Radabdeckung Spurverbreiterung

  • Hallo zusammen,


    auch wenn ich noch zu den Wartenden gehöre bin ich bereits am Planen was ich alles am Fahrzeug gerne ändern würde. Aktuell stehe ich bei der Planung was das Thema "Höher und Breiter" angeht.

    Mein HJ wird direkt vom Händer auf Geolandar 215/75 auf original Stahlfelge umgerüstet. Eigentlich hatte ich vor es erst einmal dabei zu belassen und später weitere Maßnahmen separat zu machen. Andererseits wenn der Händler eh den TÜV für die Reifen da hat könnte er eigentlich gleich die Spurverbreiterung und das neue Fahrwerk auch eintragen lassen.


    Mein Plan wären Fahrwerk Trailmaster +50mm Comfort inkl. Exzenterbuchsen sowie Hofmann Spurverbreiterung 23mm.


    Was ich bisher noch nicht final erkennen konnte. Gibt es bei den 215/75 die 23mm Spurplatten ohne weitere Anpassungen noch eine ausreichende Radabdeckung? Die 23mm scheinen ja die gängige Breite zu sein oder gibt es hier andere Erfahrungen?

  • Also bei mir stand im Teilegutachten der Spurverbreiterung: ".. eine ausreichende Abdeckung der Rad-Reifenkombination ist durch Anbau von "X" auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen ... herzustellen".

    X wurde für Spurverbreiterung 22 mm mit 5 mm angegeben (für 195/80R15), für 25 mm stand da schon 10 mm.

    Ich habe dann 18 mm verbreitert um auch für breitere Reifen auf der sicheren Seite zu sein.

  • Hast du dann solch eine ich nenne es jetzt mal "Zusatzleiste" auf dem Kotflügel montiert? Die habe ich auch schon gesehen die gefallen mir optisch nicht so sehr.

  • Ja genau,

    In meinem Umbauthread findet sich auch das ein oder andere Bild wie das aussieht.

    Ich finde es nicht sehr störend.

    Alternativ kann man auch die kompletten Plastikteile ersetzen.

    Irgendwo hatte ich da mal einen Lieferant gefunden. Aber wenn ich mich richtig erinnere war das abstrus teuer.

  • Ich hoffe es ist ok, wenn ich mal kurz die Chance nutze in deinem Thread eine Frage zu stellen. 😊

    Ich fahre ebenfalls die BF Goodrich mit Spurplatten und den "Gummizusatzleisten". Die sind/waren geklebt und 2 von 4 sind derzeit nicht mehr am Auto weil sich das Klebeband gelöst hat und dann weghing.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es Tipps die Dinger zu befestigen, so dass sie nicht früher oder später weghängen?


    Danke 👍😊

  • Ich hoffe es ist ok, wenn ich mal kurz die Chance nutze in deinem Thread eine Frage zu stellen. 😊

    Ich fahre ebenfalls die BF Goodrich mit Spurplatten und den "Gummizusatzleisten". Die sind/waren geklebt und 2 von 4 sind derzeit nicht mehr am Auto weil sich das Klebeband gelöst hat und dann weghing.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es Tipps die Dinger zu befestigen, so dass sie nicht früher oder später weghängen?


    Danke 👍😊

    Deswegen, da ich schon beim Aufkleben hatte, habe ich mir Spax-Schrauben geholt und im Bereich wo das Klebeband verläuft in gewissen Abständen die Schrauben in die originale Kunststoffverbreiterung geschraubt.

    An einigen Stellen sieht es zwar jetzt etrwas wellig aus, aber das ist mir egal.

  • Ganz genau, das Klebeband alleine reicht nicht.

    Ein paar Schrauben dazu und gut ists.


    Vermutlich darf das Fahrzeug rein formal mit fehlenden Leisten im Strassenverkehr gar nicht bewegt werden.

  • Vermutlich darf das Fahrzeug rein formal mit fehlenden Leisten im Strassenverkehr gar nicht bewegt werden.

    Das dürfte so sein ... und weil ich das gerne "richtig" haben mag, suche ich nach heißen Tipps.

    Gerne auch "die Schrauben, alle x Zentimeter, usw." :)

  • Vermutlich darf das Fahrzeug rein formal mit fehlenden Leisten im Strassenverkehr gar nicht bewegt werden.

    Das dürfte so sein ... und weil ich das gerne "richtig" haben mag, suche ich nach heißen Tipps.

    Gerne auch "die Schrauben, alle x Zentimeter, usw." :)

    Moin,


    da andere Räder / Reifen immer eingetragen werden müssen (das Gutachten ist dafür quasi die Grundlage) wird der Gutachter bei der Beschau der Dinge tatsächlich feststellen ob eine Verbreiterung / Radabdeckung notwendig ist oder nicht. Wenn ja wird diese im gleichen Zuge als Auflage mit eingetragen. Wenn nicht dann werden auch keine gebraucht. Allerdings ist man mit der Erfüllung aller Auflagen im Vorfeld immer auf der sicheren Seite.


    Aber wie so oft ist es viel besser wenn man mit seinem Anliegen vorher den Gutachter konsultiert und mit Ihm darüber spricht, die fühlen sich dann gebauchpinselt und sind einem eher gewogen als wenn man sie (an einem schlechten Tag wohlmöglich noch) einfach überfällt. Denn er muss das überhaupt nicht eintragen, er kann das machen.


    Das ist ja im Prinzip wie eine Klemptnerdienstleitung, der muss einen Auftrag auch nicht annehmen.


    Gruß, Olaf

  • Es gab schon vor Jahren eine interne Anweisung von TÜV und DEKRA, wonach Verbreiterungen nur noch eingetragen werden sollen, wenn es der Besitzer unbedingt verlangt, bzw, wenn sie fest angebaut, also geschweisst oder genietet sind. Bei einer Eintragung muss auch die neue Fahrzeugbreite eingetragen werden.

    Ein entfernen ist somit eigentlich nicht mehr möglich.

  • Scheint nicht ganz so gelebt zu werden wenn ich mir die Umbauten hier im Forum so ansehe. Gibt hier ja durchaus einige Beispiele die das anscheinend eingetragen bekommen haben.

  • FireRock

    Von eingetragenen Verbreiterungen habe ich bisher noch nichts gehört, vielleicht ist es notwendig bei denen von Delta 4x4 bzw. der 8 cm breiteren Variante.

    Was allerdings bei einigen eingetragen wurde ist die Auflage das die neu eingetragene Reifengröße nur bei ausreichender Abdeckung verwendet werden dürfen.

    Was somit die Verwendung von zusätzlichen Verbreiterungen vorschreibt oder beim TÜV, bzw. bei Polizeikontrollen gibt es teuren Ärger!

  • Puh wenn ich mir den Preis der Radabdeckungen so ansehe werden mir die einfachen Streifen doch irgendwie immer sympatischer :D


    Ich beschäftige mich noch nicht allzu lange mit solchen Themen deshalb nochmal eine Rückfrage. Vielleicht habe ich mich hier einfach falsch ausgedrückt. Die Spurverbreitung wird nicht eingetragen, eine Anbauabnahme durch den TÜV ist aber schon notwendig genauso wie das beim Fahrwerk der Fall ist, korrekt? Diese wird dann nicht in den Fahrzeugschein eingetragen aber der TÜV bestätigt durch die Anbauabnahme die korrekte Montage bei Teilen mit Teilegutachten. Dort würde dann natürlich auch die zu geringe Abdeckung der Reifen auffallen.

  • Puh wenn ich mir den Preis der Radabdeckungen so ansehe werden mir die einfachen Streifen doch irgendwie immer sympatischer :D


    Ich beschäftige mich noch nicht allzu lange mit solchen Themen deshalb nochmal eine Rückfrage. Vielleicht habe ich mich hier einfach falsch ausgedrückt. Die Spurverbreitung wird nicht eingetragen, eine Anbauabnahme durch den TÜV ist aber schon notwendig genauso wie das beim Fahrwerk der Fall ist, korrekt? Diese wird dann nicht in den Fahrzeugschein eingetragen aber der TÜV bestätigt durch die Anbauabnahme die korrekte Montage bei Teilen mit Teilegutachten. Dort würde dann natürlich auch die zu geringe Abdeckung der Reifen auffallen.

    Also bei meinen Abnahmen gab es Unterschiede!

    Bei meinem Fahrwerk (OME Federn & Koni-Dämpfer) schrieb der Gutachter: "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere kann erfolgen" d. h. man kann es eintragen lassen muss es aber nicht, wobei ich die Eintragung empfehle um so Streß mit der Rennleitung zu umgehen.

    Bei meinen 215/75R15 Reifen und den 23 mm SPV von Hofmann schrieb der Gutachter: "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich" d. h. man muss diese Veränderungen eintragen lassen.


    Somit ist die Vorführung bei TÜV & Co. bei allen Änderungen, für die es ein Teilegutachten gibt notwendig.

    Man jedes Mal für die einzelne Änderung hin oder man macht z. B. Fahrwerk, Reifen & SPV in einem und fährt dann zu TÜV & Co..

    Wegen der SPV ist auf genügende Radabdeckung zu achten und aus eigener Erfahrung kann ich nur meine Aussage aus meiner ersten Antwort wiederholen!

    Bei Umrüstung auf 215/75R15 inklusive 23 mm SPV gibt es bei AT-Reifen (BFG, Geolandar, Dueler, Open Country usw.) keine Probleme mit der originalen Kotflügelverbreiterung,

    nimmt man allerdings einen MT-Reifen (Kumho Road Venture, Geolandar MT, BFG MT, Ziarelli usw.) dann gibt es bei manchen peniblen Prüfern Probleme, sofern nicht direkt eine zusätzliche Kotflügelverbreiterung zum Abnahme-Termin angebracht wurde.


    Aufgrund der Probleme die heutige FJott-Käufer mit alten Anbauabnahmen, wo die Unterlagen fehlen und keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren drin sind, da empfehle ich dir alles was du veränderst und wofür es keine ABE gibt die Änderungen auch in die Fahrzeugpapiere einzutragen!

    Denn es hilft nicht nur dem zukünftigen Käufer deines Jimny, es kann auch dir bei einer Polizeikontrolle helfen.

  • Hallo zusammen,

    Bestes Beispiel ist dafür der "Rammbügel". Bei einigen Samrais war der Eintrag der Bügel damals optional, wer es gemacht hat darf heute noch legal damit rumfahren. Wer den Bügel nicht eingtragen hatte wurde danach bei der HU aufgefordert den Bügel zu demontieren, obwohl die Unterlagen vollständig vorhanden waren. Ab einem gewisden Zeitpunkt wurde nichts mehr eingetragen und irgendwann waren die Bügel dann Illegal.

    Gruss, Olaf