Zulassungsbescheinigung Teil I (GJ mit Eintragungen: Reifen, Spurverbreiterungen, Schwellerrohre, Fahrwerksfedern)

  • Hier ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I vom GJ mit folgenden Eintragungen:


    - Reifengröße 215/75R15 96S auf Serien-Suzuki Felge 5,5J x 15 H2, ET5,

    - Spurverbreiterungen Hofmann 23 mm,

    - Schwellerrohre Hersteller S.O.R. (Cobra),

    - Fahrwerksfedern Eibach (25 mm Bodylift),



    Vielleicht hilft es ja dem Einen oder Anderen seinen Prüfer anhand dieses Beispiels doch noch zu Überzeugen, wenn er Zweifel hat sowas beim GJ eintragen zu können.;)

  • Welche Unterlagen benötige ich um ihn von M1 auf M1G zu bekommen?

    Der kleine plappernde Kaplan klebt poppige peppige Pappplakate an die klappernde Kapellwand.

  • Welche Unterlagen benötige ich um ihn von M1 auf M1G zu bekommen?


    Nur deine COC Bescheinigung.

    Da steht alles drin.


    Guten Morgen xenosch,


    es steht eben nicht in der COC. Bei den neuen steht nur noch M1.

    Unterlagen folgen heute.


    Christian

  • Die notendigen Angaben stehen im Prospekt. Wenn das denn als als ausreichenede Grundlage anerkannt wird. Selbst messen könnte der Prüfer auch.:)


    Klasse M1G
    Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

    Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

    • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
    • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
    • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

    Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
    • Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
    • Rampenwinkel: mind. 20 Grad
    • Bodenfreiheit vorne: 180 mm
    • Bodenfreiheit hinten: 180 mm
    • Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm
  • Es ist wie Albstadt und TjtoGJ schreiben.


    In dem Tüvgutachten werden die Vorraussetzungen bestätigt. Ich habe zu dem Termin noch die COC und den Schein von einem "alten" GJ dabei gehabt, da steht noch beites drin M1 und M1G. Also der Hinterkopf von Xenosch funktioniert noch. ;)


    Zur Zulassungsstelle muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mitgenommen werden. Es wird eine neue erstellt.

    Die Unterlagen lade ich jetzt hoch...

    Sobald ich rausgefunden habe, wie es geht.


    Christian




  • Besser geht es irgendwie nicht. Bei Bedarf PN mit Emailadresse an mich.


    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von captain future ()

  • Sieht so aus als ob Du es als Miniaturbild verlinkt hast.

    Bei picr.de einfach den BildLink kopieren und hier einfügen, dann müsste alles groß angezeigt werden.:/

  • Ich will mich auch an die Umschreibung von M1 auf M1G machen.

    Der wirklich freundliche und hilfsbereiche TÜV Gutachter hat alle Vorraussetzungen Geprüft und würde es machen....


    wenn ich Nachweisen kann, dass mein Jimny auch die folgende Vorraussetzung erfüllt oder es Suzuki bescheinigen würde.


    • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

    Der Unterschied zu den o.a. Fällen ist, dass es sich bei meinem Jimny um die Automatik - Version handelt. Daher die Frage hat jemand einen Automatik mit der Fahrzeugklasse M1G und würde seine Zualssungsbescheinigung zur Verfügung stellen?


    Das würde mir sehr weiterhelfen.