Rockslider / Rockcrawler / Seitenschutz mit Tritt für Gj

  • Für die Rockslider ohne Trittstufe von Horntools für den FJ gibts auch kein Gutachten und würde auch nicht benötigt, wurde mir mitgeteilt.

    Mit dem TÜV kann ich auch ein Lied singen aus früheren Zeiten, die Fahrwerkseintragung hingegen war sehr entspannt. Ansonsten laß ich eh beim Händler / Werkstatt die HU machen, da gabs bisher kaum Probleme.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Richtig, bei GTÜ war es dann kein Problem. Das Beispiel sollte nur aufzeigen das der gleiche Kittel bei der 8. HU nicht mehr wusste was Serie ist bzw,

    .... Was interessiert mich mein Handeln vor 2,4 oder 6 Jahren. Die Prüfung war übrigens 2019.

  • [...]

    Solange nicht ausdrücklich irgendwo gesetzlich festgelegt ist, daß keine Eintragung notwendig ist, ist der TÜV die Allmacht.

    Eine Sache, die ich auch nicht verstehe - aber isso.

    So, jetzt mal Klartext. Hast Du einen FJ oder GJ? Dann zeige bitte mal ein Foto davon. Und dazu bitte einen Fahrzeugschein (egal von wem) wo ein Rockslider eingetragen ist. Die werden nicht eingetragen, weil sie es nicht müssen. Ist das für Dich so schwer zu verstehen? Du postest hier ständig nur irgendwelches in keiner Weise nachprüfbares Hörensagen aus irgendwelchen anderen Foren oder Google Recherchen, das hier gewiss niemandem weiterhilft weil es keine Substanz hat. Poste bitte mal nachprüfbare Belege für Deine Behauptungen, dann können wir weiterreden. Dein Alter würde mich übrigens auch noch interessieren.

    Wir wollen hier doch nicht streiten wer Recht oder Unrecht hat, sondern Informationen austauschen, also seit doch bitte weiterhin nett zueinander.:* Jeder muss seine Umbauten an seinem Fahrzeug selbst verantworten und entscheiden ob er etwas eintragen lässt oder eben nicht, unabhänig davon ob es Pflicht ist oder eben nicht und selbst ggf. die Konzequenzen tragen.8)


    Ich kann noch nicht mit dem Eintrag im Fahrzeugschein vom GJ dienen, da ich die Schwellerrohre noch nicht gekauft habe, aber kommt noch irgendwann. Aber im Teilegutachten vom TÜV-Nord für die Schwellerrohre steht folgendes:


    "0.Hinweise für den Fahrzeughalter

    Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme

    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

    Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich aner-kannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahmevorzuführen.

    Einhaltung von Auflagen und Hinweisen

    Die unter 3. und 4. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.

    Mitführen von Dokumenten

    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Ände-rungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere

    Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen."


    Wer es jetzt immer noch nicht glaubt kann sich hier das Teilegutachten komplett ansehen.


    Jetzt würde mich ja mal interessieren was in dem Teilegutachten der Rockslider für den FJ genau steht?

    Da der GJ dort ja wohl nicht mit drin steht gilt es für diesen dann auch nicht, aber ein Prüfer könnte es als Anhalt nehmen und damit einen Prüfbericht zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erstellen, sofern dort drin steht das diese erlischt.;)


    Und ich denke nicht das das Material den Unterschied machen soll ob es eingetragen werden muss oder nicht, aber die Materialart ist ja im Gutachten aufgeführt und bei massivem Vollstahl könnte es evtl. jetzt Probleme geben, so wie mit den Frontschutzbügeln. Da sind jetzt nur noch welche aus dünnen Rohren zugelassen und die aus Vollstahl leider verboten worden.;)


    Ich hoffe wir sind jetzt wieder auf der sachlichen Ebene angekommen?

    Wir wollen doch nur Informationen austauschen und niemanden Belehren.:)

  • Zeige man bitte wo dies in der StVZO steht.


    Hersteller/Händler verdienen einfach an einem höherem Umsatz deutlich mehr. Und der TÜV auch zigfach, 1x für das Gutachten/ABE/EBE usw und dann bei jeder Abnahme nach der Montage. Reine Abzocke mit der Angst des unwissenden Endkunden.


    AZVs müssen heute ja auch nicht nach der Montage abgenommen und eingetragen werden. Papiere davon ins Handschuhfach und gut iss.

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • AZVs müssen heute ja auch nicht nach der Montage abgenommen und eingetragen werden. Papiere davon ins Handschuhfach und gut iss.

    Malouk schrieb :

    Mitführen von Dokumenten

    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Ände-rungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.


    Stefan meint : ist ja wohl das gleiche, ob Handschuhfach oder sonstwo.


    Die von Rocky erwähnten Papiere werden bei AZV ( Osten ) oder AHK ( Westen ) eine ABE sein.


    BTW : ist noch gar nicht so lange her das AHK eingetragen sein mussten.

    Einmal editiert, zuletzt von 4mal4stefan ()

  • Die AZV muss aber auch eine E-Prüfnummer haben und im Fahrzeugschein steht "WW.AHK LT.EGTG", wenn beides passt dann kann sie montiert werden und die Montageanleitung/ABE ist mitzuführen.

    Bei der nächsten HU kann der Prüfer die Unterlagen sehen wollen und die korrekte Montage prüfen (muss er aber nicht), eingetragen werden muss sie nicht, da ja ABE.;)

  • um das geht es;) Rest Beitrag #46

    Damit ich keine Zettelwirtschaft mitführen muss die später vlt beim Putzen der Karre durch die Holde verloren geht, lasse ich auch ABE bestimmte Teile in die Papiere eintragen. Die stressfreie Zeit hinterher sind mir diese paar Euros wert. Bügel und Schwellerschutz inklusive, wenn ich es haben wollte.


    DUFTBÄUME UND FLACHBALKENWISCHER VON ALDI AUSGENOMMEN

  • Tja, nur hat sich offensichtlich keiner hier die Mühe gemacht, das Gutachten von Cobra bis zu Ende zu lesen (siehe Seite 6)... ;)

    Die Fahrzeugbreite ändert sich übrigens nicht, da die Kotflügel breiter sind.

    Ich habe hier nie etwas anderes gesagt als folgendes: Vorführung beim Prüfer ist erforderlich, aber Eintragung findet keine statt. Und dabei bleibe ich auch (ganz sachlich!). 8o

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)

  • Tja, nur hat sich offensichtlich keiner hier die Mühe gemacht, das Gutachten von Cobra bis zu Ende zu lesen (siehe Seite 6)...


    Also so, wie Du Dir nach Bestätigung Deiner Auffassung nicht die Mühe gemacht hast weiter zu lesen (siehe Seite 7) ... ? ;)


    So, jetzt mal Klartext. Hast Du einen FJ oder GJ? Dann zeige bitte mal ein Foto davon. Und dazu bitte einen Fahrzeugschein (egal von wem) wo ein Rockslider eingetragen ist. Die werden nicht eingetragen, weil sie es nicht müssen. Ist das für Dich so schwer zu verstehen? Du postest hier ständig nur irgendwelches in keiner Weise nachprüfbares Hörensagen aus irgendwelchen anderen Foren oder Google Recherchen, das hier gewiss niemandem weiterhilft weil es keine Substanz hat. Poste bitte mal nachprüfbare Belege für Deine Behauptungen, dann können wir weiterreden. Dein Alter würde mich übrigens auch noch interessieren.

    Ich habe lange überlegt, ob und wie ich auf Deine Unverschämtheiten eingehen soll.


    2 bereits geschriebene Beiträge habe ich lieber nicht eingestellt.


    Also jetzt mal Klartext :


    * Warum ist für Dich ein Foto meines Fahrzeuges von Belang ?

    Hast Du noch nie einen grauen GJ CF in Serienausstattung gesehen ?

    (die mitgekauften BFG 215er sind aktuell durch die originalen Dueler ersetzt worden)

    Zudem (auch das soll es geben) besitze ich kein Handy mit Fotofunktion und eine Kamera habe ich ebenfalls nicht.

    Vielleicht erstaunlich / ungewöhnlich - aber isso.


    * Was bitte geht Dich mein Alter an ?

    Gibt es hier nach Altersgrenzen gestaffelte Rechte ?

    Darf man bei bestimmten Beiträgen erst ab einem bestimmten Alter teilnehmen ?

    Werden bestimmte Informationen erst ab einer bestimmten Altersgrenze gegeben ?


    * Ich poste jederzeit nachprüfbare Beiträge aus Foren (die ich jeweils benannt habe), in denen ich Mitglied bin oder war, um bereits gemachte, ungute Erfahrungen (ja, auch und gerade von Anderen) zur Verfügung zu stellen.

    Man muß nämlich nicht zwingend jeden Scheiß am eigenen Leibe erleben - schade um vergeudete Lebenszeit und unnötige Kosten.


    * Aussagen / Beiträge, die aus Google-Recherchen stammen, sind generell verlinkt, um überprüfbar / nachvollziehbar zu sein.

    Was ist daran falsch ?


    * Diese Aussagen aus Foren / Netzbeiträgen haben den gleichen Gehalt / dieselbe Substanz wie zB von Dir Geschriebenes.


    Und nun noch zum Schluß : Deine fachlichen Beiträge habe ich immer gerne gelesen, sie waren ausführlich und fundiert.


    Mit Deinen Meinungen muß ich nicht konform gehen - aber das ist ja auch nicht notwendig.


    Ein gewisses Maß an Reibung ist (meiner Meinung nach) für ein Forum lebenswichtig - es führt zu interessanten Diskussionen und ggf. zu neuen Erkenntnissen.


    Beiträge wie der weiter oben zitierte tun dies nicht, sie führen zu Unfrieden, Mißstimmungen und u.U. zu Grüppchenbildung.

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Ok, dann versuche ich jetzt nochmal die von mir offensichtlich in zu starker Kurzform (Entschuldigung dafür) zum Ausdruck gebrachte Kritik in so sachlich wie möglicher Langform neu zu formulieren:


    1. Wir sind uns wohl einig, daß es in diesem Thread um Rockslider- bzw, Rockcrawler mit Tritt für den GJ geht. Im Mittelpunkt stehen dabei die ursprünglich für den FJ gefertigten Rockcrawler von Horntools, die man von zumindest einem Anbieter (den ich aus eigener Erfahrung wirklich nicht empfehlen kann!) für den GJ angepasst bekommen, aber auch selbst entsprechend modifizieren kann. Aber es gibt natürlich auch noch andere Produkte, die gleich passend für den GJ bestellt werden können. Ob die etwas taugen oder nicht, spielt beim Thema hier keine Rolle.


    2. Foren wie dieses leben vom Erfahrungsaustausch und möglichst fundierten Informationen bzw. Fachwissen. Und da gibt es nun mal nichts besseres als Erfahrungen aus erster Hand. D.h. jemand aus diesem Forum hat das passende Auto und hat eine bestimmte Veränderung (in diesem Fall Rockslider) vorgenommen, hatte keine Probleme damit und berichtet darüber (wie es an anderer Stelle des Forums schon andere getan und gezeigt haben).


    3. Hier kommen wir zu meiner Kritik: Aus Deinen Beiträgen war nicht ersichtlich, ob Du überhaupt das passende Auto hast, dafür aber umso offensichtlicher, daß Du selbst niemals Rockslider verbaut hast. Und Deine Beträge bestanden dann aus Zitaten aus anderen Foren, wo weder klar war um welche Anbauteile es da ging, noch warum die Abnahme verweigert wurde. Das kann alles mögliche sein, aber eines ist es gewiß, reines (nicht nachprüfbares) Hörensagen. Nirgendwo wird soviel Müll geschrieben wie im Internet und den sog. sozialen Medien. Wem hier soll das bei seiner Kaufentscheidung helfen?

    Ich verlasse mich in diesem kompetenten Forum lieber auf Erfahrungsberichte und Beispiele aus erster Hand von kompetenten und vertrauenswürdigen Forumsmitgliedern. Deine Beiträge zum Thema Rockslider wurden diesem Maßstab nicht gerecht, Entschuldigung, wenn ich das so klar sage. Bei Themen von denen ich keine Ahnung bzw. eigene Erfahrung habe, höre ich persönlich jedenfalls lieber zu und stelle ggf. Fragen, um von der Erfahrung anderer zu lernen.


    4. Gerade die Rockcrawler von Horntools haben sehr viele FJ Besitzer aus diesem Forum verbaut und mittlerweile auch schon eine Reihe von GJ Besitzern (in der modifizierten Version). Kein einziger von denen hat bisher von Problemen bei der Abnahme berichtet, so wie auch kein einziger berichtet hat, daß er sie hätte eintragen lassen müssen. Abnahme ja, Eintragung nein. Und nichts anderes habe ich hier geschrieben, auch aus eigener Erfahrung.


    So, ich hoffe jetzt ist dann alles geklärt.

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)

  • So , ich hab heut mittag mit meinem TÜV-Sachverständigen gesprochen...

    ...klare Aussage , die Dinger, egal wie sie heissen , müssen n i c h t eingetragen werden...:!:

    ....es sei denn , sie sind breiter als die eingetragene Breite des Kfz...

    ....und hier sind im Falle des Jim die Kotflügel massgebend , nicht einmal die Rückspiegel , das wird in der STVO anders behandelt als in der STVZO...

    ...und glaubt mir , mein Ing. ist ein Geländewagenprofi , der weiss wovon er spricht...;)

  • Tja, nur hat sich offensichtlich keiner hier die Mühe gemacht, das Gutachten von Cobra bis zu Ende zu lesen (siehe Seite 6)... ;)

    Die Fahrzeugbreite ändert sich übrigens nicht, da die Kotflügel breiter sind.

    Ich habe hier nie etwas anderes gesagt als folgendes: Vorführung beim Prüfer ist erforderlich, aber Eintragung findet keine statt. Und dabei bleibe ich auch (ganz sachlich!). 8o

    Braucht man auch nicht, der relevante Teil ist schon vorne aufgeführt :

    Liebe Kinder, für S.O.R gilt :


    Danke Malouk #46


    "0.Hinweise für den Fahrzeughalter

    Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme

    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

    Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich aner-kannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahmevorzuführen.

    Einhaltung von Auflagen und Hinweisen

    Die unter 3. und 4. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.

    Mitführen von Dokumenten

    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Ände-rungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere

    Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen."



    Wer es jetzt immer noch nicht glaubt kann sich hier das Teilegutachten komplett ansehen.




  • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es folgendermaßen:


    1. Wenn ich Schwellerrohre von Cobra an den GJ baue erlischt die Betriebserlaubnis und ich muß mit dem Gutachten vom TÜV-Nord eine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO machen lassen.


    2. Wenn ich die Rockslider für den FJ von Horntools anpasse und an den GJ baue erlischt die Betriebserlaubnis nicht da es ja kein Gutachten dafür gibt, somit brauche ich auch keine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO machen lassen.


    3. Wenn ich zwei Metallrohre aus Vollstahl mir so anpasse und an den GJ montiere das nichts nach außen übersteht erlischt die Betriebserlaubnis nicht da es ja kein Gutachten dafür gibt, somit brauche ich auch keine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 StVZO machen lassen.


    Ich würde ja 2. und 3. glauben wenn mein Fahrzeug irgendwo im Ausland zugelassen wäre, aber in Deutschland glaube ich das nicht.


    Wer hat denn jetzt mal einen Link zu dem Gutachten der Rockslider für den FJ?

  • Ich habe ummodifizierte Rockslider (mit Tritt) vom FJ für den GJ einbauen lassen.

    Geprüft durch Dekra mit Massband und Fotodokumentation.


    Eintragung in Fahrzeugpapiere hat mich 13€ und ne Stunde Wartezeit gekostet.

    Wo ist Euer Problem?

  • Das Gutachten von Cobra ist Müll um es ganz offen zu sagen. Die wollten sich in alle Richtungen absichern und sicherstellen, daß kein Käufer Schwierigkeiten bekommt, was insofern auch löblich ist. Das Cobra-Gutachten widerspricht sich an mehreren Stellen selbst und für diese Anbauteile braucht man es auch gar nicht.

    Und Entschuldigung, alle Deine obigen Rückschlüsse sind falsch. Ein Teilegutachten ist von vorne herein nicht erforderlich, nur eine Abnahme. Ein Link für das Horntools Gutachten für den FJ gibt es meines Wissens nicht. Mir hat Horntoools am Telefon gesagt, daß sie es auf Wunsch an FJ Besitzer zuschicken. Sie haben mir aber auch gesagt, daß es eigentlich nicht gebraucht wird. Und zum gefühlten 10. Mal: Ich habe es jedenfalls auch nicht gebraucht. Der Prüfer hatte keinerlei Bedenken.

    Können wir diese mehr als überflüssige Diskussion jetzt vielleicht abschließen? Hier wird ein Problem diskutiert, das schlicht nicht existiert. Da fallen mir eigentlich nur noch ein Witz und eine Anekdote ein.

    Der Witz stammt aus meiner zweiten Heimat Frankreich und lautet so: Wenn man in den Himmel kommt gibt es da zwei Türen. Auf einer steht "Paradies", auf der anderen steht "Diskussion über das Paradies", da gehen die Deutschen rein.

    Die Anekdote stammt von Lenin, der folgendes gesagt haben soll: Wenn ein Deutscher im Zuge einer Revolution einen Bahnhof besetzen möchte, wird er sich erstmal eine Bahnsteigkarte kaufen. (Die brauchte man damals um einen Bahnsteig betreten zu dürfen)

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)

  • Ich habe ummodifizierte Rockslider (mit Tritt) vom FJ für den GJ einbauen lassen.

    Geprüft durch Dekra mit Massband und Fotodokumentation.


    Eintragung in Fahrzeugpapiere hat mich 13€ und ne Stunde Wartezeit gekostet.

    Wo ist Euer Problem?

    Du hast sie wirklich im Fahrzeugschein stehen?

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)