BlackCat's schwarzer Würfel

  • oh - das tut mir nun wirklich leid 😬🤔😬

  • BlackCat waren die Reifen inkl Spurverbreiterungen nicht bereits schon zuvor drauf?

    Nein!

    Ich habe vorher die AT von Toyo in 215/70R15 gefahren und die sind in der ABE der Oxxo Felgen mit drin.

    Die SPV sollten erst jetzt mit den neuen Reifen und dem Fahrwerk kommen.

    Ich hätte da noch einen Prüfer für Dich wo es klappen könnte.;)

  • Oh man, das ist aber ärgerlich! <X Ich hoffe das geht zeitnah doch noch über die Bühne ohne noch mehr Ärger! :thumbup:

  • Nein!

    Ich habe vorher die AT von Toyo in 215/70R15 gefahren und die sind in der ABE der Oxxo Felgen mit drin.

    Die SPV sollten erst jetzt mit den neuen Reifen und dem Fahrwerk kommen.

    Ich hätte da noch einen Prüfer für Dich wo es klappen könnte.;)

    Danke für die Info!


    Meine Werkstatt versucht am Montag Infos zu erhalten, ob die vom TÜV geforderten Sachen notwendig sind und probiert es dann erneut.

    Ansonsten frage ich mal meinen Offroad-Spezi, ob es bei seinem Prüfer klappen würde und werde es dann erst einmal dort probieren.

    Sollte es wider erwarten nicht klappen, dann werde ich mich bei dir melden.

  • Der Prüfer ist verpflichtet eine Ablehnung zu begründen. Wenn Du die Begründung hast, sollte die Ablehnung also schlüssig sein. Damit kann dann sehr leicht nachvollzogen werden, ob und wie der Zustand behoben werden kann. Steht Dein Reifen beispielsweise über, kann er die Ablehnung so begründen und Du hast die Möglichkeit einen schmaleren Reifen, Felgen mit größerer Einpresstiefe (das Rad muss dann aber noch in allen Lagen frei drehen können) zu nehmen oder den Kotflügel zu verbreitern.


    https://eur-lex.europa.eu/LexU…Vaw0pdliz09POnV3qVT8Q06bi


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Der Prüfer ist verpflichtet eine Ablehnung zu begründen. Wenn Du die Begründung hast, sollte die Ablehnung also schlüssig sein. Damit kann dann sehr leicht nachvollzogen werden, ob und wie der Zustand behoben werden kann. Steht Dein Reifen beispielsweise über, kann er die Ablehnung so begründen und Du hast die Möglichkeit einen schmaleren Reifen, Felgen mit größerer Einpresstiefe (das Rad muss dann aber noch in allen Lagen frei drehen können) zu nehmen oder den Kotflügel zu verbreitern.


    https://eur-lex.europa.eu/LexU…Vaw0pdliz09POnV3qVT8Q06bi


    Gruß

    AchwasAchwo

    Die Begründung zu den Reifen mit SPV waren 2 mm, die nicht vom Radkasten abgedeckt waren, da bei diesem Prüfer der komplette Reifen im Radkasten sein muss, obwohl nur die Lauffläche abgedeckt sein muss. Denn ich habe mich an die Vorgaben von Hofmann gehalten und daher nur die 23er geordert im Gegensatz zu den hier im Forum verbauten 28er mit BFG A/T in 215/75R15.

    Beim Reifen selber war ihm das Profil mit ca. 15 mm zu tief und forderte deshalb eine Tacho-Prüfung/-Angleichung bei Kienzle, was ich auch übertrieben finde, zu mal bei einer Fahrt, die es nicht gab, mit dem Jimny und Smartphone-GPS-App hätte man doch leicht prüfen können, ob so eine technische Überprüfung notwendig ist.


    Ich hätte ja Verständnis, wenn ich der erste mit so einem Umbau wäre, aber diese Variante und sogar in breiter gibt es ja schon mehrfach.


    Gruß Kai

  • Egal was Hoffmann sagt, der Reifen muss komplett in dem Radius von der Radnabe 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten abgedeckt sein.


    Überschrift

    In diesem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird (Abbildung 1), muss die Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mind. ausreichen, um die Breite (b) des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken.


    40799388ho.jpg


    Und so wie ich es gelesen habe, schreibt Hoffmann das genau so. Die sind aber auch nicht blöd und lassen sich ein Türchen offen: So schreibt Hoffmann "nach unserer Interpretation" und später bei der Reifenbreite "

    Unter Bereich ( B ) dargestellt handelt es sich um

    Rippen welche nicht mehr zur Reifenlauffläche zählen.

    Diese sind je nach Reifenhersteller stärker oder

    schwächer ausgebildet. Ob diese noch abzudecken

    sind, wird je nach TÜV individuell beurteilt"


    Naja, da wird es dann wieder schwammig.


    Wenn bei Dir alles OK ist, dann dürfte der Prüfer nicht meckern. Du kannst bei seiner Dachorganisation einen Widerspruch einlegen. Dann musst Du wahrscheinlich Dein Fahrzeug dort vorführen. Hat er unberechtigt Dein Fahrzeug abgelehnt, bekommt er einen zwischen die Hörner.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Gerade gefunden....das kannst Du unter dem Link den ich gepostet habe ganz unten lesen:

    Die Rili 78/549/EWG wurde mit Wirkung vom 1.11.2014 aufgehoben und durch VO (EU) 1009/2000 ersetzt.


    Das ist die Richtlinie, auf die sich Hoffmann in deren Text bei der Definition der Reifenbreite bezieht. Diese gilt also seit knapp 7 Jahren nicht mehr und wurde durch das ersetrzt, was Du unter eben diesem Link sonst so findest und was ich da als Ausschnitt gepostet habe.


    War alles nicht meine Idee, ja, ich krame nur den offiziellen Teil raus....


    Gruß

    AchwasAchwo

  • War der Reifen an beiden Seiten nicht abgedeckt oder nur an einer?


    Du weißt ja das durch die Höherlegung die Achse versetzt wird.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Gerade habe ich auf Seite 8 von 9 folgendes gefunden:


    2.1.1.1 Zur Ermittlung der in Absatz 2.1.1 genannten Breiten werden die Kennzeichnungen (Aufschrift), Verzierungen,
    Scheuerleisten oder Scheuerrippen auf den Reifenflanken nicht berücksichtigt.


    Somit scheint doch die Aussage von Hofmann und somit auch meine Denkweise zu stimmen!

  • Super! Dann hast Du jetzt eine Grundlage mit der Du den Prüfer konfrontieren kannst, sollte Dein Fahrzeug doch diese Forderungen einhalten. "Hoffmann" sagt ist eine nicht so tragfähige Argumentation, die Verordnung aus der ECE-R unter Nennung der Paragraphen schon.


    Dann soll er mal erläutern, wie er zu der Annahme kommt, dass es bei Dir nicht stimmt.

    Du kannst ihm sogar noch helfen, denn wahrscheinlich arbeitet er nach Beck oder Kirschbaum. Im Kirschbaum findet er im "Was ist wie" unter "Bisherige Sonderblätter" "S 1/3 a–s Einheitliche Vorschriften für die Bereifung" in den Begriffsbestimmungen genau das was Du auch gefunden hast, in Bezug auf die Seitenbreite:


    "Nenn-Querschnittsbreite In der Größenbezeichnung des Reifens enthaltene Angabe zur Querschnittsbreite des Reifens, die den Abstand zwischen den Außenseiten der Seitenwände des aufgepumpten Reifens nach Abzug der Erhöhungen für die Beschriftungen, Verzierungen, Scheuerleisten oder Scheuerrippen beinhaltet."


    Allein wenn Du ihm diese Begriffe um die Ohren haust, sollte er vorsichtig werden, denn spätestens dann dürfte er merken, dass er einen gut informierten Bürger vor sich hat.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Ich denke der Prüfer stört sich auch an den,auf die Seitenflanken rumgezogenen Profilblöcken , das sind ja keine Scheuerleisten o.ä. .

  • Ich denke der Prüfer stört sich auch an den,auf die Seitenflanken rumgezogenen Profilblöcken , das sind ja keine Scheuerleisten o.ä. .

    Muss eine Scheuerleiste durchgängig sein?

    So wie beim Mülllaster.


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • So heute habe ich meinen BlackCube aus der Werkstatt abgeholt.

    Die reine Inspektion hat mich 299 € gekostet, die Installation weiterer Arbeitslichter & Einbau einer Relais-/Sicherungs-Box samt verbesserter Verkabelung mit dem Einbau eines neuen 3er-Schalter und dem Einbau des Fahrwerkes (Koni Heavy Trak Dämpfer & OME Federn) inklusive TÜV-Abnahme (Ja dazu hat sich einer der vier Prüfer für zuständig gefühlt!) haben nochmals 2.000 € gekostet. Die Qualität der Ausführung ist dafür einfach spitzenmäßig.

    Meine neuen Reifen (Kumho Road Venture M/T KL71 in 215/75 R15) und die 23/46 mm SPV von Hofmann sind dagegen nach 4 Fachleuten vom TÜV Rheinland (der Letzte ist heute in einem unbeobachteten Moment einfach abgehauen und hat per Telefon nur gesagt es sei nicht möglich!!!) immer noch nicht abgenommen.

    Den nächsten Abnahme-Versuch werde ich nun am Donnerstag bei meinem Offroad-Spezi GWTec in Hürth unternehmen.


    Heute Abend habe ich dann mal schnell ein kleines Fotoshooting bei Nacht gemacht um die neue/gesamte Zusatz-Beleuchtung im Bild festzuhalten.

    Hier jetzt eine Auswahl:


    Ohne aktive Arbeitslichter


    40817347kb.jpg


    Dachträger, seitlich links


    40817348ck.jpg


    Dachträger, 2 x seitlich rechts


    40817349gy.jpg


    Spot, 2 x seitlich zwischen Motorhaube & Windschutzscheibe


    40817350lv.jpg


    plus Light Bar Dachträger


    40817351mb.jpg


    Ausleuchtung von hinten rechts


    40817352ay.jpg


    Frontansicht Light Bar Dachträger, 2 x Spot & Light Bar Personenschutzbügel


    40817353dh.jpg


    Frontansicht diesmal mit Amber-Light


    40817354xe.jpg


    Amber-Light, 2 x Spot, 2 x Seiten-Strahler


    40817356wl.jpg


    Light Bar, Dachträger hinten & 2 x Strahler, links


    40817357jg.jpg


    Light Bar Amber-Light, Dachträger hinten & 2 x Strahler, rechts


    40817358rw.jpg


    Amber-Light vorne & hinten


    40817361dd.jpg


    Hier noch zwei Bilder von meinen neuen Reifen, werden demnächst auch noch bei Tageslicht geshootet.


    40817362sm.jpg

    40817363tf.jpg


    Zu den Reifen sei noch gesagt sie fahren sich super und geben eine tolle Geräuschkulisse ab und laut GPS des Navi bin ich bei Tempo 100 mit 95 - 96 Km/H unterwegs.