Anhängerkupplung eintragen?

  • Möchte meinem Jimny eine AHK spendieren und bin unsicher ob diese eingetragen werden muss.

    Den E-Satz habe ich bereits verbaut. Es war ein fahrzeugspezifischer von Jäger, das war wirklich einfach.

    Bei der Kupplung selbst habe ich mich bewusst für eine Starre entschieden. Nach ewiger Recherche ist es eine Steinhof S-410 geworden.

    In der Anleitung wird es schon verwirrend. Zum einen steht dort


    Montage der Anhängerkupplung S-410 soll ins Fahrzeugschein eingetragen werden.“


    Aber steht dort auch:


    „Die Anhängerkupplung muss nicht beim TÜV vorgeführt werden, da diese mit dem Zeichen e4 ausgezeichnet ist, es sei denn, dass aktuelle Vorschriften es anders bestimmen. Diese Montageanleitung dient als ABE und muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.“


    Die Frage ist jetzt muss ich zum TÜV oder muss ich nur die Papiere/Anleitung mitführen?

    Der. Google war leider keine große Hilfe. Ich habe es aber so verstanden, dass es heute nicht mehr notwendig ist, wenn ein Eu-Kennzeichung vorhanden ist.


    „Besitzt die Kupplung eine EU-Zulassung, ist eine Eintragung in der Regel nicht mehr notwendig.“


    Die Frage ist aber, was ist die Regel. Außerdem steht da:


    Auto zwei verschiedene Kupplungstypen: Einer ist fest montiert und der andere zeichnet sich dadurch aus, dass er abnehmbar ist. Letztere ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn andernfalls das Nummernschild verdeckt wird.


    Trifft das nicht irgendwie auf den Jimny zu? Darf es dann überhaupt eine Starre sein?


  • Guten Morgen.

    Meine abnehmbare, ist nicht Eingetragen, ist auch kein Aufkleber mehr da. :)

    Die Papiere dazu liegen zuhause Aufgräumt im Ordner. :)

    Hatt noch niemand interessiert, auch den TÜV nicht. :)

  • Also, heute mit den Papieren beim TÜV gewesen und die Zulassungstelle telef. befragt.

    Ergebnis: Keine Eintragung notwendig, ABE mit führen reicht.

    Schriftlich gabs natürlich nichts, wo kommen wir denn da hin….

    E-Satz war allen ganz egal.