Probleme mit Eintragung Reifen Grabber AT2 205/75R15

  • Man braucht übrigens nicht unbedingt einen Rollenprüfstand um den Tachonachweis zu erbringen. Das kann auch elektronisch, durch Abgreifen des Signals und einer kurzen Fahrt, nachgewiesen bzw. überprüft werden.
    So was können Werkstätten, die sich mit LKW Tachographen oder mit Taxi Zählern auskennen.



    In Stuttgart würde ich hier mal nachfragen:


    Kienzle Automotive GmbH
    Kesselstraße 44
    70327 Stuttgart Tel. 07 11 / 4 09 68-0


    Öffnungszeiten


    Mo - Do 07:30 - 16:30
    Fr 07:30 - 15:15


    http://www.kienzle.de/k_standorte.html

    ...das kannst du schon so machen, aber dann isses halt KACKE!

  • Habe ich, die sagten mir auch, sie können das nicht tun, weil Allrad. Auch als ich erwähnte, dass es Zuschaltbar wäre, hieß es, das Signal würde an der Vorderaschse abgenommen, ich bräuchte nen Allradprüfstand.
    Dass das ja offenbar nicht der Fall ist, wusste ich da natürlich noch nicht.

  • Frag doch mal nach bei welchem Auto heutzutage das Tachosignal von der Achse abgenommen wird - mir fällt spontan keines ein...
    Das ist doch nur mehr im Zweiradbereich üblich.


    lg Bodo


    PS: wenn einer partout nicht will findet sich immer eine Ausrede :maulkette:

  • Ich hoffe ja, dass ich das nicht mehr muss. Entweder die wollen kein Geld verdienen, oder sie wissen es nicht besser. Ich kann es nicht einschätzen, bin da Laie. Sobald ich meine Bestätigung vom ADAC habe fahre ich da hin und lass mich mit dem Arsch draufstellen.

  • Also bei mir ging das problemlos. Kabel dran, Messung starten und Ergebnis - bezahlen - fertig. (Ich fahre auch den Jim Knopf)


    So unterschiedlich kann anscheinend der Kenntnisstand von Technikern sein...

    ...das kannst du schon so machen, aber dann isses halt KACKE!

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  • Hallo Buben und Mädchen,


    wenn das was Jimnyaut bezüglich der Aussagen diverser "Flachbetriebe" zur Tachoprüfung auf einem Rollenprüfstand hier postet auch nur zur Hälfte stimmt, empfehle ich diesen Betrieben ihren gerahmten "Meisterbrief" von der Wand zu nehmen und bei der Innung abstauben zu lassen, bevor sie gerichtlich dazu verpflichtet werden. Und solche Betriebe dürfen an Bremsen schrauben ....


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Wir wollen jetzt nicht zu sehr schimpfen. Welche Aussagen ich schon in meiner Branche von Kollegen hörte... :maulkette: Ich glaub das ist überall gleich. Und wer weiß wer da am Telefon sitzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jimnyaut ()

  • Ich hätte auch gesagt, dafür das die da jeden Tag Geld verdienen, machen manche Leute keinen allzu guten Job. Hatte solche "Experten" auch schon vor der Nase.
    Problem ist halt, wenn er dir erzählt, das ist ein Allradler also muss der auf nen speziellen Prüfstand und du sagst, das ist eigentlich ein Hecktriebler und er soll mal seinen Job richtig machen, dann kriegst du die Reifen auch nicht eingetragen.


    Immer Mensch bleiben.

  • Hallo
    Wen dir Schwäbisch Gmünd nicht zu weit weg ist, dann kenne ich einen Tüv Prüfer der es ohne Tachoüberbrüfung mit Navi einträgt. weiteres aber nur über PN.
    Gruß von einem der 215/15 225/75 15 225/70 15 eingetragen hat. Das ganze ist doch alles Auslegungsache.

    Ein Schiff, das im Hafen liegt, ist sicher. Aber dafür werden Schiffe nicht gebaut

  • Der Bosch-Dienst macht das normalerweise ohne Probleme,mann leidet halt
    ein wenig mit wenn das Auto so getreten wird.Am Ende gibts den Prüfbericht
    Eintragung war eine Sache von ca10min bei der DEKRA und dann nach Hause.

  • Es ist soweit, ich hab die Eintragung. Aber ganz einfach war es nicht.


    Montag beim ADAC gewesen. Der kannte sich sogar aus und fuhr den Wagen gleich auf den Rollenstand. Dabei hat er noch ne Bemerkung gemacht, warum sich die Prüfer denn da so anstellen würden. Ergebnis: ca. 2km/h weniger auf allen Geschwindigkeiten.


    Ich so: Dann fahr ich jetzt kurz zur Dekra und lass das eintragen. Vor dem Tor geparkt und kurz darauf kam schon ein Prüfer raus. Ich ihm das Teilegutachten und die Tachoprüfung in die Hand gedrückt. Dann ging er rein. Kurze Zeit später raus und wollte die Fahrgestellnummer sehen. Dann ging er wieder rein. Kurze Zeit später raus und teilte mir mit, er DÜRFE dies nich eintragen, da die ABE Nummer vom Teilegutachten nicht mit der Nummer vom Auto übereinstimmt. Ich dann, ja klar, da gabs ja ein paar Facelifts dazwischen und der Prüfer bei dem ich vor ein paar Wochen war, hätte es eingetragen, er wollte nur eine Tachoprüfung. Ne, er DARF ES DEFINITV NICHT. Leider war der Kollege von damals wohl nicht da, der hätte sich bestimmt an mich erinnert.


    Ich wutentbrannt zum TÜV gefahren und habe so lange geheult bis ich ein Prüfer sprechen konnte. Habe ihn die Papiere gezeigt und hat gesagt, das er die Aussage von dem Dekra Typen zwar nachvollziehen kann, aber er das dennoch eintragen hätte dürfen, da der vordere Teil der Nummer ja stimmt. Er hätte jetzt aber keine Zeit mehr, ich solle n Termin ausmachen.
    Termine natürlich nur wieder an ungünstigen Zeiten oder in 2-3 Wochen. Hab dann wieder rumgeheult und durfte dann am nächsten Tag gleuch morgens erscheinen. Nach ein wenig warten fuhr ich dann in die Halle. Es war zwar n anderer Prüfer, der sich wirklich alles angeschaut hat, selbst die Verschränkung, aber er sah schlussendlich kein Problem darin. ADAC Beiitag + 80 € TÜV hinter mir, aber es ist geschafft.


    :yay:

  • Cool. Dann weiß ich ja, worauf ich mich einstellen darf.
    Höchstinteressant zu sehen, mit welcher Willkür beim TÜV gearbeitet wird, da ja anscheinend kaum einer weiß, was er wirklich darf und was nicht.

  • Mein Händler hat jetzt die Reifen bestellt und mich gleich vorgewarnt, das es ne Tachoprüfung geben wird und gegebenenfalls eine Tachoangleichung, womit die Serienreifen nicht mehr gefahren werden dürften.
    Kostet halt alles hier nen Fuffi und da nen Hunni, aber er macht nicht den Eindruck, das die Eintragung scheitern könnte.
    Drückt die Daumen, ich schätze, nächste Woche weiß ich mehr.


    Hab wahrscheinlich einen taktischen Fehler gemacht. Hab für den Winter die Cooper Weatermaster in 215/75 geordert, das wird alles glatt gehen.
    Allerdings hab ich gleich Sommerreifen mit bestellt, falls ich im Winter doch noch nach Langenaltheim fahren und weil ich die eh im Keller lagere. Das wären dann die Hankook Dynapro MT. Ich hoffe, die tragen nicht zu sehr auf. Hab hier ja schon oft gesehen das verschiedene Durchmesser +/- 8cm bei gleichen Reifenmaßen keine Seltenheit sind.

  • Tachoangleichung wird bei den Grabbern in Größe 205/75 und wohl auch bei 215/75 nicht nötig sein, bei mir waren es noch 2-3 km/h Toleranz bei ersterer Größe. Hat bislang auch nochniemand berichtet. Bei anderen Reifen kann das natürlich anders aussehen.

  • Tachoangleichung wird bei den Grabbern in Größe 205/75 und wohl auch bei 215/75 nicht nötig sein, bei mir waren es noch 2-3 km/h Toleranz bei ersterer Größe. Hat bislang auch nochniemand berichtet. Bei anderen Reifen kann das natürlich anders aussehen.


    Ich fahr die Grabber in 205/75, Tachoangleichung war nicht nötig, aber prüfen mußt du es halt lassen und das kostete damals nen Fuffi.

  • Naja, wenn man davon ausgeht das die Reifendimensionen der Realität entsprechen, dann ist die Differenz zwischen 205/70 und 215/75 nicht mal 4 cm im Durchmesser. Das entspricht knapp 5% mehr Abrollumfang und genau -5% Geschwindigkeitsabweichung.
    Hab es aber noch nie erlebt, das Autos unter +5 bis 10% auf dem Tacho hatten.
    Kann man ja dank des Handys ganz gut prüfen.

  • Kleines Update. Hab noch nichts offizielles, aber mein Würfel steht mittlerweile mit diesen Puschen auf dem Hof:

    Weiß nich, ob der TÜVler schon da war, aber es sieht schon mal verdammt gut aus :)

  • Es ist sogar vorgeschrieben dass in Neuwagen Tachos ab Werk mindestens 5% mehr anzeigen .


    Sorry - ganz so stimmt das NICHT.


    Laut UNR 39 heisst der genaue Wortlaut wie folgt:


    Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 5.2.5 für die Prüfung angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:


    0 < (v1 - v2) < 0.1 v2 + 4 km/h


    Aussage unserer Homologation (vereinfacht):
    0-7% Mehranzeige sind tolerierbar, weniger aber nie.


    5% Abweichung ist bestenfalls bei italienischen Produkten "vorgeschrieben" ;)


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?