TÜV verweigert EIntragung von Horntools Side-Steps

  • Ist doch ganz einfach - Gutachten sind geduldig.
    Ein Gutachten ist eine EMPFEHLUNG für den Prüfer, das Teil einzutragen. Wenn er dagegen Bedenken hat, weil ihm der Radius nicht Vorschriftsmässig erscheint (und glaub mir, die wissen sehr genau, was geht und was nicht), dann trägt er es nicht ein.
    Wenn der Horntools Rockslider aufgrund "chinesischer Modellpflege" (ich weiß leider, wovon ich rede) plötzlich anders aussieht, als die Abbildung im Gutachten - Pech.
    Zurück zu Horntools oder das sinnlose Trittbrett abflexen.
    Wenn es zum Unfall kommt und der Rockslider entspricht nicht dem TÜV Gutachten - DEIN Pech....


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

  • Ich habe auch die Rockslider von Horntools mit der Stufe.
    Das Teilegutachten ist vom TÜV Austria und somit gilt das Europaweit da es auch nach ECE Norm ist.
    Kann deinen Prüfer nicht verstehen. Es sind keine scharfen Kanten dran. Die Kanten die dran sind, sind abgerundet.
    Ich hatte keine Probleme beim Eintragen.


    Ob du Probleme hattest oder nicht, das nützt dem TS herzlich wenig. Fakt ist die ECE Genehmigung. Und was da steht ist öffentlich für jedermann nachzulesen und danach auch nachzumessen und nachzuprüfen. Wenn die Rockslider nachweislich der ECE Genehmigung entsprechen muss der Prüfer diese eintragen, bzw. sind sie erlaubt, wenn nicht, dann nicht.


    Also würde ich dem TS empfehlen seine Rockslider gemäss der Skizze und Vermassung nachzumessen und ggfs. an Horntools zu retournieren.

  • Lösungen wurden ja bereits erwähnt und auch erklärt. Aber wenn man es nicht glauben will, so dann. Jeder wie er will. Eine Eintragung bestätigt noch lange nicht eine Konformität gemäss aktuellem Gesetz. Wenn die Rockslider NICHT der ECE Genehmigung entsprechen sind die Illegal. Tüv hin oder her. Und das führt, man korrigiere mich, mindestens zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Das soll KEINE Belehrung sein sondern nur Fakten und was einer an sein Fahrzeug schraubt, ist mich auch ziemlich Schnuppe. Nur sollte man Bedenken das hier auch unbedarfte User mitlesen und sich auf die Informationen die sie hier lesen, verlassen. Deshalb sollte man, bei solch einen sensiblen Thema, schon bei den Fakten bleiben.

  • Warum dann überhaupt irgendwas eintragen, wenn es im Endeffekt sowieso keine Aussagekraft über Legalität der An / Umbauten hat?

  • Ist deine Frage ernst gemeint? :-O


    Wenn ja, dann liest doch nochmals den Thread durch. Das Zubehörteil das der TS an sein Fahrzeug schrauben will entspricht offensichtlich (gemäss Aussagen des Tüv Prüfers) NICHT den aktuell gültigen Vorschriften. Das wird auch durch eine Eintragung im Fahrzeugbrief nicht legitimiert!


    Das sollte man aber Wissen wenn man Zubehör an sein Fahrzeug schraubt bzw. dieses umbaut. Denn es gilt der Rechtsgrundsatz das Nichtwissen nicht vor Strafe schützt. ECE Bescheinigungen und sonst alles was du wissen musst kannst du öffentlich einsehen. Man tut wohl kaum etwas falsches wenn man sich da rechtzeitig informiert.

  • Ja aber wenn mir ein anderer TÜV Prüfer die Konformität bestätigt (durch eine Eintragung) muss ich doch als "Laie" davon ausgehen, das alles in Ordnung ist mit dem Teil. Weil es ja durch einen Sachkundigen / Sachverständigen abgenommen wurde.
    Oder nicht?


    Horntools liest doch hier mit - gibts eine Aussage von euch zu dem Thema?

    Alltag raus - Allrad rein

    Einmal editiert, zuletzt von Connex ()

  • Ja aber wenn mir ein anderer TÜV Prüfer die Konformität bestätigt (durch eine Eintragung) muss ich doch als "Laie" davon ausgehen, das alles in Ordnung ist mit dem Teil. Weil es ja durch einen Sachkundigen / Sachverständigen abgenommen wurde.
    Oder nicht?


    Horntools liest doch hier mit - gibts eine Aussage von euch zu dem Thema?


    Ich bin kein Jurist. Da müsstest du einen Experten in Verkehrsrecht befragen. Aber meine Logik sagt mir dass du mit deiner Annahme falsch liegst. Ein Tüv Sachverständiger ist, meiner Meinung nach, nicht befugt sich über höheres Recht hinweg zu setzen. Und das sind nun mal "die ECE-Homologation (von Economic Commission for Europe ECE) ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen."


    Lies mal was die Wikipedia darüber schreibt. https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Homologation


    Und dann lies mal was im, vom Tüv Prüfer erwähnten, ECE-R26 steht: https://www.unece.org/fileadmi…wp29regs/2013/R026r1e.pdf oder vom Tüv Süd in Deutsch: http://www.tuev-sued.com/uploa…861483551230566/ECE26.pdf.


    Leider spricht alles dafür dass der Tüv Prüfer absolut richtig und korrekt gehandelt hat. Es bleibt nur noch die Rockslider phyisch mit dem Massen und Vorschriften im obigen Dokument abzugleichen. Sollten sie, wieder erwarten, dem erwähnten Vorschriften entsprechen, dann hat der Tüv Prüfer einen Fehler gemacht und dann muss er diesen korrigieren und diese Rockslider eintragen weil sie ja den Vorschriften entsprechen.


    Das wäre mal das erste was ich machen würde. Ist ja nicht so eine grosse Sache. Danach herrscht Klarheit. Und entweder fährt man dann damit Illegal rum, sucht sich einen der sie, wieder dem Gesetz einträgt, oder man retourniert sie an Horntools zur Kostenrückerstattung und sucht sich zugelassene Teile. Wobei ich letzeres tun würde.


    Von selber modifizieren würde ich absehen, ausser der TS hat genug technische Fähigkeiten und eine entsprechende Ausrüstung. Aber auch dann würde ich mit Horntools Kontak aufnehmen bevor ich mit den Modifikationen beginne und über einen Preisnachlass diskutieren. denn schlussendlich hat der Kunde, im Vertrauen, ein Zubehörteil gekauft das wieder dem Angebot, nicht den Vorschriften entspricht.


    Das sind die unumstösslichen Fakten. Wie man sie bewerten will kann jeder für sich selber entscheiden.

  • So ich korrigiere meine Aussage. Sorry hab so viel in letzter Zeit eintragen lassen das ich den Überblick verloren hab.
    Es ist ein Gutachten.
    Es steht dort aber auch der Satz drin „ Durch die unten beschriebene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach STVZO Paragraph 19 (2) nicht, weil


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart nicht geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist und
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird


    Mehr tippe ich jetzt nicht auf dem Handy. Ich hatte keine Probleme mit dem Gutachten.

  • Zu dem Thema Außenkaten wird weiter geschrieben
    „ Durch den Anbau der Teile werden die Vorschriften der ECE-R 26 eingehalten“.


    Daher meine Verwechslung nach ECE

  • Ich hab mich schon gewundert weil nach meinem Kenntnisstand Fahrzeugteile mit E-Nummer gar nicht eintragungspflichtig sind (z.B. Zusatzscheinwerfer mit E-Prüfzeichen). Also sprich E-Prüfzeichen oder ABE => alles easy, keine E-Prüfzeichen dafür Teilegutachten => braucht Einzelabnahme und Eintragung. Oder liege ich da falsch?


    Gruss Jojo

    Mehr Grip bringt auch bessere Bodenhaftung mit sich!

  • Richtig. Wobei wenn du ein Teilegutachten hast, brauchst nicht immer eine Einzelabnahme. Wenn du aber kein Teilegutachten hast, brauchst immer ne Einzelabnahme. Einzelabnahme ist aber nicht viel teuerer als eine normale Eintragung (wie nennt man die eigentloch?). Der Unterschied ist dann noch, wenn du ne normale Eintragung hast, reicht dir der Wisch vom TÜV. Wenn du ne Einzelanahme hast, musst diesen auch in den Fahrzeugschein schreiben lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jimnyaut ()

  • E Nummer haben die Rockslider keine. Nur einen Aufkleber mit Teilenummer.


    Wie gesagt mit dem Gutachten sollte er keine Probleme haben. Einfach einen anderen TÜV probieren.
    Der gute Mann wollte wohl einfach nicht oder hat das Gutachten nicht komplett gelesen. Dann hätte er seine Bedenken bezüglich des Tritt auch nachlesen können.


  • Wenn das tatsächlich die Antwort vom Verkäufer ist dann spricht das für sich. Eine erschreckende Hilflosigkeit, gepaart mit einer unglaublichen Arroganz!


    Und die Schreiber die alles Wissen: Lest euch doch mal in die geltenen Vorschriften und Gesetze ein. Beschäftigt euch mal mit "ECE" und "E Nummern" bevor ihr gefährliches Halbwissen als Expertenrat deklariert! Wenn ich Haar auf dem Kopf hätte würden die mir zu Berge stehen, stattdessen läuft es mir nur eiskalt über den Rücken runter!


    Mir ist es wirklich komplett egal was der TS an sein Auto schraubt. Aber er kümmert sich ernsthaft um eine solide Lösung für sein Problem! Chapeau! Und er hat es verdient einen sachlich korrekte Antwort zu bekommen!


    Mein Tipp an ihn; Kläre das seriös ab bevor du von Prüfer zu Prüfer rennst bis du einen gefunden hast der die Teile, aus was für Gründen auch immer, einträgt. Illegal bleibt Illegal! Und auch eine Eintragung von einem Tüv Experten untersteht höherem Recht!


    Der Rest steht oben oder kann man auf den entsprechenden Seitem Im Netz ansehen.

  • Wie gesagt. Es ist, wenn der Prüfer der es abgelehnt hat einzutragen, fachrichtig gehandelt hat, illegal! Basta. Da kannst noch lange dämliche Sprüche klopfen und Halb- bzw. Unwahrheiten verbreiten. Es gibt, auch in Deutschland, Gesetze an die man sich halten muss. Also zwingendes Recht.


    Und wenn du Bezug auf mich nimmst; Ich weiss bei weiten nicht alles. Wahrscheinlich nicht mal halb so viel wie du. Aber im Gegensatz zu dir und den anderen Schlaumeiern hier, weiss ich wer es mit absoluter Sicherheit weiss!


    Nochmals, es ist nicht nur bedenklich, sondern auch grobfahrlässig dem TS Ratschläge zu geben die klar nicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, wenn er sich ja schon extra darum bemüht! Denke mal darüber nach.


    Und nur am Rande, die Firma Horntools kauft meines Wissens ihre Teile auf dem freien Markt in China. Das Logo kommt auf die Teile dank "Privat Liebling". Aber das ist NICHT gesichertes Wissen, sondern basiert auf Aussagen und Eindrücken von Kunden von Horntools.


    Wenn die Rock Slider eine E-Nummer hätten dann wären sie geprüft, bzw. würden den Vorschriften entsprechen. Das haben sie aber offensichtlich nicht. Und ob da, im Schadensfalle die Firma Horntools "den Kopf hinhalten" tut ist wohl eher ein verspäteter Fastnachtsscherz.


    Noch einmal: Hier sind wohl einige User die Hilfe brauchen und seriöse, verlässliche und vor allem RICHTIGE Antworten erwarten! Sie hätten das Recht dazu. Nur hier scheint soclehe am komplett falschen Ort zu sein. Ausser diffamieren ist da nicht viel los. Schade drum.



    An den TS: Gehe dorthin wo sie es Wissen und wo du verlässliche Informationen bekommst. Als erstes würde ich nochmals mit dem Tüv Prüfer sprechen der die Eintragung abgelehnt hat. Er kann dir den Umstand sicher genauer erklären. Auf die Aussagen hier würde ich mich, an deiner Stelle nicht mehr verlassen!

  • :evil::down::down::down::down::down:Der Tüvprüfer war eine Pfeife, geh zu einem anderen. Und keine Sorge, es ist noch niemand gestorben weil ein Side-Steps montiert waren. Ich denke wir können das Gespräch beenden, was gescheites kommt sowieso nicht mehr dabei heraus.


    Ja das ist das Ergebnis das ich auch bis jetzt habe. In zwei Wochen ist der Termin.


    Wenn es klappt ist alles gut, wenn nicht dann flexe ich eben die Trittbretter ab. Sieht beim FirecarFireman gar nicht mal schlechter aus als mit...

    • Offizieller Beitrag

    Ihr habt es geschafft ... ich hab aufgeräumt.
    Dieses ewige Hin- und Her, Unterstellungen und Beleidigungen reichen jetzt. :schimpfred:
    Bleibt beim Thema, diskutiert darüber aber hört auf euch wie kleine Kinder zu benehmen denen man die Schaufel geklaut hat.


    Fakt ist, das die Trittbretter schon mehrfach von Prüfern eingetragen wurden.
    Jetzt ist ein Prüfer da, dem irgendwas nicht passt und ihr verherrlicht seine Meinung als einzig wahre.
    Prüfer sind auch nur Menschen... die haben mal einen schlechten Tag oder keinen Bock auf etwas.
    Aber aufgrund einer Aussage alles in Frage zu stellen halte ich für sehr gewagt.
    Es gibt ja auch Ausagen das die Trittstufe abgerundete Kanten hat ... ist niemand drauf eingegangen.
    Statt dessen diskutiert ihr darüber wer die bessere Kinderstube hat .... sorry ... da fällt mir nichts mehr zu ein.
    Bleibt beim Thema und verhaltet euch so das man als fremder Leser davon ausgehen kann das ihr sozial interagieren könnt.
    Danke.

    Total langweiliger original GJ Automatik in der Aufbauphase ...


  • Jetzt hab ich ne Frage ist nur ne Frage
    Da ich heute die Horntools bestellen wollte bin ich jetzt etwas verunsichert kann ich die jetzt dranmachen oder nicht finde keine anderen mit Gutachten
    Ist ja doch viel geld und will es nicht zum Fenster raus werfen wenn dann lass ich sie weg