge?

    Gruß Roland


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    Look into my eyes, you'll see who I am

    My name is Lucifer, please take my hand

    (N.I.B. by Black Sabbath, 1970)