Eintragung anderer Reifengröße durch Dekra?! Abgasnorm bei 215/75 R15

  • Hallo,
    ich wollte meinen Jimny mit Grabber AT2 in 215/75 R15 bestücken. Da mir die Nummer mit erst kaufen, montieren und dann hoffnungsvoll zum TÜV zu heiß war, bin ich in eine Werkstatt am Ort. Dort hat sich der Inhaber mit seinem TÜV-Menschen beraten und meinte, da ich den neuen Wagen (BJ2013)als ERO 5 habe wird es mit dem großen Reifen Probleme mit den Abgaswerten geben und ich desshalb den 215 nicht eingetragen bekommen.
    Ich habe auf 205/75 runtergestuft.
    Dann kam aber die Aussage, dass das eigentlich in den Fahrzeugschein eingetragen werden müsste viele aber nur mit dem Dekra-Gutachten im Handschuhfach rumfahren. Sein Typ scheint von der Dekra zu sein.
    Jetzt bin ich etwas verunsichert, ob ich nicht doch besser gleich zum TÜV fahren soll. Bevor ich zwei mal bezahle, einmal für die Dekra der Werkstatt und das andere mal dann doch beim TÜV.
    Schade ist auch, dass ich nur die 205 bekomme. Ist da was dran, dass die 215 nur bei den alten Würfeln mit alter Abgasnorm eingetragen werden?


    Viele Grüße

  • Guck in das Mayerosch-Gutachten hier im Downloadbereich vom Forum und gleiche die ABE-Nummern ab. Sollte die Nummer im Gutachten mit der ABE-Nummer auf deinem Fahrzeugschein übereinstimmen, spielt die Abgasnorm keine Rolle, weil dein Wagen vom Gutachten abgedeckt wird. Damit sind die 215er eintragungsfähig und du musst nur einen willigen Prüfer finden. Wenn der Dekramensch von der Werkstatt schon von vornherein so einen Aufstand macht, such dir direkt einen anderen, mit dem hat das keinen Wert.
    Sollte die ABE-Nummer deines Wagens nicht mit denen in dem Teilegutachten übereinstimmen wirds schwierig, dann gibt es für deinen Wagen kein passendes Teilegutachten und dir bleibt nur der Weg über die Einzelabnahme. Und da kann der Prüfer dann wirklich so Späßchen wie Abgasgutachten von dir fordern. Da musst du dann auch einen Prüfer finden, der die Sache nicht so verkrampft sieht.


    PS: Es ist auch völlig ausreichend, mit der Abnahme-Bescheinigung im Handschuhfach herum zu fahren. Früher war es so, dass die Änderungen unverzüglich in den Fahrzeugschein eingetragen werden mussten. Heute ist es nicht mehr so, da müssen die erst eingetragen werden, wenn man ohnehin das nächste mal beim Straßenverkehrsamt ist. Steht in der Änderungsabnahme auch explizit so drin. Scheinen richtig Ahnung zu haben von Änderungs-Abnahmen, die Leute aus der Werkstatt :|

    It's a Jimny thing...you wouldn't understand.


    2 Mal editiert, zuletzt von Cobra ()

  • Mit dem TÜV Menschen habe ich schon telefoniert. Der meint auf alle Fälle erst montieren und dann Termin machen. Wenn dann die Eintragung nicht möglich hab ich halt gelitten und vier schöne Blumenkübel gekauft.:(

  • Leute Leute was macht Ihr Euch das Leben Schwer :anonymous:


    Reifen kaufen und auf die Felgen montieren
    Ab zur Tachoüberprüfung (vorteilhaft ist hier geringer Luftdruck)
    Mit bestandener Tachoüberprüfung zum TÜV und fertig


    @ Cobra, Deine Aussage ist leider falsch


    je nach Umfang der 21 Einzelabnahme steht in den Papieren: Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der nächsten Gelegenheit/Befassung, oder aber: Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich durchzuführen.


    hat nichts mit früher und heute zu tun


    die Hoheit der 21iger hat in den neuen Bundesländern die Dekra, in den alten der Tüv.

  • Mag sein, dass das variiert. Aber Standard ist eigentlich "Bei nächster Gelegenheit". Bei großen Sachen, die das Fahrzeug im wesentlichen ändern (Abmaße, Leistung) mag es sein, dss das unverzüglich eingetragen werden muss.

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  • Mag sein, dass das variiert. Aber Standard ist eigentlich "Bei nächster Gelegenheit". Bei großen Sachen, die das Fahrzeug im wesentlichen ändern (Abmaße, Leistung) mag es sein, dss das unverzüglich eingetragen werden muss.


    Nach jeder Abnahme nach Paragraph 21 ist eine unverzügliche Eintragung in die Papiere erforderlich, da die Zulassungsstelle eine neue BE erteilt. Das steht auch auf dem "TÜV-Zettel", den man bekommt.


    Die 19er Eintragungen kann man grundsätzlich sammeln und bis zum nächsten Termin auf der Zulassungsstelle im Auto spazierenfahren.

  • Mein DEKRA Gutachten hat eine Gültigkeit / Ablaufdatum. Also sollte am den Spass bis dahin eingetragen sein.


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