Dann frag deinen Händler mal wie ER auf dieses schmale Brett kommt. Nicht alles was die Menschen so erzählen oder schreiben muss auch zwangsläufig wahr sein.
.....
Aber ganz unrecht hat er nicht.
Die meisten abnehmbaren Anhängerkupplungen haben in der ABE stehen, das die bei Nichtbenutzung zu entfernen sind.
Da kann dir bei einem Unfall die Versicherung wegen Schadensminderungspflicht eine Strick draus drehen.
Aber so weit wird es wohl selten kommen.