Nebellicht - Fernlicht - "Wechselschaltung"

  • Hallo,
    es ist mir gestern erst aufgefallen. Ich habe ja zuschaltbare Fernscheinwerfer - ordetnlich mit einem Relais je Scheinwerfer verdrahtet, geschaltet von einem Kabel am Scheinwerfer nach Forumsanleitung. Funktioniert perfekt und ist auch so erlaubt. Nun ist mir gestern aufgefallen, dass das serienmässige (!) Nebellicht vorne anbleibt, wenn ich auf Fernlicht schalte. Nach meiner Erinnerung muss das NEbellicht ausgehen, wenn man Fernlicht einschaltet. An meiner Zusatzinstallation kann es nicht liegen, weil der Effekt ja auch auftritt, wenn ich die Zusatzleuchten abschalte und die Nebelleuchten sind serienmässig.


    Dürfen also heute Nebellicht und Fernlicht gleichzeitig leuchten oder ist da was kaputt?
    Was?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Gruss
    Heinz

  • Meine vom Boschdienst nachgerüsteten Nebelscheinwerfer am Fox leuchten auch bei Fernlicht.
    Ich wüßte jetzt nicht, warum die ausgehen sollten, wenn da Fernlicht eingeschaltet wird. Gerade da sollte man doch niemand blenden können...


    Nachtrag: Ich hab mal Tante Google bemüht, es war nachzulesen, Fernlicht und NSW dürften nicht zusammen leuchten, am Ende bin dann bei §52 Absatz 1 Satz 3 StVZU gelandet:


    Zitat

    Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.


    Sprich: solange die NSW nicht zu weit von den Seiten entfernt eingebaut wurden, dürfen die sehr wohl zusammen mit dem Fernlicht leuchten.


    flo

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    Spielwiese: Hohenloher Ebene im Kreis SHA und KÜN

    Einmal editiert, zuletzt von grossing ()

  • An meinem Skoda ist es auch so serienmäßig, daß die Nebler anbleiben!


    Darauf haben früher immer die TÜV-Prüfer in Darmstadt (waren eh dort alles unfähige Luschen) so drauf rumgeritten bis zum Erguß, bin 2x ohne Plakette heimgefahren, dann hat eine Vertragswerkstatt das erledigt und siehe da, keine Beanstandung!
    Was ich alles mit einem serienmäßigen Peugeot 205 GTI mir hab anhören müssen bei TÜV und KÜS, da wäre schon ein Buch drauß geworden.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17


  • Hallo Grossing,


    und was hat die Anbauposition der Nebelscheinwerfer jetzt mit deren Schaltung zu den Fernscheinwerfern zu tun? In dem von Dir zitierten Gesetzestext ist von ABBLENDLICHT die Rese, also vom normalen Fahrlicht. Und das bedeutet eigentlich nur, dass das Abblendlicht zusammen mit den Nebelscheinwerfern leuchten muss, wenn Du die Nebelscheinwerfer direkt neben das Kennzeichen (Nummernschild) geschraubt hast.


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Zitat

    dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können


    Dieses "nur" kann man in verschiedenen Richtungen auslegen:


    - es darf nicht alleine mit dem Standlicht leuchten
    - es darf nicht zusammen mit dem Fernlicht leuchten
    - die beiden oberen zusammen


    flo

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  • Hallo Grossing,


    dass sie (die Nebelscheinwerfer) nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können (bei einer Montage bei der die Lichtaustrittsfläche mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist):
    - die Nebelscheinwerfer dürfen nicht alleine mit dem Standlicht leuchten - das Abblendlicht muss auch brennen, da der entgegenkommende Verkehr sonst ein schmäleres Fahrzeug vermuten könnte - und dann "passt" es eventuell nicht.


    Von Fernlicht und/oder "oberen" steht da nichts!


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Vielleicht verstehe ich das "nur" etwas falsch, jedenfalls würde ich davon ausgehen, daß es genau genommen auch für Fernlicht gilt, wenn die NSW zu weit innen montiert sind.
    Ob das in irgendeiner Form irgendjemand interessiert (Polizei, TÜV, wenauchimmer) ist eine andere Geschichte


    flo

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  • Mir isses recht egal, beim letzten TÜV hat es niemand interessiert und solange ich meine Ruhe habe...


    flo

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  • Hallo,
    es ist mir gestern erst aufgefallen. Ich habe ja zuschaltbare Fernscheinwerfer - ordetnlich mit einem Relais je Scheinwerfer verdrahtet, geschaltet von einem Kabel am Scheinwerfer nach Forumsanleitung. Funktioniert perfekt und ist auch so erlaubt. Nun ist mir gestern aufgefallen, dass das serienmässige (!) Nebellicht vorne anbleibt, wenn ich auf Fernlicht schalte. Nach meiner Erinnerung muss das NEbellicht ausgehen, wenn man Fernlicht einschaltet. An meiner Zusatzinstallation kann es nicht liegen, weil der Effekt ja auch auftritt, wenn ich die Zusatzleuchten abschalte und die Nebelleuchten sind serienmässig.


    Dürfen also heute Nebellicht und Fernlicht gleichzeitig leuchten oder ist da was kaputt?
    Was?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Gruss
    Heinz


    Hallo Manfred,
    wäre es mir egal, hätte ich nicht gefragt.
    Gruss
    Heinz

  • Hallo Lostsamurai,


    mein bissiger Kommentar bezog sich direkt auf:



    Mir isses recht egal, beim letzten TÜV hat es niemand interessiert und solange ich meine Ruhe habe...


    flo


    nachdem er eine Grundsatzdiskussion über die Bedeutung und Auslegung des Wortes NUR in Verbindung mit der elektrischen Schaltung, Bedienung und Anbringung von Scheinwerfern an der Vorderseite von Kraftfahrzeugen geführt hatte.


    Dass Du aus Interesse gefragt hast habe ich schon Deiner Fragestellung entnommen. Leider habe ich es versäumt vor meinem Kommentar das fragliche Zitat einzubinden und bin Dir da offensichtlich unbeabsichtigt auf einen Fuß getreten. Ich gelobe Besserung im Zitieren.


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Die Beleuchtung eines Fahrzeuges ist in der STVZO geregelt, der §52 behandelt Nebelscheinwerfer. Eine gute Übersicht ist hier auf dieser Seite zu sehen: http://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm#A4


    Die Vorschrift, dass Nebelscheinwerfer nicht mit dem Fernlicht zusammen leuchten dürfen und dieses technisch zu verhindern ist (der Minuspol des Schaltrelais wurde an den Fernscheinwerfern/Plus angeschlossen und bekam so sein Bezugspotential), entstammt einer nicht mehr gültigen STVZO, bzw. EG-Zulassungsvorschrift. Diese Vorschriften gelten immer noch für Fahrzeuge die während des Gültigkeitszeitraumes zugelassen wurden. Leider ist das auch bei den Prüforginasationen nicht immer als aktuelles Wissen bekannt.


    Die die Beleuchtung betreffenden Paragraphen findet ihr zur Lektüre übrigens hier: http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm