KFZ Steuer Jimny Nutzfahrzeug nur 90,- Euro jährlich

  • Hallo liebe Gemeinde, ich habe soeben mit zittrigen Händen und einem ungutem Gefühl den Brief vom Hauptzollamt geöffnet , die Angst war unbegründet, denn der Jimny Nutzi kosten nur 90,- Euro Steuer jährlich JuHu 😂🥁👍


    Beste Grüße aus Sachsen


    Puschel

  • Hallo liebe Gemeinde, ich habe soeben mit zittrigen Händen und einem ungutem Gefühl den Brief vom Hauptzollamt geöffnet , die Angst war unbegründet, denn der Jimny Nutzi kosten nur 90,- Euro Steuer jährlich JuHu 😂🥁👍


    Beste Grüße aus Sachsen


    Puschel

    Nääääääää !!! ...ernst?!

    Sei Froh ^^:thumbup::thumbup::thumbup:

  • Hoffentlich ist das in allen Bundesländern gleich.

    Der Hintergrund ist die Kfz-Steuer, die ja von jedem Bundesland beschlossen wird, somit kann die Höhe je nach Bundesland variieren,also könnte man bei der Anmeldung in einem anderen Bundesland mit einer geringeren Steuer Geld sparen.

  • Ich hatte das gleiche heute mit meinem 1999er Jimny - 87€ (Brandenburg) und von den Steuern fürs alte Auto bekomme ich 200+€ zurück. Hätt ich mal früher getauscht. :D

  • Hallo liebe Gemeinde, ich habe soeben mit zittrigen Händen und einem ungutem Gefühl den Brief vom Hauptzollamt geöffnet , die Angst war unbegründet, denn der Jimny Nutzi kosten nur 90,- Euro Steuer jährlich JuHu 😂🥁👍


    Beste Grüße aus Sachsen


    Puschel

    Herzlichsten Glückwunsch. Ist doch klar, bei der Art der Besteuerung. Dafür könnte es sein, dass er in der Versicherung teurer ist, da er eigentlich nicht als Pkw/SUV versichert werden dürfte. Egal wie auch immer. Ich bezahle 100€ mehr an Steuer und habe zur Not 2 Sitze mehr

  • Ja, so war es bisher....was man an Steuer als LKW spart, kostet die Versicherung dann ungefähr mehr.

  • Hallo zusammen,


    also Besteurung als Lkw... dann aber auch Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?? Oder??


    Soweit ich weiß, gilt das auch für privat bewegte Lkw! Es sei denn die Glücklichen sind als Oldtimer angemeldet, dann fallen alle Grenzwerte und Beschränkungen.


    Wer weiß mehr?


    Grüße aus dem Sauerland!!

  • Privat gefahrene LKW sind, soweit ich das verstanden habe, ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot. Man darf zB auch am Sonn- und Feiertag umziehen.

    Ich habe viele Bekannte mit ehemaligen BW Fahrzeugen, über und unter 3,5t, die sind wenn das Fahrzeug nicht älter als 30 Jahre ist, davon betroffen!!


    Also sollte man sich vorher erkundigen!


    Rechtliche Regelungen für das Sonntagsfahrverbot

    Seit der Änderung des §30 Straßenverkehrsordnung (StVO) im Oktober 2017 dürfen private Lkw am Sonntag durchaus fahren – auch die, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen und einen Anhänger ankoppeln. Generell bleibt das Lastwagenfahrverbot aber bestehen und es gilt auch weiterhin: Unnötiger Lärm durch Fahrzeuge ist am Sonntag zu unterlassen.

    Wer einen triftigen Grund für das Fahren eines Lkws hat – wie etwa einen Umzug –, muss aber keinen Verstoß gegen die StVO befürchten. Ein generelles Sonntagsfahrverbot für private Personen gibt es übrigens nicht. Das Gesetz gebietet lediglich, von unnötigem Fahren in Ortschaften abzusehen. Gegen sommerliche Spritztouren durch die Berge mit dem Cabrio hat kein Richter etwas – gegen lautes und mehrmaliges Cruisen um den Block allerdings schon.


    Liegt dann wohl am Nachbarn!! 8o

  • Ich war an Himmelfahrt ganz erschrocken, wie viele LKW (also Sattelzüge) ich auf den Straßen gesehen habe, auch uneilige Sachen wie Holztransporter. Scheint, als würde es sich lohnen, es drauf ankommen zu lassen. Und beim Jimny kannst du ja immer behaupten, du bist gerade privat unterwegs.

  • Ich war an Himmelfahrt ganz erschrocken, wie viele LKW (also Sattelzüge) ich auf den Straßen gesehen habe, auch uneilige Sachen wie Holztransporter. Scheint, als würde es sich lohnen, es drauf ankommen zu lassen. Und beim Jimny kannst du ja immer behaupten, du bist gerade privat unterwegs.

    Ne "privat" reicht nicht, du musst einen triftigen Grund haben. Aber, wo kein Kläger auch kein Richter. Aber wenn dich einer nicht leiden kann, zegt er dich jeden Sonntag an wenn du losfährst.

    Bleibt nur, jedes mal in den Wald zu fahren und ne Baumscheibe abzuholen! :D

    Brennholz benötigt man immer!

  • Ich war an Himmelfahrt ganz erschrocken, wie viele LKW (also Sattelzüge) ich auf den Straßen gesehen habe, auch uneilige Sachen wie Holztransporter. Scheint, als würde es sich lohnen, es drauf ankommen zu lassen. Und beim Jimny kannst du ja immer behaupten, du bist gerade privat unterwegs.

    Es gibt bei den Großen Ausnahmen für Blumen und verderbliche Waren.

    Manche sind auch aus Termingründen (fester Liefertermin, der anders nicht einzuhalten ist, oder man muss zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zug, bzw. ein Schiff erreichen) mit einer kostenpflichtigen Sondergenehmigung unterwegs.


    Wer ohne Ausnahme/Ausnahmegenehmigung von der Rennleitung erwischt wird, der/die/das muss bis 22 Uhr ohne Ladepapiere stehen bleiben und ein Ticket für Fahrer und Firma kommt on top!

  • "Nein, Herr Wachtmeister, ich habe keine Genehmigung, denn ich fahre diesen Anhänger Gastrassenrohre ganz privat von Stettin nach Bitterfeld." (falls man die kostenpflichtige Sondergenehmigung nicht rechtzeitig bekommen hat)

  • Ich war an Himmelfahrt ganz erschrocken, wie viele LKW (also Sattelzüge) ich auf den Straßen gesehen habe, auch uneilige Sachen wie Holztransporter. Scheint, als würde es sich lohnen, es drauf ankommen zu lassen. Und beim Jimny kannst du ja immer behaupten, du bist gerade privat unterwegs.

    Ne "privat" reicht nicht, du musst einen triftigen Grund haben. Aber, wo kein Kläger auch kein Richter. Aber wenn dich einer nicht leiden kann, zegt er dich jeden Sonntag an wenn du losfährst.

    Bleibt nur, jedes mal in den Wald zu fahren und ne Baumscheibe abzuholen! :D

    Brennholz benötigt man immer!

    Nö nicht unbedingt ...dann braucht der nicht zu erzählen dass er ein NFZ hat . Viele sind so blöd und denken NFZ sind richtige LKWs z.b. VW Bulli Kastenwagen. Viele denken der Jimny (NFZ) sei ein PKW . :)... einfach dunkle schreiben kleben und gut ist es. Da kann der nicht sehen ob das ein Nutzfahrzeug ist.

  • Wie sieht es den eigentlich aus mit Kontrollen der BAG...die stehen hier bei uns an allen Ecken.


    Normalen PKW's können die nichts....aber wie sieht es beim NFZ aus?


    Die könnten sich ja theoretisch auch aufs Trenngitter einschiessen, wenn es verändert wird, z.B. wegen Steuerhinterziehung?

  • "Nein, Herr Wachtmeister, ich habe keine Genehmigung, denn ich fahre diesen Anhänger Gastrassenrohre ganz privat von Stettin nach Bitterfeld." (falls man die kostenpflichtige Sondergenehmigung nicht rechtzeitig bekommen hat)

    ....und tschüss ( weiter fahren ! ):D:D:D

  • Wie sieht es den eigentlich aus mit Kontrollen der BAG...die stehen hier bei uns an allen Ecken.


    Normalen PKW's können die nichts....aber wie sieht es beim NFZ aus?


    Die könnten sich ja theoretisch auch aufs Trenngitter einschiessen, wenn es verändert wird, z.B. wegen Steuerhinterziehung?

    ich frage mal einen Polizisten morgen, den kenn ich gut. Der könnte mir das mal erklären.

  • Mein Pick Up, Zugelassen als LKW offener Kasten bis 3,5t zgg, besteuert als LKW bis 1t Ladung und NICHT zur gewerblichen Güterbeförderung zugelassen kann ganz normal an jeden Sonn und Feiertag gefahren werden.


    Nur Anhänger, das geht nur zu Sportzwecken oder Camping, jeder Anhänger zur beförderung von Lasten,das kann von der Rennleitung teuer oder sogar weiterfahrt untersagt werden.

    Ob der Nutzi nun erkannt wird oder nicht muss jeder selber mit sich ausmachen