Kaufberatung Jimny als Fiskal LKW

  • Hallo,


    Ich habe mich neu angemeldet, da ich mit dem Gedanken spiele mir einen Jimny zu kaufen. Ich habe selbst einen Landwirtschaftsbetrieb, und da könnte ich den Jimny als Fiskal LKW steuerlich absetzen.

    Leider habe ich den Jimny nur von außen begutachten können. Ich bin relativ groß und auch etwas stärker. Daher habe ich etwas bedenken wegen dem Platzangebots. Speziell da ich gelesen habe, dass mit dem Trenngitter des LKWs der Verstellbereich der Sitze eingeschränkt ist. Hat dazu wer Erfahrung?


    LG

  • GKM_11

    Zu deiner Frage gibt es hier im Forum schon einige Antworten.

    Darüber hinaus müssten wir wissen wie groß und schwer du bist.

    Desweiteren gibt es hier im Forum auch Anleitungen zum Drehen des Gitters für mehr Platz.

    Ansonsten müssten wir wissen wo du wohnst, dann könnte sich ein HJottler aus der Region mit dir für ein Probesitzen treffen.

    • Offizieller Beitrag

    Kurz zusammen gefasst:

    Mit original Gitterposition kann es bei großen und kräftigen Personen eng werden da die Rückenlehne auch steiler steht,

    Mit Anpassung des Gitters hat man genau so viel Platz wie im GJ.

  • Kurz zusammen gefasst:

    Mit original Gitterposition kann es bei großen und kräftigen Personen eng werden da die Rückenlehne auch steiler steht,

    Mit Anpassung des Gitters hat man genau so viel Platz wie im GJ.

    Danke für die Info!

    Beim Fiskal LKW wird das Trenngitter vernietet und leider nicht verschraubt. Der Umbau scheint ja in Europa zu passieren, vielleicht kann man das gleich bei der Bestellung vermerken?

    • Offizieller Beitrag

    In Deutschland sind die Gitter verschraubt und werden auch so ausgeliefert.

    Ob das dann in Österreich für die Fiskal LKW Zulassung angepasst wird kann ich dir leider nicht sagen.

    Eventuell hat da ein anderer Österreicher Erfahrungen gemacht.

  • Ob nun ein Kfz als PKW oder als LKW versteuert wird, hat doch mit der steuerlichen Anrechnung in der Einkommenssteuer nichts zu tun.

    Es stellen sich eher zwei andere Fragen. Wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wird, kann die MwSt gezogen werden? Oder ist es nicht besser ihn als Neufahrzeug zu leasen? Oft ist es so, dass sich private Kfz als Leasing nicht rechnet, gewerblich schon.


    Der Unterschied, ob ein Kfz als PKW oder als Nutzfahrzeug angemeldet werden kann, geht aus den Papieren hervor. Steht da N1(G) drin, ist es ein Nutzfahrzeug. Dann wird es nach Gewicht besteuert und nicht nach Hubraum/Schadstoffklasse. Gewichtsbesteuerung ist günstiger, jedoch ist meist die Versicherung teurer. Muss man sich ausrechnen lassen. Aber in beiden Fällen kann der Gewerbetreibende das Kfz von der Steuer absetzen.

    Eigentlich müsste man sagen, dass es gerade dem Gewerbetreibenden noch egaler sein, ob das Kfz nun als PKW oder LKW läuft. Denn nach Steuer schrumpft die übrig gebliebene Eigenanteil noch weiter.


    Seit 10/2020 gibt es mit der Änderung des Kfz-Steuergesetzes übrigens eine klare Regel, was die Einstufung eines Kfz betrifft. Das beendete die frühere Praxis, dass die steuerliche Einstufung von den Maßen der Ladefläche und Kabine abhängig ist. Nun gilt das grundsätzlich, was in den Papieren steht. Das heißt aber auch, dass man sich die Einstufung nicht aussuchen kann. Ggf. kann aber ein PKW nach bestimmten Umbauten zum LKW umgeschlüsselt werden.


    Dennoch Obacht. LKW < ,5 To haben bei privaten Fahrten auch am Wochenende freie Fahrt. Das gilt auch mit Anhänger für private Zwecke. Sobald aber die Fahrt gewerblich ist, könnte man vom Fahrverbot betroffen sein.

  • Ich glaube die Bezeichnung Fiskal LKW gibt es nur in Österreich. Es gibt eine genaue Liste DEs Finazministeriums welche Modelle da hineinfallen.

    Prinzipiell sind es Modelle die auf normalen PKW Modellen basieren, jedoch nur 2 Sitze haben, keine hinteren Scheiben haben dürfen, und das Trenngitter muss fix verbaut sein.

    Der große Vorteil ist, dass diese Fahrzeuge Vorsteuerabzugsberechtigt sind im Rahmen eines umsatzsteuerpflichtigen Betriebes.

    Das heisst man kann beim Kauf, Sprit und allen anderen Kosten die Mehrwertsteuer abziehen, im Gegensatz zu einem PKW.

  • Ich glaube die Bezeichnung Fiskal LKW gibt es nur in Österreich.

    Dann wäre es nett gewesen, wenn der Themenstarter diesen Bezug auch geschrieben hätte und er in AT wohnt.

    Dann klärt sich für mich auch die Fragestellung, denn in Deutschland ist die Versteuerung für das Gewerbe egal, wie ich ja schrieb.