Zusatzscheinwerfer am Frontgrill als Positions/Standlichter

  • Bei der HU könnte das was anderes sein. Wobei es auch hier kein Thema ist wenn man die Lichter wie Della anschließt. Sie gelten dann ja als Arbeitsscheinwerfer.

    Moin,

    wenn das nicht mal eine Fehleinschätzung ist. Fernscheinwerfer sind Fernscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer sind Arbeitsscheinwerfer und Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer, alle sind eindeutig zu erkennen und für alle gibt es fest definierte Anschlußmaßstäbe. Wird es bemerkt gibt es keine Plakette. Wenn es nicht bemerkt wird fällt das unter die Rubrik "erstmal Glück gehabt".


    Gruß, Olaf

  • crazy.max da hast du natürlich recht. Ich bin kein Fachmann bei dem Thema 🤷‍♂️. Bin davon ausgegangen, dass die vorliegende Verschaltung bei der Prüfung der Scheinwerfer entscheidend ist und die Bezeichnung nur Nutzungen „freigibt“ bzw. erlaubt.


    Als extremes Beispiel könnten die Scheinwerfer ja nur installiert sein, ohne elektrische Verbindung. Wäre das dann auch verboten? Über den Kippschalter wäre das ja bei der Prüfung de Fall. Oder übersehe ich was?

  • Als extremes Beispiel könnten die Scheinwerfer ja nur installiert sein, ohne elektrische Verbindung. Wäre das dann auch verboten? Über den Kippschalter wäre das ja bei der Prüfung de Fall. Oder übersehe ich was?

    Also die Arbeitslichter können so viele montiert sein, wie man angeblich braucht.

    Sie dürfen nur im Bereich der StVO nur in Ausnahmen benutzt werden, z. B. bei Bergungen oder als Absicherung, wenn die Lampen in Gelb blitzen können.

    Für die HU gilt folgendes:

    Die Arbeitslichter müssen über separate Schalter eingeschaltet leuchten, leuchten sie nicht so gibt es Ärger mit dem Prüfer.

    Ebenfalls bekommt man Ärger mit dem Prüfer, wenn man die Arbeitslichter ohne Zulassung mit den originalen Schaltern des Fahrzeuges einschalten kann, also der Lichtbalken ohne Fernlicht-Zulassung auf dem Dach mit dem Fernlichtschalter bedient werden kann.


    Daher vor der Fahrt zu TÜV & Co. prüfen, ob die Zusatzlichter leuchten, wenn nein, dann besser demontieren!

  • Zuallererst muss alles was montiert wird auch funktionieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nebler drangebaut und gehen nicht, kann schon Probleme geben.

    Außerdem ist Anzahl und Ort wichtig.

    In meinem Fall habe ich zwei Motorrad -Scheinwerfer mit H4 verbaut.

    Abblendlicht darf ich nicht schalten, da nur 2 erlaubt. Fernscheinwerfer allerdings 4. Die zusätzlichen müssen aber auf gleicher Höhe sein!

    Abblendlicht dürfte ich durch separate Schalter bedienen, aber nicht über den Lichtschalter!

    Die auch vorhandenen Standlicht - Birnen darf ich aber permanent schalten.


    Grüße

    Günter

  • Ok ich sehe schon mein extrem-Beispiel war keine gute Idee 😬😂. Ich wollte nur die Frage verdeutlichen, ob ich einen Scheinwerfer der, sagen wir beispielhaft als Fernscheinwerfer zugelassen ist (Markierung auf dem Scheinwerfer), als Arbeitsscheinwerfer nutzen darf.

  • Ok ich sehe schon mein extrem-Beispiel war keine gute Idee 😬😂. Ich wollte nur die Frage verdeutlichen, ob ich einen Scheinwerfer der, sagen wir beispielhaft als Fernscheinwerfer zugelassen ist (Markierung auf dem Scheinwerfer), als Arbeitsscheinwerfer nutzen darf.

    Moin,


    kurze Antwort: Nein´.


    hatte ich oben aber schon erklärt.


    Gruß, Olaf

  • Das ist schon verrückt, dann ist die Nutzung von Kombi-Scheinwerfern (mit mehr als einer ZUGELASSENEN Funktion) schon deutlich „komplizierter“, da ja jede Funktion auch wirklich genutzt werden MUSS. Sprich Schaltung über normale Schalter im Fahrzeug bzw. Impliziert bei Positionslicht oder Tagfahrlicht. Ferner muss dann jegliche Regel zur Position oder zur Referenzzahlen (bei Fernlicht) eingehalten werden.


    Aber gut warum wundert es mich in Deutschland … 😂🤣


    Danke für den coolen und informativen Austausch hier. Werde mal sehen was ich jetzt mache …

  • warum wundert es mich in Deutschland …

    Servus,


    diese Thematik ist aber in anderen Ländern nicht zwingend besser! :/


    Nutzung von Kombi-Scheinwerfern (mit mehr als einer ZUGELASSENEN Funktion) schon deutlich „komplizierter“, da ja jede Funktion auch wirklich genutzt werden MUSS.

    Bei Leuchten mit Doppelfunktionen gibt es vom Hersteller klare Regeln wie verfahren werden muß, wenn z.B. Positionslichter in bestimmten Fällen nicht leuchten dürfen.

    Bei allen meiner Hella-Leuchten die ich bisher montiert habe sind in der Montageanleitung länderspezifische Hinweise angegeben gewesen.

  • Kannst Du mir adhoc sagen, wie ich die Blenden rausbekomme? Ich müsste mal eine ausbauen um zu schauen, ob dahinter genug Luft ist für den Kippschalter, und ob der vom Maß her passt.

  • Kannst Du mir adhoc sagen, wie ich die Blenden rausbekomme? Ich müsste mal eine ausbauen um zu schauen, ob dahinter genug Luft ist für den Kippschalter, und ob der vom Maß her passt.

    Also die Blende links neben der Lenkstange kann man leicht von unten nach oben herausnehmen.

    Zuerst unten leicht nach vorne ziehen, bis sie aus den Ösen ploppt.

    Dann leicht noch oben drücken und zum Sitz hin abziehen.

    Danach kann man unter das Armaturenbrett greifen und die Blenden von hinten raus drücken.

    Platz ist da definitiv genug, schau dir nur mal die ganzen Schalter bei Ali an, die extra für eine Anbringung an dieser Stelle vorgesehen sind.

  • Alles klar, hat geklappt, vielen Dank.

    Leider ist der Schalter, den ich mir ausgesucht hatte, um ihn in der Blende zu befestigen, zu groß. Da müsste ich die Haltenasen der Blende abschneiden, aber das ist ja dann auch sinnbefreit.