Frontbügel eintragen Jimny Bj 2002

  • Hallo ,


    hätte mal eine frage wie könnte ich meinen Frontbügel eingetragen bekommen . Ich habe ein Cobra Frontbügel und bekomme ihn nicht mehr eingetragen , weil sich die Tüv Bestimmungen geändert haben und kein Frontbügel mehr ohne Personenschutz eingetragen werden darf .
    Hat von euch vielleicht einer eine Idee wie ich das machen könnte .


    Gruß Thomas

    wer einen Schreibfehler findet, kann ihn behalten ;)

  • Hat von euch vielleicht einer eine Idee wie ich das machen könnte


    Hola!


    Du hast folgende Möglichkeiten:

    • Bügel verbauen und nicht eintragen lassen => illegal
    • Bügel verbauen und Prüfer finden, der Dir das einträgt => illegal
    • Bügel nicht verbauen, stattdessen verkaufen und dann einen aus "Trompetenblech" kaufen und verbauen, der den aktuellen Personenschutzrichtlinien genüge trägt. => legale Alternative
    • Bügel verkaufen und alten Jimny (vor Herbst 2005) mit (damals legal) eingetragenen Bügel kaufen. => legale Alternative
    • Bügel nicht verbauen (stattdessen verkaufen) => das Sinnvollste

    Recht viel mehr wird Dir nicht übrig bleiben. Das ist die nüchterne Realität. :shock:

  • so auf die Art hat es mir der Prüfer auch gesagt . Er könne sich nicht vorstellen das ich ihn eingtragen bekomme :rtfm: .Das ist mal wieder typisch Deutsch


    Ich habe noch keinen Bügel für einen alten Jimny gesehen der Personenschutz hat . Gibt es hier überhaupt welche ??

    wer einen Schreibfehler findet, kann ihn behalten ;)

  • Nein, das ist mittlerweile "typisch europäisch". => EU-Richtlinie 2005/66/EG


    Nachtrag: es gibt noch eine legale Möglichkeit, wenn ich das richtig überblicke.


    Wenn Du einen alten Bügel von vor 2005 hast und wenn Du dazu eine ABE (oder EG-Typengenehmigung) zu dem Bügel hast, dann darfst Du den weiterhin nutzen, auch neu dranschrauben.


    Aber nur mit ABE und/oder EG-Typengenehmigung. Eine alte Eintragung in den Fahrzeugpapieren eines anderen Jimnys hilft Dir keinen Millimeter weiter.

    Hyundai IONIQ electric. Das UFO.

    Einmal editiert, zuletzt von hbex ()

  • Was ist wenn er zwei Scheinwerfer dran bammelt und sagt das er die braucht, wenn er Holz für seinen Kamin macht? Wird es dann nicht ein Geräteträger??? So klappt das doch auch mit den Stoßstangen?!

  • Bitte lautstark melden, wer hier an einem Jimny einen echten Frontschutzbügel (keine Stoßstange!) als "Geräteträger" eingetragen bekommen hat.


    Meine Vermutung: 0 (in Worten: null), aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


    Auf so etwas läßt sich heute kein Prüfer mehr ein.


    Über 3,5t und Nutzfahrzeug und kein Pkw? Dann schauts wieder anders aus...

  • :lol:


    Diese nüchternen Feststellungen immer. Die Frage ist, wie viele hier haben schon mal explizit nachgefragt? Meine Vermutung: die selben 0. :aetsch:


    Zur Not: Auflasten und Ackerschiene hinten dran. Wenn er die rund 2,3 Tonnen mehr drauf hat, kann er ein 20km/h Schild hinten drauf kriegen und zählt mit Sicherheit nicht mehr zu den PKWs. Alles erfüllt... :groehl:

  • Das bezieht sich aber auf den Satz darüber, bis zum 25. Mai 2007 war es wohl möglich starre Bügel mit vorhandenen ABE´s oder Teilegutachten in die Papiere einzutragen. Danach nicht mehr. Wenn man ein Fahrzeug besitzt bei dem der Bügel vor dem Stichtag eingetragen wurde, darf er auch dran bleiben. Bei neueren Autos dürfen starre Bügel "eigentlich" nicht mehr eingetragen werden. Über Sinn, bzw. Unsinn dieser Verordnung kann man gut streiten.

  • Das Baujahr sagt eigentlich schon (fast) alles: 2002. Da gab es noch keine "Personenschutzbügel nach EU-Richtlinie". Entsprechend darf dieser Bügel nur an einem Jimny bis 2007 gefahren werden, wenn der dort schon eingetragen ist. Der Rest siehe weiter oben.


    Die hypothetische Alternative wäre, den illegal ohne Eintragung zu fahren. Ich rate davon ab.

  • Das bezieht sich aber auf den Satz darüber, bis zum 25. Mai 2007 war es wohl möglich starre Bügel mit vorhandenen ABE´s oder Teilegutachten in die Papiere einzutragen. Danach nicht mehr. Wenn man ein Fahrzeug besitzt bei dem der Bügel vor dem Stichtag eingetragen wurde, darf er auch dran bleiben. Bei neueren Autos dürfen starre Bügel "eigentlich" nicht mehr eingetragen werden. Über Sinn, bzw. Unsinn dieser Verordnung kann man gut streiten.



    Hi,


    der Satz oben drüber ?


    Hmm....


    Da steht, das ab dem Stichtag alle Bügel DIE IN DEN HANDEL KOMMEN den Anforderungen entsprechen müssen.


    Hast du einen Bügel wie ich von 2000 und einen Jimny Bj 2000 fällt dieser Bügel nicht unter die neuen Betimmungen.
    Das Teilegutachten bleibt gültigt und eine Abnahme darf nicht abgelehnt werden ( wie es auch hier im Schreiben steht)
    wenn die Anbauanweisung und der Verwendungsbereich eingehalten werden.


    Was ihr da so alles aus dem Schreiben herauslest.


    Ich habe das mit dem TüV gestern schon abgeklärt und es gab keine Probleme bezüglich der Regelung.



    Lediglich die Problematik das mein TeileGutachten leider nicht vollständig ist besteht.
    Es fehlen 2 Beiblätter.
    Der TüV braucht leider ein vollständiges Teilegutachten
    Muß mich jetzt kümmern.


    Ich habe einen Berman Frontschutzbügel Typ 133760



    Gruß
    Markus

  • Hallo Leute bin neu hier, und hole das mal aus der Versenkung,

    Heisse Frank und...

    jetzt im Jahr 2021, volgendes: Fahre seit 10 Jahren Jimny und das gerne. Kenne die Neuregelung der Fronschutzbügel und hatte mir deshalb nie einen zugelegt, bis jetzt...

    Mein Jimny EZ. 06/2005

    Habe einen Grossen alten Frontschutzbügel der Firma SGS (4x4) mit kennnummer V 440 58 000 Edelstahl, A- Förmig, 60mm Rohr, geht bis zur Motohaube, mit Querrohren, unten am Rahmen befestigt mit Aufprall Abklappmechanismus, also bewegt sich richtung Motohaube beim Aufprall.

    Problem: gekauft, aber OHNE Teilegutachten. Also SGS kontaktiert, kein Problem, Teilegutachten kam per Mail als PDF, wie gesagt: TEILEGUTACHTEN von 2001 KEIN Prüfzeugnis. Das ist der "Grosse Unterschied" Teilegutachten sind GÜLTIGE Abnahmen und Prüfungen"

    Dann: Ab zum TÜV, gefragt wegen Abnahme §19 (3) Stvzo, der Prüfer, "Sollte kein Problem sein....wenn das Teilegutachten beim KBA gültig ist"

    ...geprüft, und siehe da, Abnahme kann erfolgen da GÜLTIG !

    Natülich alles nach Programm, FIN überprüft, die Jimny e6/--/0056/-- passt ! laut Teilegutachten, also Montage geprüft, Seriennummer/Teilenummer, Sicherheits check und Fotos für die Abnahme, dann: ALLES POSITIV. Streng nach Vorschrift!

    So dann das Unangenehme beim KFZ-Amt: Alles Vorgelegt und die Dame wollte es nicht eintragen ! Da, laut Gesetztgebeung 2005 eine Eintragung von Frontschutzbügeln Nicht mehr vorzu nehmen ist, .....aber da ist der Irrtum im Detail, es gab nur den BESCHLUSS des Gesetztes 2005, dann eine 18 Monatige Übergagsfrist und erst ab 01-09-2009 Die Inkraftretung ! Heisst: Alle KFZ (Jimny) die vor 31-08-2008 die Zulassug erworben haben, DÜRFEN den besagten Frontschutzbügel noch eingetragen bekommen. Nach Rücksprache mit dem Chef des KFZ- Amtes: ---wurde der besagte Eintrag" zu18. M FRONTSCHUTZBÜGEL MIT NUMMER V44058000" im Fahrzeugschein getätigt !"Bingo" . Somit nach Stempelung ...BESTANDSSCHUTZ !

    Das Ding ist durch. Da gibt es jetzt nichts mehr zu Rütteln.

    Fazit: Leider ist selbst bei Behörden immer noch Unwissenheit vorhanden..., selbst der Prüfingenieur muss alles genau abwägen und Nachvollziehen, ob und wann eine Prüfung erfolgen kann....

    Bleibt Hartnäckig, nicht abweisen lassen. Solange die Gesetztgebung es zulässt sollte man sein Recht versuchen durchzusetzten !

    Viele Grüsse.

    P.S. Eintrag als Geräteträger/Lampenträger ist nicht möglich, da ein Speziefisches TEILEGUTACHTEN vorhanden sein muss. Aber dann ist es kein Frontschutzbügel !


    Frank

  • Man könnte noch am Bügel Nebelscheinwerfer montieren, aber das spar ich mir, hat unten welche.

    Der Bügel war gebraucht, aber schon mal an einem jimny montiert, gleichem Zulassungsjahr.

  • Man könnte noch am Bügel Nebelscheinwerfer montieren, aber das spar ich mir, hat unten welche.

    Der Bügel war gebraucht, aber schon mal an einem jimny montiert, gleichem Zulassungsjahr.

    Ein Paar Zusatzfernscheinwerfer würden an dem Bügel auch sehrgut aussehen.;)

  • Hi Malouk, ja bin dabei wollte aber oben nur Tagesleuchten anbauen, da ich schon NSW unten habe.

    Wollte HELLA Rückfahrleuchten mit LED Birne nehmen, bin mir aber nicht sicher ob das StVo tauglich ist ?

    Die würden schön passen sicn kleiner wie NSW und verchromt. 120 mmx70mm.

    5W/12V

    Grüsse aus dem Harz

    Frank

  • Hallo Frank

    Rückfahrleuchten sind für eine bessere Ausleuchtung beim Rückwärtsfahren in Dunkelheit.

    Entweder nimmst du für den Bügel Zusatzfernlichtscheinwerfer, darf auch LED sein oder spezielle Tagfahrlichter.

    Beim Fernlicht musst du allerdings auf die Werte der Zusatzfernscheinwerfer und von deinem Jimny achten, denn alle vier zusammen dürfen einen bestimmten Wert nicht überschreiten oder das normale Fernlicht muss abgeklemmt werden und es dürfen nur die Zusatzfernschweinwerfer leuchten.

  • Wenn die Rückfahrleuchten eine E-Nr. haben dann sind sie auch zugelassen.;)