Nach Festlegung der Arbeit / Erstellung der Arbeitsschritte (-Liste) und kurzer Tätigkeitsbeschreibung
hat die Gefährdungsbeurteilung nach den (hoffentlich bekannten - ansonsten kann ich sie dir geben) Gefährdungsfaktoren zu erfolgen
und zwar noch vor der Zeitanalyse und der Auswahl möglicher Werkzeuge).
So ist die (pedantisch) richtige Vorgehensweise...
Gruß Pedant