Geringe Zuladung, zulässiges Gesamtgewicht erhöhen?

  • Jep,


    das wäre denkbar, den müssten wir aber erst kaufen. Und das wäre dann Anhänger Nr. 5. Das gibt ... :keule:. Unser kleinster Anhänger ist derzeit ein Tandemkipper mit Aufsatzbordwänden und einem Leergewicht von ca. 900 kg. Nix für den Kleinen. Aber für Skandinavien durchaus eine Option. Ein "Hardcore-Umbau" von unserem Kleinen steht im Moment (noch? :pig:) nicht auf dem Zettel. Es ist schließlich das Auto für die täglichen Besorgungen.


    Eine schwere Entscheidung: Landruiser fahren oder doch Anhänger kaufen. :suspekt:
    :und_weg:
    :mrgreen:
    Wobei 100 kg mehr Zuladung schon die beste Lösung wäre.


    Gruß
    Gerhard

    Jimny 1.3 Comfort Automatik, Baujahr 2016

    • Offizieller Beitrag

    Aus gegebenen Anlass kram ich den Fred 'mal wieder hoch...


    Mir ist gerade beim Stöbern etwas aufgefallen, was ich eigentlich schon viel früher hätte sehen müssen...


    Ich habe ja die Trekfinder +25mm Federn drin. Die haben laut Hersteller folgende Achslasten:
    VA: 780 kg HA: 870 kg = 1650 kg (identisch mit den Achslasten bei den Dieseln)


    In meinen Papieren stehen (immer noch) die Serienwerte:
    VA 680 kg HA: 790 kg (addiert 1470 kg)


    Das zGG ist im Feld F1 und F2 mit 1420 kg angegeben. (Was steht da eigentlich beim Diesel?)



    Dazu ein paar Gedanken:


    1. Die Differenz zwischen den Serienachslasten 1470 kg zu 1420 kg beträgt 50 kg - Damit wäre doch eigentlich für jeden schon eine Auflastung um diesen Wert problemlos möglich oder?


    2. Mit den Trekfinder Federn könnte auf 1650 kg aufgelastet werden.


    Je nach An- und/oder Umbauten (die eigentlich ja auch beim Leergewicht berücksichtigt werden müssten - ...gell, Basti :mrgreen:...) hätte man damit schon eine wesentliche bessere Zuladung.
    Ich könnte mir allerdings vorstellen das die Bremsanlage ein limitierender Faktor ist...


    Habt Ihr da bezüglich der Abnahme / Eintragung Erfahrungen?



    LG us Kölle

    • Offizieller Beitrag

    Ja, könnte gehen... Zumindest bei Dir, weil Du ja auch eine Sperre hast (auch eine Vorraussetzung)... ;)
    Für die zulässige Anhängelast ist u.a. das zGG und die Art des ziehenden Fahrzeugs entscheidend.
    Bei PKW darf die Anhängelast das zGG nicht überschreiten Verhältnis max. 1:1 Anhänger zGG max. 3,5t. Bei Geländewagen ist das anders. Da liegt das Verältnis bei 1:1,5 Auch hier Anhänger max. 3,5t
    Durchgehende Bremsanlage etc. lass ich mal außen vor...

    • Offizieller Beitrag

    Müsste gehen, aber ist ja auch noch abhängig davon, was die Kupplung (da gibt's ja auch diverse Varianten) und die Verbindung zum Rahmen dann tatsächlich kann... Wie man das rausbekommt???
    Und dann ist da ja noch die Frage der Bremsanlage... Sind halt viele Faktoren... Deshalb war meine Frage ja auch erstmal grundsätzlich auf das zGG des Jimnys (1420 kg) bezogen. Wenn das jemand schon hat ändern lassen (egal, ob auf 1470 kg oder mehr zB. auch mit den Ferdern für die Schneepflugvariante), könnte man vielleicht einschätzen, wie aufwendig das procedere ist...

  • Keiner 'ne Meinung zu #43??? :schlumpf:


    Ich habe zu sehr viel im Forum eine Meinung, hüte mich aber meistens diese öffentlich kund zu tun. Ich mache das lieber am Lagerfeuer bei Treffen....
    Mein Auto ist ja seehr weit von der Serie entfernt. Die Eintragungen haben mich sehr viel Arbeit, Zeit und Geld gekostet. Meine Meinung ist, man sollte sich genau überlegen,
    ob man wirklich jeden Scheiß eingetragen haben will. Es gibt ja so Menschen die am liebsten noch den Tuning Aufkleber eingetragen hätten. Kann man alles machen.
    Man sollte dann aber auch bereit sein, die Zeit und das Geld zu investieren, und nicht anschließend rumheulen wenn es nicht einfach oder billig geht.
    Just my 2 cents. Kann jeder halten wie er möchte :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Naja, da gab's - auch von Dir - schon 'mal Hilfreicheres :roll:


    My 2 cents:
    1. Umbauten rechtskonform durchzuführen halte ich aus verschiedenen Gründen für den richtigen Weg... (nur EIN Grund: Wer zahlt, wenn's knallt...)
    2. Was konkret die Auflastung betrifft, ist es doch ganz einfach: Die schützt vor Problemen mit Überladung. Lieber 100,- EUR für'n TÜV, als an die zuständige Bußgeldstelle, die einem ggfs. auch noch 'nen Punkt dazuschenkt...
    3. Arbeit, Zeit und Geld stecken ja viele in ihren Würfel - ob man das für einen Geländesau macht, die man auch ohne Zulassung durch den Dreck treiben kann oder für ein Fahrzeug, das man noch auf der Straße bewegen kann macht da ja nicht den Unterschied. NUR: Wenn man die Karre auf der Straße bewegt dann: siehe 1.


    Gruß us Kölle

  • @Pascal:
    Natürlich hast Du mit all Deinen Punkten recht. Keine Frage.
    Auch ich schaue gerne in Foren ob schon mal jemand ähnliche Umbauten gemacht hat. ICH habe dabei aber immer 2 Dinge im Hinterkopf.
    1. Ist eine Aussage von "flashi" - Betreiber des offroad Forums: "Foren sind ein Hort der Halbwarheiten." Ist so. Jeder kann irgendeinen Blödsinn schreiben.
    2. Viele für mich interessante Themen finden sich in Foren in denen noch niemand vom TÜV gehört hat.... Es ist ja nicht überall auf der Welt so restriktiv wie hier.


    Zur aktuellen Problematik: Der Jimny ist schwerer als man gemeinhin annimmt. Ich glaube, es würden sich so einige wundern, wenn sie mal auf die Wage fahren. Ich zumindest war erstaunt.
    Also: Wem das schlaflose Nächte bereitet - losfahren und was machen :mrgreen:


  • Jimny Cabrio 08/2002, mit AT, h+10 cm, Winde, Schnorchel, Stahlflexbremsleitungen, Reifenfüllanlage, Unterfahrschutz VTG, Schwellerschutzrohren, Stabitrenner VA, Doppel-DIN Navi mit Rückfahrkammera, Hardtop.....

  • Hi,


    ich weiß nichts von Änderungen an der Bremsanlage für das "Schneepflugfahrwerk". ??? ZGG war 1650 kg, wenn ich mich recht erinnere, oder?


    Gruß
    Gerhard

    Jimny 1.3 Comfort Automatik, Baujahr 2016