TÜV verweigert EIntragung von Horntools Side-Steps

  • Wie gesagt ist nur ne Frage will nicht gleich wieder geschimpft werden vielleicht weiss jemand ne Alternative zu den Horntools

  • ...selbst bauen!



    So sahen die an meinem ehem. Frontera (bei meinem Campo waren sie baugleich, halt nur länger) aus:









    Bei einem Unfall, bei dem mir ein Pkw seitlich reingefahren ist, haben die Schutzrohre das schlimmste verhindert.



    Der Unfallgegner.



    Nach der Instandsetzung.

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

    Einmal editiert, zuletzt von Rocky1964 ()

  • Schöne Arbeit hab leider die Möglichkeiten nicht hab's daher einfach durchgezogen und die Horntools bestellt wird schon schief gehen da natürlich bei meinem Glück keine vorrätig sind muss ich mindestens 3 Wochen warten

  • Ja hab ich zu spät gesehen leider hätte ich bei eBay von Horntools auch haben können kosten aber dann 340

  • Moin, ich hab meine über Sven Sk 4x4 gekauft und auch beim heimischen tüv bzw. Gtü problemlos eingetragen bekommen. Ihr dürft euch nicht immer so verrückt machen lassen. Im Zweifel vorher mal mit nem Bild oder dem Link zum Produkt mal beim Prüfer eures Vertrauens vorbeischauen und besprechen. Gruß Michi



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Obwohl der letzte Beitrag zu diesem Thema schon länger her ist, will ich hier kurz meine ganz aktuellen Erfahrungen bzgl. des Eintrags der Horntools Rockslider, bzw. Side Steps schildern, falls mal jemand (wie es bei mir der Fall war) sich die Frage stellt ob/wie man die Dinger eingetragen bekommt:


    Vorweg: Ich habe einen Jimny FJ Bj. 2015, an dem nun die Horntools Side Steps / Rockslider (Stahl) montiert sind, und diese wurden vom TÜV Gutachter abgenommen. Es geht also!


    Ich habe die Rockslider bei eBay Kleinanzeigen in einem sehr guten Zustand (inkl. Teilegutachten) zu einem günstigen Preis erstanden und war zunächst mal glücklich. Die Montage bei einer kleinen Fachwerksatt hat mich EUR 30,- gekostet (jaja, kann man auch selbst machen, aber für EUR 30,- fange ich nicht an da herumzuschrauben, zumal ich auch nicht allzu begabt bin, was das angeht). Die schlechte Nachricht der Werkstatt war allerdings, dass ein Aufkleber auf den Side Steps mit der Typenbezeichnung fehle und der TÜV Gutachter daher keine Eintragung vornehmen konnte.


    Nun kann man sich seinen Teil denken wie sinnvoll es ist bei Offroad Zubehörteilen am Außenbereich des Fahrzeugs eine zwingend benötigte Kennzeichnung per Aufkleber vorzunehmen, aber sei es drum. Jedenfalls hat Horntools mir gegen eine Gebühr von rd. EUR 28,- und gegen Nachweis, dass ich auch tatsächlich im Besitz der Horntools Side Steps bin (mangels Originalbelege habe ich aussagekräftige Fotos senden müssen), den Aufkleber und nochmal ein druckfrisches Gutachten geschickt.


    Mit dem Aufkleber (und dem Gutachten) hat der Herr vom TÜV die Side Steps dann ohne weitere Probleme eingetragen (Kosten nochmal knapp EUR 90,-)


    Horrido!

    Hank


    (PS: Durch den Paragrafendschungel und die Labyrinthe der Zulassungsvorschriften würde ich mich persönlich nicht wühlen...auch nicht nur ein bisschen. Wenn ich etwas brav vorführe, dem Gutachter beibringe worum er bittet und ich seinen Segen bekomme, hab ich m.E. alles mit Bravour gemacht, was ich als gesetzestreuer Bürger tun kann - mehr geht nicht)

  • Mein GJ war letzten Monat beim TÜV, ich wollte die Horntools Rockslider eintragen lassen. War aber nicht nötig da die mitgelieferten Papiere Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind. Eine Eintragung ist also nicht nötig.

  • Mein GJ war letzten Monat beim TÜV, ich wollte die Horntools Rockslider eintragen lassen. War aber nicht nötig da die mitgelieferten Papiere Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind. Eine Eintragung ist also nicht nötig.

    Dann muss sich etwas geändert haben!

    Denn meine Rockslider von Horntools mussten von einem aaS nach dem Anbau abgenommen werden, nur eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere wurde mir selbst überlassen, also es hieß im Gutachten "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere kann erfolgen!"


    Der Unterschied zwischen "kann" & "muss":

    Bei "kann" ist es dem Fahrzeughalter selbst überlassen, ob er die Anbauten beim Strassenverkehrsamt eintragen lässt.

    Bei "muss" oder "sollte zetnah erfolgen" ist ein Gang zum Strassenverkehrsamt für eine Eintragung unumgänglich und bei Nichtbeachtung zu Ärger mit der Rennleitung und folgenden Prüfern führen.

  • Jeder TÜV-Prüfer ist anders, habe meine Sidesteps zusammen mit der Winde und dem Dachträger letzten November vorgeführt, da war die Seilwinde relevant und zu den 2 anderen Teilen bekam ich die Aussage, kann man, muß man aber nicht. Also hab ichs bleiben lassen!

    Mal sehn, diesen November ist wieder die HU fällig, was dann so gesagt wird.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Scheint tatsächlich sehr neu zu sein, mein Prüfer kannte das auch nicht. Nach einem Telefonat kam er mit der Nachricht zurück.