Sitzschienenverlängerung -TÜV + Eintragung beim Landkreis - jetzt " Behinderte"

  • Der TÜV will wohl nicht zugeben, dass er Murks gemacht hat und beharrt auf seinem unsinnigen Standpunkt. Solange die Sitze nicht immer so weit hinten sind,
    dass Normalos nicht mehr in der Lage sind, das Lenkrad zu erreichen,
    gibt es ja wirklich keinen sachlichen Grund für irgendwelche Einschränkungen.
    Der Prüfer ist wohl selber etwas "behindert" oder leidet an einer Umbauphobie und wollte Dir eine reinwürgen.
    Da hilft wohl nur ein anderer Sachverständiger, der es als normal ansieht, dass ein etwas längerer Europäer eine andere Sitzposition braucht als ein Durchschnittsjapaner und wenn der Sitz nicht weit genug verschiebbar ist, eben die Sitzschienen "verrückt" werden müssen.
    Frag doch mal bei alternativen Prüfdiensten nach, ob die da ein Problem sehen.
    Nur nicht locker lassen! Andere haben es auch geschafft!

    Nichts ist gut außer dem guten Willen. (Immanuel Kant)

    2 Mal editiert, zuletzt von ThomasM ()

  • wenn ich sowas beim Händler machen lasse und danach solche Papiere in die Hand gedrückt bekäme,
    bekäme der Händler diese aufn Tisch geflackert,
    da soll ja wohl der sich drum kümmern!


    Wenn er Dir eine "normale" Eintragung versprochen hat und Du eine "Behinderten-Eintragung" von ihm geliefert bekommst ist das Müll und er muss schauen wie er aus der Geschichte wieder raus kommt!
    (und wenn ers Rückbaut und erneut eintragen lässt, ......egal wie, aber da sollte er schon zusehen dass er das geregelt bekommt!)

    Driveshaft & U-Joint Service
    1997 Jeep Grand Cherokee ZJ

  • Mal dumm gefragt: Wenn mann sich nun solche Platten anfertigt und einbaut, was passiert dann, ohne Eintragung? Verliert man den Versicherungschutz? Straftat? Ordnungswiedrigkeit? Leichtsinn bis Selbstmord? Wo liegt das Problem, wenn ich mein Auto mit einem Klapphocker fahren will?

  • Die Sitze bzw. Sitzschienen fixieren dich in Zusammenarbeit mit dem Anschnallgurt im Auto. Solltest du also einen Unfall haben und die Sitze nicht oder nicht richtig befestigt sein, fliegt du unkontrolliert durchs Auto und die Sicherheitssysteme (Airbag, Knautschzonen, etc) wirken nicht mehr oder gefährden dich sogar, weil du dich nichtmehr dort befindest, wo du dich befinden hättest befinden sollen.
    Ohne Eintragung erlischt die Zulassung (weil Veränderung der Sicherheitssysteme des Fahrzeuges) und somit deine Versicherung. Straftat oder OWI wirds ohl nicht sein, weil du außer dir selbst niemanden gefährdest.

    It's a Jimny thing...you wouldn't understand.


  • Gibt es dafür Wissenschaftliche Erkenntnisse ? oder eine Vermutung? Es gibt ja auch welche mit ABE also so, dass sie eintragungsfähig sind. Aber auch die Eintragung ändert ja nichts daran, dass

    Zitat

    die Sicherheitssysteme (Airbag, Knautschzonen, etc) wirken nicht mehr oder gefährden dich sogar, weil du dich nichtmehr dort befindest, wo du dich befinden hättest befinden sollen.


    irgendwo ist das ja dann komisch.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

    Einmal editiert, zuletzt von Werner71 ()

  • na das das alles so ist, wie du sagst...das alles explodiert und zu asche zerfällt...(habs jetzt etwas abgekürzt)

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • Es gibt eine Rechtsnorm, die sich hierauf ausdehnen läßt und die in jedem Fall bei einem Unfall heranzogen wird, wenn selbstgebastelte Sitzschienen im Spiel sind und die nicht halten wie sie halten sollen:


    In der StVZO findet sich im Paragraph 19 unter (2) folgender Satz:


    Zitat

    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • [...]


    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    • [...].


    Und der Verlust der BE bei gleichzeitigem Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr kommt ein Rattenschwanz an anderen Sachen auf Dich zu (Fahren ohne BE, Versicherungsschutz etc.)


    Aber es muß nicht mal zu einem Unfall kommen. Der Klassiker ist die Polzeikontrolle, bei der (warum und wieso auch immer - völlig egal) dem freundlichen Beamten die Sitzkonsole "komisch" vorkommt, weil es nach Selbstgebastel aussieht. Im Fahrzeugschein findet sich kein Hinweis, es gibt keine ABE etc. Was macht der gehorsame Beamte?

    • Er schickt Dich auf dem kürzesten Weg zum TÜV und die kratzen Dir die Plakette runter, wenns denen nicht gefällt oder
    • er legt aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug sofort still bis Du den Nachweis erbringst, daß die selbstgebaute Lösung den Anforderungen entspricht.

    Wissenschaftlich genug?

  • Bei Seriensitzen oder eingetragenen Sitzen ist die Sache ja in Ordnung, weil Befestigung und Dimensionierung passen. Aber wenn du z.B. mit unterdimensionierten Selfmade-Schienenverlängerungen rumkurvst, frontal mit ordentlich Geschwindigkeit wo draufschepperst, die Verlängerungen abreißen, der Sitz nach vorne klappt und dann der Airbag auslöst- Gute Nacht...


    Nur mal so als ein Beispiel, da gibts unendlich viele Szenarien, die eintreten können.

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  • Nein wissenschaftlich eigentlich nicht genug...das hat mal irgendjemand so festgelegt. Genauso wie mit der Werbung von Carglas, das hat sich so verinnerlicht, das das alle glauben, das alles durch den STeinschlag sofort auseinander fällt, ohne aber Technisch überhaupt Bescheid zu wissen. AUsserdem fehlt mir der Bezug zu...andere Verkehrsteilnehmer gefärden....das tuh ich mit der Sitzschienenverlängerung doch nicht oder?

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • Mit dem EIntragen und dem rechtlichen ist ja nebensächlich...ich mein ja die Horrorszenarien...

    2 slow 4 you :p

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  • Es geht nicht um andere Verkehrsteilnehmer. Es geht um Verkehrsteilnehmer, um jeden, auch um Dich und mich.


    Nehmen wir an, jemand verbaut Sitzschienenverlängerungen. Dann wird dieser jemand, wenn die ausreichend dimensioniert sind, beim freundlichen Prüfingenieur keine Probleme haben, eine Eintragung zu erhalten.


    Und nehmen wir mal an, jemand verbaut billiges Lochblech, bei dem bei der nächsten Vollbremsung der Sitz samt Fahrer durch die Scheibe fliegt, dann darf man durchaus von einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern sprechen. Und damit erlöscht auch die BE und das trägt auch kein TÜV-Mensch ein.


    Hier gehts nicht Werbung von Carglass, auch nicht um eine kleine Offroadschaufel am Heck oder einen Unterfahrschutz unterm Jimny, sondern um die Sitze. Und die sollten schon da bleiben wo sie sind. Und schlußendlich muß jeder selbst wissen, ob er die einträgt oder nicht. Tut er es nicht und sind die stabil genug, dann riskiert man halt im schlimmsten Fall eine verweigerte Plakette, einen Mängelschein oder eine vorübergehende Stillegung. Aber muß man sich den Streß wirklich antun?


    Wie heißt es so schön? "Das kann mir doch nicht passieren." oder "Mich kontrolliert eh keiner." "Das sehen die eh nicht." etc.

  • ja, wir sprechen jetzt von endsprechend dimensionierten Verlängerungen!!!! Das ich da nicht auf einen Pappkarton sitze ist klar....aber dennoch ist ja nicht erwissen, dass durch den weiter hinten liegenden Sitz die airbags nicht funktionieren sollen oder sogar schädigen...ich kann ja den sitz auch so nach hinten stellen, die lehne so dass der Kopf (wofür der Airbag dann ist) weiter von mir weg ist...so wie er mit Sitzschienenverlängerung wäre....oder die Sicherheitsgurte unwirksam werden....wir sprechen hier ja von 5-6cm die der sitz weiter hinten ist und nicht 2-3 meter.

    2 slow 4 you :p

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  • Wenn sicherheitsrelevante Bauteile verändert werden kann tatsächlich die Zulassung erlöschen..
    Eine Ordnungswidrigkeit ist das auf jeden Fall, wenn man mit einem Fahrzeug ohne gültige Zulassung erwischt wird.
    Da für ein Fahrzeug ohne Zulassung auch die Basis für die Versicherung entfallen ist,
    fährt man gleichzeitig auch ohne gültigen Versicherungsschutz.,
    was ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist,


    Das Bußgeld, das man abdrücken muss, wenn einem Uniformierte begegnen,
    ist noch eine vergleichsweise harmlose Folge.


    Wirklich ernst wird es, wenn man ohne gültige Zulassung und ohne
    gültige Versicherung in einen Unfall verwickelt wird.
    Da braucht man dann einen hevorragenden Rechtsanwalt und einen
    hervorragenden Gutachter um dem Gericht nachzuweisen, dass
    der umgebaute Sitz auch wirklich nichts mit dem Unfall zu tun hat.
    Im günstigsten Fall bleibt man dann auf seinem eigenen Schaden sitzen.
    Es ist dann auch egal, ob es ein selbst umgebauter Sitz ist, ein
    Klapphocker oder eine Bierkiste.
    Es geht auch nicht darum, dass man sich selber gefährdet,
    sondern wenn durch den Umbau das Fahrzeug nicht mehr
    ordnungsgemäß bedient werden kann, auch andere gefährdet werden.
    Dafür reicht es, dass auch nur die Vermutung besteht.


    Summa Summarum, vom TÜV nicht genehmigte Umbauten haben
    auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen.

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  • Die Airbags lösen schon aus, mach Dir da keine Sorge. 5 cm weiter hinten sind kein Weltuntergang. Aber erklär' das mal einem übereifrigen Beamten nachts um halb eins auf dem Nachhauseweg, wenn nix im Schein steht.

  • ja, das kenne ich die Technische Schulung unserer Verkehrsbeamten...darum der drift zu Carglas, wo man mir weis machen wollte, das durch den STeinschlag die Scheibe rausfällt, wenn ich weiter fahren würde...ABER meine Scheibe war verklebt, die wäre nur weiter eingerissen sonst wäre nix passiert...
    Ich sage das jetzt zu den Beamten...wenn ihr keine Ahnung habt, dann müsst ihr Bäcker oder Fleichfachverkäufer werden oder Hausmeister.


    Selbstverständlich habe ich Beschwerde bei der Zuständigen Behörde eingereicht und nie wieder was von gehört:mrgreen:

    2 slow 4 you :p

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    Einmal editiert, zuletzt von Werner71 ()

  • Laut Bau und Betriebsvorschrift fallen Sitze , Sicherheitsgurte , Rückhaltesysteme , Rückhalteeinrichtungen unter Paragraph § 35a . Bei Veränderung derer Erlicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges .