Lampenschutzgitter für Jimny Fj

  • Hallo alle zusammen. Ich suche für meinem Jimny Fj LampenschutzGitter für vorne. Hat jemand was anzubieten? Lg Carsten

    Frauen Komplimente zu machen, ist wie Topfschlagen im Minenfeld

  • Hallo Carsten,


    sollen die Gitter "nur" Optik sein? - Dann schau mal bei AliExpress, die haben welche. Kannst Dir an meinem Würfel anschauen in meinem Umbauthread...


    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)

    Grüße aus Passade / Probstei
    Michael (mi_sy2002)

  • Darauf kannste halt nix geben. Haben sich die Scheinwerfer nach dem Facelift geändert? So auf den ersten Blick sehen die für mich gleich aus :/ Erlaubt sind die Gitter eh nicht, gefallen mir dennoch :mrgreen:

  • Na wenn der sagt das die nicht passen und in der Beschreibung steht: 2077-2016 wird das wohl nix ;)


    Verschwend Dein Geld lieber nicht ;)

    Darauf kannste halt nix geben. Haben sich die Scheinwerfer nach dem Facelift geändert? So auf den ersten Blick sehen die für mich gleich aus :/ Erlaubt sind die Gitter eh nicht, gefallen mir dennoch :mrgreen:

    wieso sind die nicht erlaubt?

  • Die Frontscheinwerfer dürfen in der Form in Deutschland nicht abgedeckt werden.


    in den Richtlinien zu § 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) ist geregelt:


    "Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage (Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und ausserdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen.
    Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden."

  • ok in welcher Form dürfen die denn dann abgedeckt werden.

    Gar nicht für den normalen Straßenverkehr. Ob das ein Prüfer einträgt...fraglich. Der böse Blick als Blende bliebe noch, aber das passt einfach kein bisschen zum Jimny.

  • Find ich aber jetzt nicht so gut, das es für den normalen Straßenverkehr nicht geht, wenn noch genügend Restlicht durchscheint. Weil es für die Scheinwerfer ja auch ein Schutz wäre gerade im Offroadbereich

  • Ein Gitter vor einer Lichtquelle beugt das Licht gemäss den Regeln des Huygensschen Prinzips. Eine Abdeckung ist damit raus. Denke der böse Blick oberhalb ist nur deswegen eher erlaubt, weil nicht direkt vor dem Leuchtmittel.

  • Waldschrein : die Scheinwerfer des FJ haben sich seit 1998 bis zum Ende des FJ definitiv NICHT geändert, soll heißen, die Gitter passen an jedes FJ-Baujahr!!!

    @ alle: macht Ihr eigentlich alle generell NUR , was erlaubt ist??? In jeder Beziehung???

    Außerdem ging es gar nicht darum, ob die Gitter erlaubt sind, es ging nur darum, ob sie an sein 2004er Baujahr passen.

    Im übrigen gibt es Scheinwerferschutzgitter für (fast) jeden Geländewagen - LandRover, Mercedes G-Klasse, etc. - selbst für den neuen Jimny (GJ / HJ) werden sie sogar von Suzuki direkt angeboten!!!


    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)

    Grüße aus Passade / Probstei
    Michael (mi_sy2002)

  • @ alle: macht Ihr eigentlich alle generell NUR , was erlaubt ist??? In jeder Beziehung???

    Moin,


    auch darum gehts nicht, sondern darum das man das Wissen darum hat und sich mental entsprechend vorbereiten kann wenn die Rennleitung einem Fragen dazu stellt. Manchmal reicht es den Kollegen nämlich aus wenn man hingehen kann und in diesem Fall die Blenden mit Bordwerkzeug schnell entfernen kann. Bei allen anderen Dingen geht es vornehmlich darum einen möglichen Anfangsverdacht soweit zu verschleiern das es überhaupt keiner bemerkt.


    Wir haben damals beim SJ die Gummipuffer zwischen Rahmen und Karosserie um 2cm aufgestockt, ohne Eintragung und ohne ABE. Hat in 10 Jahren Fahreit niemand gemerkt und war auch bei HU Prüfungen kein Problem. Ist zwar schon 30 jahre her, aber bei den Subaristi wo ich in den letzten Jahren auch unterwegs war wurden aus normalen Imprezas auch mal eben Impreza Pirsch Modelle gemacht, Mit selbsgeschweisten Spacern hinten und Forester Federbeinen vorne, war das nie ein Probem. Denn, wenns so gut gemacht ist das es unaufällig ist schauen HU Augen gerne mal drüberweg. Aus Legacys wurden Outbacks, mit Federbeinen aus dem Regal, die hatten dann auch entsprechende Bodenfreiheit. Eigentlich auch nicht erlaubt....


    Für mich war es immer wichtig das es niemandem sofort auffällt und einen sinnvollen Effekt hat. Leider ist genau das ein Problem der Tuningszene: Auffallen um jeden Preis bis zur urbanen Unfahrbarkeit. Da werden dann Bodenschwellen zum Mt.Everest und Bordsteine zu Mauern. Dann auch noch Auspuffanlagem die formlich danach schreien das man sie anhält und aus dem Verkehr zieht. Selbst wenn dann alles zugelassen und mit ABE versehen ist so ziehen die gleich ungewollte Aufmerksamkeit auf sich und es kostet immer Zeit die ich woanders leiber verbringen würde als in einer Kontrolle.


    Also ist das keine Frage ob erlaubt oder nicht, sondern eher die Frage ob ich mir Unanehmlichkeiten einfange möchte für Dinge die mir eigentlich garnichts bringen...wie eben so ein Lampengitter, oder einen Rammschutz von dem nur einen meinen muss das er illegal ist.


    Aber es sei jedem das gegönnt was er haben möchte, sollte sich dann aber auch darüber klar sein das es Probleme geben kann.


    Gruß, Olaf

  • ok in welcher Form dürfen die denn dann abgedeckt werden.

    Gar nicht für den normalen Straßenverkehr. Ob das ein Prüfer einträgt...fraglich. Der böse Blick als Blende bliebe noch, aber das passt einfach kein bisschen zum Jimny.

    Doch, passt gut. Aber nicht diese hässliche China Blende sonder ein schmaler Streifen Folie




    Gruß Jojo

    Mehr Grip bringt auch bessere Bodenhaftung mit sich!

  • Sowas hatte ich 1998 auch :mrgreen: Mit etwas Glück winkt das der Prüfer vielleicht durch, weil nicht vor der Streuscheibe. Der ganze Rest fährt eben illegal. Leuchtet mir alles nicht so direkt ein, ich finde die modernen Laserlampen viel ätzender im Straßenverkehr.

  • Servus,


    an meinem Pickup sind ähnliche Lampengitter aus Metall montiert, welche wegen einem vorhandenem Teilegutachten des Herstellers Verwendung finden dürfen.

    Im Gutachten ist die Prüfgrundlage vermerkt:


    Änderung wurde unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:

    - Einhaltung der Sichtwinkel der Scheinwerfer bzw. Leuchten entsprechend Richtlinie 76/756/EWG und keine unzulässige Beeinflussung durch die Gitter.

    Die Lampenschutzgitter für die Scheinwerfer wurden im Lichtkanal überprüft.

    Die erforderlichen Grenzwerte werden auch mit den Schutzgittern eingehalten.

    Schlußbescheinigung:

    - Der Anbau der Lampenschutzgitter vor den Leuchten bzw. Scheinwerfern wurden hinsichtlich der zutreffenden EG- bzw. ECE-Vorschriften geprüft.

    Dies bedeutet daß diese Beleuchtungseinrichtungen auch nach dem Anbau der Anbauteile diese EG- bzw. ECE-Vorschriften nach wie vor erfüllen.

    Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung:

    - Anbau der Beleuchtungseinrichtungen ECE R48 76/756/EWG

    - Scheinwerfer ECE R1/R8/R20 76/761/EWG

    - Fahrtrichtungsanzeiger ECE R6 76/759/EWG