Ändert sich der CO2-Wert (WLTP) bei Umrüstung auf die 215/75/15 Reifen?

  • Durch das Lesen und die vielen Bilder bin ich auch sofort begeistert von der anderen Reifendimension gewesen.

    Ich möchte sofort die Yokohama Geolander AT G015 in 215/75/15 fahren. Leider war der erste Versuch beim TÜV nicht erfolgreich, sprich keine Abnahme.

    Bevor ich jetzt noch weitere Stationen abklappere, denke ich darüber nach, das Teilegutachten von SGS zu erwerben.


    Generell habe zu diesem Umbau noch einige Fragen:


    Ist dieses Gutachten beim Kauf speziell an mich oder an mein Auto gebunden?

    Ist dieses Gutachten an eine konkrete Reifenmarke gebunden oder kann ich danach munter zwischen Yokohama, Grabber oder BF Goodrich wechseln?


    Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob diese Änderung, die dann im Fahrzeugschein und ? Fahrzeugbrief ? vermerkt wird, einen nachträglichen Einfluss auf die zu zahlenden Steuern hat? Stichwort WLTP.


    Freue mich über eine Antwort.


    Vielen Dank!

  • Habe es gekauft. Es bezieht sich nur auf die Reifengröße 215er und 205er und ist nicht an eine Person oder an ein einzelnes Fahzeug (Kennzeichen/Fahrgestellnummer) gebunden. Es wird nur eine Änderung des Fahrzeugscheins angestoßen. Nein die Steuer änder sich nicht.


    PS: Tachoüberprüfung/Angleichung (eine Auflage des Gutachtens!) war aber nur sehr zäh weg zu diskutieren. Tachoabweichung ist aber noch im grüner Bereich. Eine GPS-Fahrt die ich ihm angeboten hatte wollte er (TÜV Nord Berlin) aber nicht akzeptieren. Bestand auf ein Überprüfungsprotokoll. Nach langer Diskussion war er aber so genervt das er es dann am Ende ohne gemacht hat.


    bugqaw32.jpg


    Gruß

    Gerd

  • Hallo Gerd,


    danke für die ausführliche Antwort. Da steht mir also wohl trotz eines Gutachtens noch einiges bevor :(

    Wenn es schon eine Auflage des Gutachtens ist... dann ist man trotzdem noch abhängig vom Willen des Prüfers.


    Das was ich heute bereits erleben durfte macht da nicht gerade Hoffnung.


    Gruß


    Andreas

  • Ich mach Dir mal Hoffmung: viele andere haben es ja auch ohne Terz geschafft. Hast Du genügend Abnahmestellen bei Dir. KÜS/ Drekra etc.? Einfach hausieren gehen. Kosten erstehen nur, wenn die korrekte Abnahme schriftlich bestätigt wurde. Das Gespräch davor ist noch kostenfrei:). Mach doch ein Video Tacho/Handy-GPS Geschwindigkeit, vielleicht hilft das.

  • Den TÜV in meinem Wohnort besuche ich morgen früh. Kann die GTÜ solche Abnahmen auch machen?

    Der Schmerz ist riesengroß... Jetzt ist das Ding endlich da, alles fertig... Der TÜV-Besuch, der vorher angeblich bereits angestimmt war, verhindert nun die Übernahme.


    Wenn das Gutachten nicht personen- oder fahrzeuggebunden ist, könnte sich das Autohaus also dieses Gutachten kaufen und dann für alle Kunden anwenden?

  • Hallo,


    wenn doch eine Tachoangleichung bei 215ern gefordert ist, wo ist denn das Problem dabei?

    Kann das der Suzuki-Händler oder "jemand anders" nicht einfach machen?

    Ein korrekt gehender Tacho ist ja grundsätzlich nicht schlecht ;)


    VG, Olaf

  • So wie ich die Ergebnisse bei Google deute, ist allein für ein Tachoprotokoll ein Rollenprüfstand nötig. Mein Händler hat sowas eher nicht.

    Die GPS vs. Tacho Methode scheint mir sinnvoll aber leider entscheide ich nicht.


    Die Berichte hier im Forum sagen aus, dass bei angezeigten 100km/h auf dem Tacho ca. 97km/h nach GPS anstehen. Für mich wäre das korrekt genug :)


    Nach dem weiteren Versuch morgen früh werde ich erneut berichten.

  • Ich verstehe das so: Das TÜV-Gutachten von SGS ist für den Prüfer im Einzelfall nicht verbindlich, aber sicher ein gutes Hilfsmittel, um ihn im Sinne einer Abnahme zu überzeugen. Natürlich kann das Gutachten eine Tachoprüfung nicht grundsätzlich als entbehrlich darstellen, da es den Tachovorgang des einzelnen Fahrzeugs ja nicht vorweg kennt. Wenn man aber einen Ausdruck eines online-Reifenrechners mitbringt (Abrollumfang mit 215 75 15 ca 1,5% größer als mit Serie 195 80 15) sollte das auch helfen. Ggf mit GPS eine Runde fahren dauert ja auch nur ein paar Minuten und dürfte die Kosten nicht explodieren lassen.

    „Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.“ (Alexander von Humboldt)


    „Es gibt nur ein Rudi Völler.“ (Verfasser unbekannt)

  • Andreas, nimm noch ein Ausdruck von Mayerosch zu Deinen aufgezogenen Reifen mit, damit der Prüfer den Durchmesserunterschied ohne großen Aufwand erkennen kann. Waren bei mir auch nur 1,44%. Die 97km/h real bei Tacho 100 kann ich auch bestätigen! Orginal Reifen Durchmesser: 15 Zoll Felge 25,4mmx15= 381mm plus 2x80% von 195mm=312mm macht 693mm Durchmesser. Die 215er haben meist 703mm Durchmesser.

  • Hallo,

    ich habe schon einige Rad-Reifenkomb. an andernen Fahrzeugen eintragen lassen.


    1. Das Gutachten hilft weiter, denn der Prüfer hat eine Arbeitsunterlage auf der er aufbauen kann.

    2. Es gibt einige Reifenrechner im Netz mit denen man Vergleichsgrößen berechnen kann. Dort wird meisten eine prozentuale Abweichung angegeben. Einfach Berechnung ausdrucken.

    3. Der Prüfer sollte ein aaS ( amtlich anerkannter Sachverständiger ) sein. Diese Prüfer haben einfach mehr drauf und machen auch Einzelabnahmen . Der Prüfer dessen Hauptbeschäftigung Hauptuntersuchungen in der Prüfstelle sind ist meist überfordert, will keine Verantwortung übernehmen oder kennt sich einfach nicht aus oder hat nicht den Ars....in der Hose zuzugeben das er es nicht darf.


    Viele Grüsse

    Micha

  • Genau das Thema "Arbeitsunterlage" kam auf. Er hätte nichts auf das er sich berufen könnte. Er wollte eine Freigabe von Suzuki oder eben ein Teilegutachten... Die 1,5% Abweichung hat er auch erwähnt. Er wüsste nicht was dann das ABS etc. macht... Jeder der das ohne Grundlage eingetragen hätte würde sich auf dünnem Eis bewegen. Im Schadensfall wären sowohl der Prüfer als auch ich dran.

    Eine weitere Diskussion war nicht ansatzweise möglich. Ich habe es als Erfahrung verbucht.


    Eine Vergleichsrechung für die Reifen habe ich für mich im Vorfeld durchgeführt... Ein Rechner meckert, Ergbenis liegt außerhalb der Norm.

    Auf der Seite von Mayerosch finde ich keinen entsprechenden Rechner :/


    Irgendwie wird das schon klappen, hoffentlich.


    Wichtig war für mich zu wissen, dass der Wechsel auf die andere Bereifung nicht zusätzliche steuerliche Nachteile bringt.

  • Ich war bei 7 TÜV's bis die Reifen eingetragen waren. Der Mehrverbrauch ist profilabhängig, in diesem Fall weniger von der Größe. Der Verbrauch an sich großteils fahrerabhängig. Von daher ist eine Steueranpassung praktisch gar nicht durchführbar.

  • Bei Mayerosch werden die Abrollumfänge angegeben. Allerdings sind das theoretische Werte gemäß der Reifendimension. In der Praxis weichen die Umfänge zwischen verschiedenen Herstellern/Reifenprofilen durchaus davon ab. Man kann die prozentuale Abweichung mit Grundkenntnissen über Prozentrechnung und Dreisatz übrigens auch ohne "Reifenrechner" mit dem Taschenrechner ausklamüstern;).

    Die hier geschilderten Erfahrungen mit Umrüstungen auf 215/75 laufen darauf hinaus, dass die Tachovoreilung mit Serienreifen so großzügig ausfällt, dass nach Umrüstung eine Tachoangleichung nicht notwendig ist, weil die Geschwindigkeitsanzeige immer noch höher ist als die tatsächliche Geschwindigkeit. Es gab aber auch Hinweise, dass einige runderneuerte Reifen besonders groß geraten, da kann dann die Meßlatte gerissen werden. Daher ist es durchaus verständlich, wenn das bei der Abnahme kontrolliert wird. Warum einige Prüfer sich zieren, dem GPS zu trauen, ist ein anderes Thema.

  • Einfach weiter suchen, Du findest schon einen fähigen Prüfer. Ich habe auch lange gesucht und musste mir einigen Blödsinn anhören.

    Und keine Sorge, dass ABS macht nach der Umrüstung immer noch genau das was es soll und es wird auch garatiert nie jemand durch die größeren Reifen zu schaden kommen. Nicht einschüchtern lassen.

  • Guten Morgen!


    Aktueller Stand nach 3 Stunden hin und her: GTÜ darf nicht. Der TÜV vor Ort (aaS) macht es auch nicht. Problem wäre der "Impact-Test". Mit Gutachten wäre es mehr oder weniger kein Problem. ABER: Die Bedingungen bzw. Vorgaben aus dem Gutachten müssen erfüllt werden. Wie Leon64 bereits schrieb, ist in dem Gutachten von einer Tachoprüfung/Angleichung die Rede. Auch wenn ich den genauen Wortlaut nicht kenne, lässt der Prüfer sich nicht auf eine GPS-Fahrt ein, sondern würde dann nur mit einem offiziellen Protkoll die Arbeit aufnehmen. :(

  • wenn jeder, der 215/75er eingetragen hat, kundtun würde (spezieller Thread dafür?!) welcher TÜV dies getan hat, sollte sich ein flächendeckendes Netz von TÜV-Stationen auftun, so dass jeder mit dem Wunsch einer Eintragung nur max. 70-80km weit fahren muss und dann sicher ist, dass es klappt.